RS Vwgh 1988/3/1 87/11/0002

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Veröffentlicht am 01.03.1988
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
60/01 Arbeitsvertragsrecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

ABGB §914;
AngG §23 Abs1;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §60;
IESG §1 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Vor der Wertung einer Vereinbarung als bloße Aussetzung des Dienstverhältnisses bei Weiterbestand desselben oder als echte Unterbrechung (d. h. Beendigung des Dienstverhältnisses unter gleichzeitiger Begründung eines neuen Dienstverhältnisses ab einem künftigen Zeitpunkt) sind - entsprechend dem § 914 ABGB, wonach für die Ermittlung des Inhaltes von Verträgen nicht allein ihr Wortlaut maßgeblich, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen ist, wie es der Übung des rechtlichen Verkehrs entspricht - insbesondere durch Vernehmung der Vertragsparteien die gesamten Umstände, unter denen diese Vereinbarung zustande kam, ihr Zweck und ihre Durchführung, wozu insbesondere die Art der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses zählt, zu ermitteln und entsprechend den §§ 60 und 67 AVG zu begründen.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110002.X03

Im RIS seit

26.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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