RS Vwgh 1988/9/23 88/11/0050

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Veröffentlicht am 23.09.1988
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs2;
MSchG 1979 §15 Abs2;

Rechtssatz

Bei Beimessung der Abfertigung haben Zeiten eines Karenzurlaubes aus Anlass der Mutterschaft grundsätzlich außer Betracht zu bleiben. Eine davon abweichende Vereinbarung auf Grund eines Kollektivvertrages bedarf der Parteienbehauptung im Verwaltungsverfahren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110050.X01

Im RIS seit

01.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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