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23/01 KonkursordnungNorm
AngG §29 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zu Einwänden (unter Hinweis auf Ziniel, DRdA 1987, 221 ff) gegen die in den E vom 19.11.1986, 84/11/0238 und v. 26.11.1986, 83/11/0238 ausgesprochene Rechtsauffassung des VwGH, dass Arbeitnehmer, die Bestandschutz genießen, bei vorzeitigem Austritt nach § 29 AngG grundsätzlich nur Anspruch auf Kündigungsentschädigung für den Zeitraum, der für einen nicht den Bestandsschutz unterliegenden Arbeitnehmer in Betracht kommt, haben.Ausführungen zu Einwänden (unter Hinweis auf Ziniel, DRdA 1987, 221 ff) gegen die in den E vom 19.11.1986, 84/11/0238 und v. 26.11.1986, 83/11/0238 ausgesprochene Rechtsauffassung des VwGH, dass Arbeitnehmer, die Bestandschutz genießen, bei vorzeitigem Austritt nach Paragraph 29, AngG grundsätzlich nur Anspruch auf Kündigungsentschädigung für den Zeitraum, der für einen nicht den Bestandsschutz unterliegenden Arbeitnehmer in Betracht kommt, haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110109.X03Im RIS seit
11.07.2001