RS Vwgh 1988/6/21 87/11/0098

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Veröffentlicht am 21.06.1988
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs2 Z4 idF 1980/580;

Rechtssatz

Gesichert iSd § 1 Abs 2 Z 4 sind auch die Kosten, die dem Arbeitnehmer für den mit der Klagseinbringung beauftragten Rechtsanwalt entstanden sind, auch wenn die Klage wegen der mittlerweile erfolgten Konkurseröffnung nicht mehr eingebracht werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110098.X07

Im RIS seit

30.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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