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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs2 Z4 idF 1980/580;Rechtssatz
Gesichert iSd § 1 Abs 2 Z 4 sind auch die Kosten, die dem Arbeitnehmer für den mit der Klagseinbringung beauftragten Rechtsanwalt entstanden sind, auch wenn die Klage wegen der mittlerweile erfolgten Konkurseröffnung nicht mehr eingebracht werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110098.X07Im RIS seit
30.05.2006