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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
IESG §1 Abs2;Rechtssatz
Bei Beimessung der Abfertigung haben Zeiten eines Karenzurlaubes aus Anlass der Mutterschaft grundsätzlich außer Betracht zu bleiben. Eine davon abweichende Vereinbarung auf Grund eines Kollektivvertrages bedarf der Parteienbehauptung im Verwaltungsverfahren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988110050.X01Im RIS seit
01.02.2007