Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §1431;ABGB §877;IESG §1 Abs2;IESG §7 Abs1;
Rechtssatz: Bei Nichtigkeit eines Arbeitsverhältnisses (Lehrverhältnis) sind die schon erbrachten, ihrer Natur nach nicht mehr rückstellbaren Arbeitsleistungen nach den Regeln des Bereicherungsrechtes zu vergüten. Ein ehemaliger Lehrling hat daher für die... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2;IESG §7 Abs1;
Rechtssatz: Nur bei einer gerichtlichen Entscheidung, die nach einem kontradiktorischen Verfahren ergangen ist, kann die Bindungswirkung iSd § 7 Abs 1 IESG bejaht werden (Hinweis auf E 7.5.1986, 85/11/0305, E 10.11.1987, 87/11/0107). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AngG §23 Abs1;IESG §1 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die ununterbrochene Dauer des Dienstverhältnisses iSd § 23 Abs 1 AngG ist durch den rechtlichen Bestand desselben, nicht aber durch die Tatsache der Beschäftigung oder den Entgeltanspruch gekennzeichnet. Daher stellt die Zeit, in der Wochengeld bezogen wird, keine Unterbrechung des... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z4 litb;
Rechtssatz: Für rechtskräftig zugesprochene Kosten iSd § 1 Abs 2 Z 4 lit b IESG gebührt Insolvenz-Ausfallgeld nur insofern, als sie sich auf gesicherte Ansprüche iSd § 1 Abs 2 Z 1 bis 3 beziehen die in den in § 3 genannten Zeiträume entstanden sind oder für sie gebühren. European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §914;AngG §23 Abs1;IESG §1 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Unterscheidung einer Aussetzung und einer Unterbrechung des Dienstverhältnisses. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987110002.X02 Im RI... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AngG §23 Abs1;IESG §1 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die ununterbrochene Dauer des Dienstverhältnisses iSd § 23 Abs 1 AngG ist durch den rechtlichen Bestand desselben, nicht aber durch die Tatsache der Beschäftigung oder den Entgeltanspruch gekennzeichnet. Daher stellt die Zeit, in der Wochengeld bezogen wird, keine Unterbrechung des... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z4 litb;
Rechtssatz: Für rechtskräftig zugesprochene Kosten iSd § 1 Abs 2 Z 4 lit b IESG gebührt Insolvenz-Ausfallgeld nur insofern, als sie sich auf gesicherte Ansprüche iSd § 1 Abs 2 Z 1 bis 3 beziehen die in den in § 3 genannten Zeiträume entstanden sind oder für sie gebühren. European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §914;AngG §23 Abs1;IESG §1 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Unterscheidung einer Aussetzung und einer Unterbrechung des Dienstverhältnisses. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987110002.X02 Im RI... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z1;IESG §4;IESG §9;
Rechtssatz: Hat jene Tatsache, auf die er seine rechtliche Bewertung, sein Dienstverhältnis sei in einem bestimmten Zeitraum ausgesetzt und nicht unterbrochen gewesen, stützte, vollständig angeführt, und gewährte das Arbeitsamt daraufhin einen Vorschuss auf Insolvenz-Ausfallgeld, so liegt keine Verschweigung maßgeben... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §914;AngG §23 Abs1;AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §60;IESG §1 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Vor der Wertung einer Vereinbarung als bloße Aussetzung des Dienstverhältnisses bei Weiterbestand desselben oder als echte Unterbrechung (d. h. Beendigung des Dienstverh... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld für Kosten ist nach § 1 Abs 2 Z 4 IESG zwar der rechtskräftige Zuspruch dieser Kosten. (Hinweis auf E 13.3.1985, 84/11/0327). Dies besagt jedoch nicht, das schlechthin für alle in Prüfungsprozessen rechtskräftig zugesprochenen Kosten Insolvenz-Ausfallgeld gewähr... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/11/0153 E 11. Juni 1986 RS 2 Stammrechtssatz Die bei der Durchsetzung von Bruttoansprüchen im Arbeitsgerichtsprozess erwachsenen Kosten stellen dann, wenn diese Bruttoansprüche auch nach dem IESG als berechtigt anerkannt wurden, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Kosten dar, auch ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z1;IESG §4;IESG §9;
