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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs2 Z1 idF 1980/580;Rechtssatz
Der entscheidende Gesichtspunkt, dass Insolvenz-Ausfallgeld für Abfertigung nicht nur für Anwartschaftszeiten kraft Vordienstzeitenanrechnung beim selben Arbeitgeber, sondern auch für Anwartschaftszeiten, die in demselben Betrieb bzw. Teilbetrieb zurückgelegt wurden, gebührt, liegt darin, dass hier der Arbeitnehmer zwar nicht unmittelbar für den Abfertigungsschuldner, wohl aber in dem selben Betrieb (der entweder dem Abfertigungsschuldner wirtschaftliche zurechenbar ist oder in Form eine GmbH & CoKG fortgeführt wurde (Hinweis auf E 10.5.1985, 84/11/0121), tätig war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110158.X07Im RIS seit
07.06.2006