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63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtNorm
GÜG §5 Abs3;Rechtssatz
Ausführungen zur Bedeutung des Wortes "Verschleiern" im Zusammenhang mit der nicht ordnungsgemäßen Erledigung eines Aktes durch eine prov. Kriminalbeamtin, deren Dienstverhältnis hierauf gekündigt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001751.X01Im RIS seit
13.12.2001