RS Vwgh 1973/2/19 1817/72

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Veröffentlicht am 19.02.1973
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63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht

Norm

GÜG §5 Abs3 litd;

Rechtssatz

Ausführungen dahingehend, daß ein ungerechtfertigtes Fernbleiben vom Dienst, verbunden mit der unrichtigen Angabe am Nachmittag desselben Tages wieder zum Dienst zu Erscheinen, verbunden mit einer Auslandsreise ohne Bekanntgabe des Aufenthaltes an die Dienstbehörde, einen Kündigungsgrund im Sinne des § 5 Abs 3 lit d GÜG, darstellt.Ausführungen dahingehend, daß ein ungerechtfertigtes Fernbleiben vom Dienst, verbunden mit der unrichtigen Angabe am Nachmittag desselben Tages wieder zum Dienst zu Erscheinen, verbunden mit einer Auslandsreise ohne Bekanntgabe des Aufenthaltes an die Dienstbehörde, einen Kündigungsgrund im Sinne des Paragraph 5, Absatz 3, Litera d, GÜG, darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001817.X03

Im RIS seit

30.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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