RS Vwgh 1975/9/25 1399/75

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Veröffentlicht am 25.09.1975
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Index

63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht

Norm

GÜG §5 Abs3 litb;

Rechtssatz

Ein hoher Blutdruck ist nicht ein körperliches Mangel, der von vornherein die Eignung für den öffentlichen Dienst ausschließt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1975001399.X01

Im RIS seit

19.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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