Rechtssatz: Hat jene Tatsache, auf die er seine rechtliche Bewertung, sein Dienstverhältnis sei in einem bestimmten Zeitraum ausgesetzt und nicht unterbrochen gewesen, stützte, vollständig angeführt, und gewährte das Arbeitsamt daraufhin einen Vorschuss auf Insolvenz-Ausfallgeld, so liegt keine Verschweigung maßgeben... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §914;AngG §23 Abs1;AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §60;IESG §1 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Vor der Wertung einer Vereinbarung als bloße Aussetzung des Dienstverhältnisses bei Weiterbestand desselben oder als echte Unterbrechung (d. h. Beendigung des Dienstverh... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld für Kosten ist nach § 1 Abs 2 Z 4 IESG zwar der rechtskräftige Zuspruch dieser Kosten. (Hinweis auf E 13.3.1985, 84/11/0327). Dies besagt jedoch nicht, das schlechthin für alle in Prüfungsprozessen rechtskräftig zugesprochenen Kosten Insolvenz-Ausfallgeld gewähr... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/11/0153 E 11. Juni 1986 RS 2 Stammrechtssatz Die bei der Durchsetzung von Bruttoansprüchen im Arbeitsgerichtsprozess erwachsenen Kosten stellen dann, wenn diese Bruttoansprüche auch nach dem IESG als berechtigt anerkannt wurden, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Kosten dar, auch ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 idF 1986/395;IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;
Rechtssatz: Die Frage, ob einem Antragsteller ein arbeitsvertragsrechtlicher Anspruch zusteht, ist eine im Verfahren auf Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallsgeld - unabhängig von § 1 Abs 6 Z 2 IESG - allein nach arbeitsvertragsrechtl Grundsätzen zu lösende Vorfrage. Europe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AVG §74 Abs1;IESG §1 Abs2 Z4 litd;IESG §1 Abs2 Z4 litf;IESG §1 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Die aus der Umrechnung von im Verfahren nach dem IESG geltend gemachten Bruttobeträge in Nettobeträge erwachsenen Kosten des Antragstellers entstehen nicht in Verfolgung von Ansprüchen gegen den (ehemaligen) Arbeitgeber, sondern im Verwaltun... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §1151;IESG §1 Abs1;IESG §1 Abs2 Z4 litd;IESG §1 Abs2 Z4 litf;IESG §1 Abs2 Z4;IESG §1 Abs6 Z2;
Rechtssatz: § 1 Abs 1 IESG knüpft die Berechtigung auf die öffentlichrechtliche (sozialversicherungsrechtliche) Leistung des Insolvenz-Ausfallgeldes für bestimmte, in § 1 Abs 2, 3 und 4 sowie § 3 näher b... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z4 litd;IESG §1 Abs2 Z4 litf;IESG §1 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Einem dem Personenkreis des § 1 Abs 6 Z 2 IESG zuzuzählenden Antragsteller auf Insolvenz-Ausfallgeld für Kosten, die ihm bei der Geltendmachung von Hauptansprüchen nach § 1 Abs 2 Z 1 bis 3 IESG erwachsen sind, gebührt Insolvenz-Ausfallgeld nur für jenen Teil der Kosten nach § 1 A... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z1 idF 1980/580;
