Entscheidungen zu § 1 Abs. 2 IESG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-120 von 201

RS Vwgh 1988/9/27 87/11/0235

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §1431;ABGB §877;IESG §1 Abs2;
Rechtssatz: Die aufgrund eines nichtigen Lehrvertrages erbrachten, ihrer Natur nach nicht mehr rückstellbaren Arbeitsleistungen sind nach den Regeln des Bereicherungsrechtes zu vergüten. (Hinweis auf E 19.4.1988, 87/11/0021) European Case Law I... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1988

RS Vwgh 1988/9/27 87/11/0142

Index: 23/01 Konkursordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z1;KO §25 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die Vereinbarung im Dienstvertrag über eine über das gesetzl Ausmaß hinausgehende Abfertigung für den Fall der Dienstgeberkündigung nicht als für den Fall des vorzeitigen Austrittes nach § 25 KO vereinbart ausgelegt werden kann. European Case... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1988

RS Vwgh 1988/9/27 87/11/0142

Index: 23/01 Konkursordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z1;KO §25 Abs1;
Rechtssatz: Bei einem vorzeitigen Austritt nach § 25 Abs 1 KO ist für die Beurteilung des Abfertigungsanspruches der Termin, mit dem das Dienstverhältnis vom Masseverwalter durch eine im Zeitpunkt des Austrittes erklärte Kündigung hätte beendet werden können, maßgebend. Europea... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1988

RS Vwgh 1988/9/27 87/11/0142

Index: 23/01 Konkursordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z1;KO §25 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die Vereinbarung im Dienstvertrag über eine über das gesetzl Ausmaß hinausgehende Abfertigung für den Fall der Dienstgeberkündigung nicht als für den Fall des vorzeitigen Austrittes nach § 25 KO vereinbart ausgelegt werden kann. European Case... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1988

RS Vwgh 1988/9/27 87/11/0142

Index: 23/01 Konkursordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z1;KO §25 Abs1;
Rechtssatz: Bei einem vorzeitigen Austritt nach § 25 Abs 1 KO ist für die Beurteilung des Abfertigungsanspruches der Termin, mit dem das Dienstverhältnis vom Masseverwalter durch eine im Zeitpunkt des Austrittes erklärte Kündigung hätte beendet werden können, maßgebend. Europea... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1988

RS Vwgh 1988/9/27 87/11/0235

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 idF 1980/580;IESG §7 Abs1 idF 1980/580; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0267 E 2. Juli 1986 RS 1 Stammrechtssatz Eine Bindung an die im Konkursverfahren geltend gemachten Ansprüche, welche der Masseverwalter anerkannt hat, besteht für das Arbeitsamt nicht, da das Arbeitsamt in selbstständiger rechtlicher Beurteilung und freier Be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1988

RS Vwgh 1988/9/27 87/11/0235

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/04 Berufsausbildung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §879 Abs1;BAG 1969 §14 Abs2 litc;BAG 1969 §20 Abs5;IESG §1 Abs2;
Rechtssatz: Die rechtskräftig ausgesprochene Verweigerung der Eintragung des Lehrvertrages bewirkt gem § 879 Abs 1 ABGB dessen Nichtigkeit. Die Anrechnung der tatsächlich zurückgelegten Zeit auf die Lehrzeit bew... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1988

RS Vwgh 1988/9/27 87/11/0142

Index: 23/01 Konkursordnung60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AngG §29 Abs1;IESG §1 Abs2;KO §25 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0067 E 22. Oktober 1986 VwSlg 12271 A/1986 RS 4 Stammrechtssatz Dem Angestellten, der aus einem Dienstverhältnis, das keinen unmittelbar im Gesetz normierten Beschränkungen des Kündigungsrechtes unterliegt, gemäß § 25 KO vorze... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1988

RS Vwgh 1988/9/23 88/11/0053

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2;
Rechtssatz: Da die Auskunft der Gebietskrankenkasse lediglich auf einer Meldung des Arbeitgebers beruht, sagt sie objektiv nichts Endgültiges darüber aus, ab wann und für welches Entgelt der Dienstnehmer tatsächlich beschäftigt war. Der Widerspruch zwischen dieser Auskunft und der Behauptung des ASt im Insolvenz-Ausfallgeld muss daher ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1988

RS Vwgh 1988/9/23 88/11/0050

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2;MSchG 1979 §15 Abs2;
Rechtssatz: Bei Beimessung der Abfertigung haben Zeiten eines Karenzurlaubes aus Anlass der Mutterschaft grundsätzlich außer Betracht zu bleiben. Eine davon abweichende Vereinbarung auf Grund eines Kollektivvertrages bedarf der Parteienbehauptung im Verwaltungsverfahren. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1988

