RS Vwgh 1979/9/26 1657/79

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Veröffentlicht am 26.09.1979
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Index

63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht

Norm

GÜG §5 Abs3 litd;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 1

Stammrechtssatz

Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses verfolgt den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu prüfen und nur Beamte in das definitive Dienstverhältnis zu übernehmen, die allen Anforderungen entsprechen, die an einen Beamten im allgemeinen wie in Anbetracht der Verwendung, für die er aufgenommen wurde, gestellt werden müssen (Hinweis auf E 3.6.1954, 0582/53).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1979001657.X01

Im RIS seit

21.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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