Rechtssatz: Der entscheidende Gesichtspunkt, dass Insolvenz-Ausfallgeld für Abfertigung nicht nur für Anwartschaftszeiten kraft Vordienstzeitenanrechnung beim selben Arbeitgeber, sondern auch für Anwartschaftszeiten, die in demselben Betrieb bzw. Teilbetrieb zurückgelegt wurden, gebührt, liegt darin, dass hier der Arbei... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z1 idF 1980/580;IESG §1 Abs5 Z2 idF 1980/580; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0181 E 20. März 1985 RS 1 Stammrechtssatz Die Abfertigung stellt ein besonderen Regeln unterworfenes Entgelt für die Erbringung von Diensten in den Anwartschaftszeiten, die nach § 23 Abs 1 AngG für ihre Berechnung von Bedeutung sind, dar. War ein Angest... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AVG §74 Abs1;IESG §1 Abs2 Z4 litd;IESG §1 Abs2 Z4 litf;IESG §1 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Die aus der Umrechnung von im Verfahren nach dem IESG geltend gemachten Bruttobeträge in Nettobeträge erwachsenen Kosten des Antragstellers entstehen nicht in Verfolgung von Ansprüchen gegen den (ehemaligen) Arbeitgeber, sondern im Verwaltun... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §1151;IESG §1 Abs1;IESG §1 Abs2 Z4 litd;IESG §1 Abs2 Z4 litf;IESG §1 Abs2 Z4;IESG §1 Abs6 Z2;
Rechtssatz: § 1 Abs 1 IESG knüpft die Berechtigung auf die öffentlichrechtliche (sozialversicherungsrechtliche) Leistung des Insolvenz-Ausfallgeldes für bestimmte, in § 1 Abs 2, 3 und 4 sowie § 3 näher b... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z4 litd;IESG §1 Abs2 Z4 litf;IESG §1 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Einem dem Personenkreis des § 1 Abs 6 Z 2 IESG zuzuzählenden Antragsteller auf Insolvenz-Ausfallgeld für Kosten, die ihm bei der Geltendmachung von Hauptansprüchen nach § 1 Abs 2 Z 1 bis 3 IESG erwachsen sind, gebührt Insolvenz-Ausfallgeld nur für jenen Teil der Kosten nach § 1 A... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z1 idF 1980/580;
Rechtssatz: Der entscheidende Gesichtspunkt, dass Insolvenz-Ausfallgeld für Abfertigung nicht nur für Anwartschaftszeiten kraft Vordienstzeitenanrechnung beim selben Arbeitgeber, sondern auch für Anwartschaftszeiten, die in demselben Betrieb bzw. Teilbetrieb zurückgelegt wurden, gebührt, liegt darin, dass hier der Arbei... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z1 idF 1980/580;IESG §1 Abs5 Z2 idF 1980/580; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0181 E 20. März 1985 RS 1 Stammrechtssatz Die Abfertigung stellt ein besonderen Regeln unterworfenes Entgelt für die Erbringung von Diensten in den Anwartschaftszeiten, die nach § 23 Abs 1 AngG für ihre Berechnung von Bedeutung sind, dar. War ein Angest... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AngG §29 Abs1;IESG §1 Abs2;KO §25 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0067 E 22. Oktober 1986 VwSlg 12271 A/1986 RS 3 Stammrechtssatz Beginnt während der (fiktiven) Kündigungsfrist einer Kündigung durch den Masseverwalter ein neues Urlaubsjahr, so steht dem vorzeitig austretenden Arbeitnehmer Ur... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2;IESG §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0305 E 7. Mai 1986 VwSlg 12134 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Für die Bindung des Arbeitsamtes an ein Gerichtsurteil (nach einem kontradiktorischen Verfahren) ist nicht erforderlich, dass ausgesprochen wird, es sei ein privatrechtlicher Anspruch als gesicherter Anspruch im Sinne des § 1 ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung60/01 Arbeitsvertragsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AngG §29 Abs1;ArbVG §121;ArbVG §122;IESG §1 Abs2;KO §25 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zu Einwänden (unter Hinweis auf Ziniel, DRdA 1987, 221 ff) gegen die in den E vom 19.11.1986, 84/11/0238 und v. 26.11.1986, 83/11/0238 ausgesprochene Rechtsauffassung des VwGH, dass Arbeit... mehr lesen...