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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs2 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/11/0153 E 11. Juni 1986 RS 2Stammrechtssatz
Die bei der Durchsetzung von Bruttoansprüchen im Arbeitsgerichtsprozess erwachsenen Kosten stellen dann, wenn diese Bruttoansprüche auch nach dem IESG als berechtigt anerkannt wurden, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Kosten dar, auch wenn dem Arbeitnehmer für diese Ansprüche nur ein vermindertes Insolvenz-Ausfallgeld (in der Höhe der Nettoansprüche) gebührt. (Hinweis auf E vom 13.2.1985, 83/11/0183)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110039.X03Im RIS seit
26.05.2006