RS Vwgh 1988/6/28 87/11/0123

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Verneinung des Anspruches auf Ersatz von Kilometergeld mangels tauglicher Rechnungslegung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987110123.X01 Im RIS seit 01.06.2006 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.1988

RS Vwgh 1988/6/24 87/11/0101

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/01 Konkursordnung60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §1153;ABGB §1158;AngG §20 Abs2;AngG §29 Abs1;IESG §1 Abs2;KO §25 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0169 E 3. November 1987 RS 3 Stammrechtssatz Bei Übernahme eines Betriebes gehen die bestehenden Dienstverhältnisse nicht "automatisch" auf de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.1988

RS Vwgh 1988/6/24 87/11/0120

Index: 23/01 Konkursordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs1 Z3;IESG §1 Abs2;KO §9;
Rechtssatz: Waren im Zeitpunkt des Antrages auf Insolvenz-Ausfallgeld die geltend gemachten Ansprüche nicht verjährt, so schadet es dem Antragsteller nicht, wenn in einem, Jahre später gefällten, Urteil des Arbeitsgerichtes ausgesprochen wird, dass die Ansprüche nunmehr aus dem Grund verjährt s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.1988

RS Vwgh 1988/6/21 87/11/0098

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z4 idF 1980/580;
Rechtssatz: Gesichert iSd § 1 Abs 2 Z 4 sind auch die Kosten, die dem Arbeitnehmer für den mit der Klagseinbringung beauftragten Rechtsanwalt entstanden sind, auch wenn die Klage wegen der mittlerweile erfolgten Konkurseröffnung nicht mehr eingebracht werden kann. European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.06.1988

RS Vwgh 1988/6/21 87/11/0098

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z4 idF 1980/580;
Rechtssatz: Gesichert iSd § 1 Abs 2 Z 4 sind auch die Kosten, die dem Arbeitnehmer für den mit der Klagseinbringung beauftragten Rechtsanwalt entstanden sind, auch wenn die Klage wegen der mittlerweile erfolgten Konkurseröffnung nicht mehr eingebracht werden kann. European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.06.1988

RS Vwgh 1988/6/21 87/11/0098

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z4 litd;
Rechtssatz: Der Regelung in § 1 Abs 2 Z 4 lit d IESG betreffend die Kosten eines unterbrochenen Verfahrens liegt die erkennbare Absicht des Gesetzgebers zu Grunde, für solche Kosten schon dann Insolvenz-Ausfallgeld zuzuerkennen, wenn sie dem Arbeitnehmer entstanden sind. Der Arbeitnehmer soll nicht verhalten werden, hinsichtlic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.06.1988

RS Vwgh 1988/6/21 87/11/0098

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z4 idF 1980/580; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0183 E 13. Februar 1985 VwSlg 11674 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Wegen der nur demonstrativen Aufzählung der Kosten im Katalog des § 1 Abs 2 Z 4 IESG folgt, dass auch andere, nicht aufgezählte Kosten tatbestandsmäßig sein können; den aufgezählten kommt für die nicht aufgezählten ins... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.06.1988

RS Vwgh 1988/6/21 87/11/0098

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z1;IESG §1 Abs3;
Rechtssatz: Sofern nicht die Ausschlussgründe nach § 1 Abs 3 Z 1 oder Z 2 IESG vorliegen, ist ein ABFERTIGUNGSANSPRUCH, der auf einer VORDIENSTZEITENANRECHNUNG in einer Einzelvereinbarung beruht, innerhalb des Grenzbetrages nach § 1 Abs 3 Z 4 auch dann gesichert, wenn für die angerechneten Vordienstzeiten zum Teil berei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.06.1988

RS Vwgh 1988/6/21 87/11/0098

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0249 E VS 11. Dezember 1985 VwSlg 11964 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Nach dem Zweck des IESG, demzufolge versichertes Risiko im Kernbereich die von den Arbeitnehmern typischerweise nicht selbst abwendbare oder absicherbare Gefahr des gänzlichen oder teilweisen Verlustes (oder zumindest der Erfül... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.06.1988

RS Vwgh 1988/6/21 87/11/0098

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §1376;IESG §1 Abs2 Z1;IESG §1 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Die Stundung des Arbeitsentgeltes allein bewirkt keine Neuerung. Auch wenn ein NEUERUNGSVERTRAG geschlossen wurde, wonach das bisher als Arbeitsentgelt Geschuldete nunmehr aus dem Titel des Darlehens geschuldet wird, handelt es sich dabei um einen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.06.1988

RS Vwgh 1988/6/21 87/11/0098

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z4 litd;
Rechtssatz: Der Regelung in § 1 Abs 2 Z 4 lit d IESG betreffend die Kosten eines unterbrochenen Verfahrens liegt die erkennbare Absicht des Gesetzgebers zu Grunde, für solche Kosten schon dann Insolvenz-Ausfallgeld zuzuerkennen, wenn sie dem Arbeitnehmer entstanden sind. Der Arbeitnehmer soll nicht verhalten werden, hinsichtlic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.06.1988

