Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Diagnostika. Die Antragsgegnerin ist die Republik Österreich, vergebende Stelle das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, vertreten durch das Kommando Einsatzunterstützung. Die Ant... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 07.07.2016 brachte die XXXX (im weiteren Antragstellerin), vertreten durch XXXX, einen Nachprüfungsantrag ein. Neben dem Antrag auf Nichtigerklärung der Aufforderung der Abgabe eines Teilnahmeantrages (Ausschreibungsunterlagen) der im
Spruch: des Beschlusses angeführten Auftraggeber wurde auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, wie im
Spruch: dieses Beschlusses wörtlich wiedergegeben, beantragt. Am 07.07.20... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen könne, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 28, Absatz ein... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen könne, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 28, Absatz ein... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 30.06.2016, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung des Ausscheidens des Angebotes der Antragstellerin sowie der Zuschlagsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin brachte am 29.06.2016 einen Nachprüfungsantrag gegen die im Entscheidungskopf bezeichnete Auswahlentscheidung aus dem oben bezeichneten Vergabeverfahren, ein. Zur Absicherung dieses Rechtsgestaltungsbegehrens wurde eine einstweilige Verfügung (= eV) zur Untersagung des Rahmenvereinbarungsabschlusses und eventualiter die Erlassung eines Zuschlagsverbots beantragt. 2. Die AG brachte - sachorienti... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schreiben vom 01.09.2014, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 20.08.2014 in eventu von Teilen davon, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeber. Mit Erkenntnis des BVwG vom 28.10.2014, W 134... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 17. Juni 2016 beantragte die XXXX, vertreten durch Keschmann Rechtsanwalts-GmbH, Nußdorfer Straße 38/DG, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "BRG St. Pölten Josefstraße 84 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 17. Juni 2016 beantragte die XXXX, vertreten durch Keschmann Rechtsanwalts-GmbH, Nußdorfer Straße 38/DG, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "BRG St. Pölten Josefstraße 84 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Vergabeverfahren I Vergabeverfahren römisch eins Der hier verfahrensgegenständlichen Ausschreibung der Auftraggeberin zur Beschaffung von Sicherheitsdienstleistungen ging ein nicht offenes beschleunigtes Verfahren mit Bekanntmachung der Antragsgegnerin voraus, welches Vergabeverfahren I bezeichnet wird. Der hier verfahrensgegenständlichen Ausschreibung der Auftraggeberin zur Beschaffung von Sicherheitsdienstleistu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 02.05.2016 brachte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) vertreten durch Mayer Strehn Rechtsanwälte GmbH, Wipplingerstraße 32, Mezzanin, 1010 Wien, einen Nachprüfungsantrag ein. Neben dem Antrag auf Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibungsunterlagen in eventu einzelner Punkte der Ausschreibungsunterlagen der Auftraggeber 1) Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA), Wiedner Hauptst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang In der Folge wird der Verfahrensgang nur so weit wiedergegeben, als er für die vorliegende Entscheidung von Bedeutung ist. 1. Am 6. Mai 2016 beantragte die XXXXvertreten durch Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Marc-Aurel-Straße 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und den Ersatz der Pauschalg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 04.04.2016 einen Nachprüfungsantrag gegen eine Ausscheidens- und eine Zuschlagsentscheidung und verband damit einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (eV). Die eV wurde für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens erlassen. Im verfahrenseinleitenden Schriftsatz vom 04.04.2016 waren neben dem Nachprüfungsbegehren und dem eV Begehren auch die Begehren enthalten, erstens de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 04.04.2016 einen Nachprüfungsantrag gegen eine Ausscheidens- und eine Zuschlagsentscheidung und verband damit einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (eV). Die eV wurde für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens erlassen. Im verfahrenseinleitenden Schriftsatz vom 04.04.2016 waren neben dem Nachprüfungsbegehren und dem eV Begehren auch die Begehren enthalten, erstens de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schreiben der Erstantragstellerin vom 26.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung vom 20.05.2016, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen. Mit Schreiben der Zweitantragstellerin vom 30.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentschei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schreiben der Erstantragstellerin vom 26.