RS Vwgh 1988/3/1 87/11/0039

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Veröffentlicht am 01.03.1988
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs2 Z4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/11/0153 E 11. Juni 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Die bei der Durchsetzung von Bruttoansprüchen im Arbeitsgerichtsprozess erwachsenen Kosten stellen dann, wenn diese Bruttoansprüche auch nach dem IESG als berechtigt anerkannt wurden, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Kosten dar, auch wenn dem Arbeitnehmer für diese Ansprüche nur ein vermindertes Insolvenz-Ausfallgeld (in der Höhe der Nettoansprüche) gebührt. (Hinweis auf E vom 13.2.1985, 83/11/0183)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110039.X03

Im RIS seit

26.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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