RS Vwgh 1988/6/21 87/11/0098

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z4 idF 1980/580; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0183 E 13. Februar 1985 VwSlg 11674 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Wegen der nur demonstrativen Aufzählung der Kosten im Katalog des § 1 Abs 2 Z 4 IESG folgt, dass auch andere, nicht aufgezählte Kosten tatbestandsmäßig sein können; den aufgezählten kommt für die nicht aufgezählten ins... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.06.1988

RS Vwgh 1988/6/21 87/11/0098

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z1;IESG §1 Abs3;
Rechtssatz: Sofern nicht die Ausschlussgründe nach § 1 Abs 3 Z 1 oder Z 2 IESG vorliegen, ist ein ABFERTIGUNGSANSPRUCH, der auf einer VORDIENSTZEITENANRECHNUNG in einer Einzelvereinbarung beruht, innerhalb des Grenzbetrages nach § 1 Abs 3 Z 4 auch dann gesichert, wenn für die angerechneten Vordienstzeiten zum Teil berei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.06.1988

RS Vwgh 1988/6/21 87/11/0098

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0249 E VS 11. Dezember 1985 VwSlg 11964 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Nach dem Zweck des IESG, demzufolge versichertes Risiko im Kernbereich die von den Arbeitnehmern typischerweise nicht selbst abwendbare oder absicherbare Gefahr des gänzlichen oder teilweisen Verlustes (oder zumindest der Erfül... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.06.1988

RS Vwgh 1988/6/21 87/11/0098

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §1376;IESG §1 Abs2 Z1;IESG §1 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Die Stundung des Arbeitsentgeltes allein bewirkt keine Neuerung. Auch wenn ein NEUERUNGSVERTRAG geschlossen wurde, wonach das bisher als Arbeitsentgelt Geschuldete nunmehr aus dem Titel des Darlehens geschuldet wird, handelt es sich dabei um einen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.06.1988

RS Vwgh 1988/6/21 87/11/0098

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §1376;IESG §1 Abs2 Z1;IESG §1 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Die Stundung des Arbeitsentgeltes allein bewirkt keine Neuerung. Auch wenn ein NEUERUNGSVERTRAG geschlossen wurde, wonach das bisher als Arbeitsentgelt Geschuldete nunmehr aus dem Titel des Darlehens geschuldet wird, handelt es sich dabei um einen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.06.1988

RS Vwgh 1988/5/3 87/11/0241

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z1;
Rechtssatz: In den Fällen, in denen ein Verbrauch des Zeitausgleiches unmöglich geworden ist, gebührt dem Arbeitnehmer eine Vergütung in Geld. Der Anspruch auf Geldleistung für die "Gutstunden" entstand hier erst mit Ende des Arbeitsverhältnisses, weil zuvor auf Grund der getroffenen Vereinbarung nur ein Anspruch auf Zeitausgleich b... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.05.1988

RS Vwgh 1988/5/3 87/11/0198

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z1;IESG §1 Abs3 Z4;IESG §1 Abs4;
Rechtssatz: Die Urlaubsentschädigung ist kein Schadenersatzanspruch, sondern ein Erfüllungsanspruch. Sie gehört somit zu den Entgeltsansprüchen nach § 1 Abs 2 Z 1 IESG, die gem Abs 3 Z 4 nur bis zur Höhe des Grenzbetrages nach Abs 4 gesichert sind (Hinweis auf E 24.4.1987, 86/11/0078). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.05.1988

RS Vwgh 1988/5/3 87/11/0241

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z1;
Rechtssatz: In den Fällen, in denen ein Verbrauch des Zeitausgleiches unmöglich geworden ist, gebührt dem Arbeitnehmer eine Vergütung in Geld. Der Anspruch auf Geldleistung für die "Gutstunden" entstand hier erst mit Ende des Arbeitsverhältnisses, weil zuvor auf Grund der getroffenen Vereinbarung nur ein Anspruch auf Zeitausgleich b... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.05.1988

RS Vwgh 1988/5/3 87/11/0198

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z1;IESG §1 Abs3 Z4;IESG §1 Abs4;
Rechtssatz: Die Urlaubsentschädigung ist kein Schadenersatzanspruch, sondern ein Erfüllungsanspruch. Sie gehört somit zu den Entgeltsansprüchen nach § 1 Abs 2 Z 1 IESG, die gem Abs 3 Z 4 nur bis zur Höhe des Grenzbetrages nach Abs 4 gesichert sind (Hinweis auf E 24.4.1987, 86/11/0078). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.05.1988

Entscheidungen 91-120 von 201

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