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung vom 20.05.2016, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen. Mit Schreiben der Zweitantragstellerin vom 30.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentschei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schreiben der Erstantragstellerin vom 26.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung vom 20.05.2016, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen. Mit Schreiben der Zweitantragstellerin vom 30.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentschei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schreiben der Erstantragstellerin vom 26.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung vom 20.05.2016, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen. Mit Schreiben der Zweitantragstellerin vom 30.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentschei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schreiben der Erstantragstellerin vom 26.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung vom 20.05.2016, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen. Mit Schreiben der Zweitantragstellerin vom 30.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentschei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schreiben der Erstantragstellerin vom 26.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung vom 20.05.2016, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen. Mit Schreiben der Zweitantragstellerin vom 30.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 12.05.2016 brachte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. XXXX Am 12.05.2016 brachte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. römisch 40 2. XXXX (im Weiteren Antragstellerin) vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Heinz Rechtsanwälte GmbH, Gauermanngasse 2, 1010 Wien, einen Nachprüfungsantrag ein. 2. römisch 40 (im Weiteren Antragstellerin) vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Heinz Rechtsanwälte GmbH, Gauerma... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 30.05.2016, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX (im Folgenden: Antragstellerin) die Nichtigerklärung Nichtigerklärung der Entscheidung der ASFINAG Service GmbH über die Nichtzulassung zur Teilnahme am an den Architekturwettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahren sowie der Zuweisung des Preisgeldes bzw. der Zahlungen an XXXX als Gewinner sowie an die weiteren ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 09.05.2016, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 29.04.2016, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen. Begründend wurde von der Antragstellerin - soweit entscheidungsrelevant - folgendes ausgeführt: Die Antragstellerin habe s... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 28.12.2015 beantragte die XXXX, vertreten durch Estermann Pock Rechtsanwälte, Heinrichsgasse 4/1, 1010 Wien, im Vergabeverfahren "Lieferung von Einsatz und Trainingsmunition" der Republik Österreich (Bund), vertreten durch das Bundesministerium für Inneres, Herrengasse 7, 1010 Wien, die sie betreffende Ausscheidensentscheidung vom 18.12.2015 für nichtig zu erklären. Mit Schriftsatz vom 28.12.2015 beantragte die römisch 40 , vertreten durch Estermann ... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die BIG (= AG) führt aktuell das im Entscheidungskopf spezifizierte offene Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich durch, wobei beim hier strittigen Unterschwellenbereichslos gemäß Entscheidungskopf die Angebotsöffnung am 11.02.2016, 10.00 Uhr stattfand. 1.1. Am 04.03.2016 verfasste die externe Angebotsprüfung der AG ein mail mit folgendem [hier interessierendem Inhalt an die Antragstellerin (= ASt): .... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Antragstellerin (ASt) brachte am 23.05.2016 einen Nachprüfungsantrag beim BVwG ein, mit welchem eindeutig gegen eine Ausscheidensentscheidung und gegen eine Zuschlagsentscheidung in dem im Entscheidungskopf konkretisierten Vergabeverfahren vorgegangen werden sollte. Mit diesen Anträgen waren ein bereits erledigter Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (Beschluss zu W131 2126606-1/3E) und ein Gebührenersa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Architekturleistungen. Die Antragsgegnerin ist die Autobahnen und Schnellstraßen Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFiNAG) (vergebende Stelle: ASFiNAG Service GmbH) (im Folgenden: Antragsgegnerin... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Eine Bieterin im Vergabeverfahren gemäß Entscheidungskopf brachte am 23.05.2016 einen gemäß § 320 Abs 2 BVergG verbundenen Nachprüfungsantrag gegen eine jeweils für sie nachteilige Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung - jeweils vom 13.05.2016 - ein und begehrte zur Absicherung dieser Nachprüfungsbegehren die einstweilige Verfügung (= eV) auf Untersagung der Zuschlagserteilung. 1. Eine Bieterin im Vergabeverfahre... mehr lesen...