RS Vwgh 1975/9/18 1061/75

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Veröffentlicht am 18.09.1975
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Index

63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht

Norm

GÜG §5 Abs3 litd;

Rechtssatz

Pflichtwidrigkeiten eines provisorischen Wachebeamten im außerdienstlichen Verhalten können weniger toleriert werden, als bei anderen in anderen Sparten des öffentlichen Dienstes beschäftigten Beamten (hier: Fälschliches Auftreten als Kriminalbeamter, widerrechtliches Tragen der Dienstwaffe (Dienstpistole) sowie deren Wegwerfen auf der Flucht vor der Funkstreife).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1975001061.X03

Im RIS seit

14.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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