RS Vwgh 1988/9/27 87/11/0235

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Veröffentlicht am 27.09.1988
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs2 idF 1980/580;
IESG §7 Abs1 idF 1980/580;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/11/0267 E 2. Juli 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Bindung an die im Konkursverfahren geltend gemachten Ansprüche, welche der Masseverwalter anerkannt hat, besteht für das Arbeitsamt nicht, da das Arbeitsamt in selbstständiger rechtlicher Beurteilung und freier Beweiswürdigung das Vorliegen eines gesicherten Anspruches iSd § 1 Abs 2 IESG zu prüfen hat. (Hinweis auf E vom 14.12.1979, 2920/78, VwSlg 9992 A/1979)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110235.X03

Im RIS seit

13.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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