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63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtNorm
GÜG §5 Abs3 litd;Rechtssatz
Ausführungen über ein die Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses rechtfertigendes pflichtwidriges dienstliches Verhalten, wobei die einzelnen dem Beamten zur Last gelegten Verstöße geringfügig, in ihrer Gesamtheit aber schwer zu beurteilen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1953000582.X02Im RIS seit
03.05.2004