RS Vwgh 1975/10/23 0611/75

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Veröffentlicht am 23.10.1975
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Index

63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht

Norm

GÜG §5 Abs3 litd;

Rechtssatz

Es ist die Zweckbestimmung des der Definitivstellung des öffentlichen Bediensteten vorgeschalteten provisorischen Dienstverhältnisses, den Beamtennachwuchs nochmals in der Weise sieben zu können, dass alle sich nicht voll bewährenden Amtsträger noch vor Erlangen einer unkündbaren Stellung von der Beamtenlaufbahn, für die sie sich nicht eignen, ausgeschlossen werden (Hinweis E 11.10.1956, 796/56).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1975000611.X02

Im RIS seit

30.01.2003

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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