RS Vwgh 1988/6/24 87/11/0120

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Veröffentlicht am 24.06.1988
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Index

23/01 Konkursordnung
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs1 Z3;
IESG §1 Abs2;
KO §9;

Rechtssatz

Waren im Zeitpunkt des Antrages auf Insolvenz-Ausfallgeld die geltend gemachten Ansprüche nicht verjährt, so schadet es dem Antragsteller nicht, wenn in einem, Jahre später gefällten, Urteil des Arbeitsgerichtes ausgesprochen wird, dass die Ansprüche nunmehr aus dem Grund verjährt seien, weil die Klage gegen den ehemaligen Arbeitgeber, hinsichtlich dessen ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen worden war, nicht gehörig fortgesetzt worden sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110120.X01

Im RIS seit

31.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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