Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch GLO Gößeringer Löscher Oman Rechtsanwälte GmbH, Heuplatz 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 23.12.2015 den Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung, auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Antrag auf Gebührenersatz. Die römisch 40 (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch GLO Göß... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 22. Jänner 2016 beantragte die XXXX, vertreten durch, bpv Hügel Rechtsanwälte OG, Priv. Doz. DDr. Christian F. Schneider, Rechtsanwalt, Mag. Harald Strahlberger, Rechtsanwalt, ARES Tower, Donau-City-Straße 11, 1220 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung und den Er... mehr lesen...
Begründung: I. Spruchpunkt A) römisch eins. Spruchpunkt A) Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 29.01.2016 den Nachprüfungsantrag vom 28.12.2015 vor der Durchführung einer mündlichen Verhandlung zurückgezogen. Das Verfahren ist daher gemäß § 31 Abs 1 VwGVG iVm § 311 BVergG einzustellen. Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 29.01.2016 den Nachprüfungsantrag vom 28.12.2015 vor der Durchführung einer mündlichen Verhandlung zurückgezogen. Das Verfahren ist daher gemäß... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 22. Jänner 2016 beantragte die XXXX vertreten durch, bpv Hügel Rechtsanwälte OG, Priv. Doz. DDr. Christian F. Schneider, Rechtsanwalt, Mag. Harald Strahlberger, Rechtsanwalt, ARES Tower, Donau-City-Straße 11, 1220 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung und den Ers... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit nach Ablauf der Amtsstunden des Bundesverwaltungsgerichtes elektronisch via Web-ERV am 30.12.2015 eingebrachtem Schriftsatz vom 30.12.2015 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidens- sowie der Zuschlagsentscheidung vom 22.12.2015, in eventu einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Weiters be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 12. Jänner 2016 beantragte die XXXX , vertreten durch SCHNITZER Rechtsanwalt GmbH, Stubenring 14, 1010 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, der Durchführung einer mündlichen Verhandlung, dem Ersatz der Pauschalgebühr und der Akteneinsicht sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. 1. Am 12. Jänner 2016 beantragte die römisch 40 , vertreten durch SCHNITZER Rechtsanwalt GmbH, Stubenring 14, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 12. Jänner 2016 beantragte die XXXX , vertreten durch SCHNITZER Rechtsanwalt GmbH, Stubenring 14, 1010 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, der Durchführung einer mündlichen Verhandlung, dem Ersatz der Pauschalgebühr und der Akteneinsicht sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. 1. Am 12. Jänner 2016 beantragte die römisch 40 , vertreten durch SCHNITZER Rechtsanwalt GmbH, Stubenring 14, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 16.11.2015 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 06.11.2015, auf Akteneinsicht, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Am 24.11.2015 erließ das Bundesverwaltungsgericht zur Zahl W139 2117181-1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 11.12.2015, beim Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) erstmals per Telefax am 14.12.2015, um 15.35 Uhr eingelangt, begehrte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX , die Nichtigerklärung der ihr mit Telefax vom 03.12.2015 übermittelten Entscheidung der Flughafen Wien AG, dem Angebot der XXXX , im Vergabeverfahren "Schneeschleudern Z-2015-074" den Zuschlag zum ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 11.12.2015, beim Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) erstmals per Telefax am 14.12.2015, um 15.35 Uhr eingelangt, begehrte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX , die Nichtigerklärung der ihr mit Telefax vom 03.12.2015 übermittelten Entscheidung der Flughafen Wien AG, dem Angebot der XXXX , im Vergabeverfahren "Schneeschleudern Z-2015-074" den Zuschlag zum ... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen könne, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 28, Absatz ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Antragstellerin beantragte mit am 09.12.2015 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangtem Schriftsatz die Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 02.12.2015. Am 18.12.2015 erhob die präsumtive Zuschlagsempfängerin begründete Einwendungen. Mit Beschluss vom 21.12.2015 gab das Bundesverwaltungsgericht dem Antrag auf Erlassung der begehrten einstweiligen Verfü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1 Am 16. Oktober 2014 beantragte die XXXX, vertreten durch Dr. Christian FINK, Rechtsanwalt, Stiftgasse 21/16, 1070 Wien, die Nichtigerklärung der Ausschreibung bezogen auf Los 2, in eventu der im Nachprüfungsantrag genannten Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit ... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit außerhalb der Amtsstunden des BVwG elektronisch via Web-ERV am 30.12.2015 eingebtrachten Schriftsatz vom 30.12.2015 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidenserklärung sowie der Zuschlagsentscheidung vom 22.12.2015, in eventu einen Antrag auf Wiedereinsetzung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Leistungen im Bereich Akten- und Daten-Archivierung sowie der Akten- und Daten-Vernichtung. Die Antragsgegnerin ist die Republik Österreich (Bund), vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH (BBG)... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 23.12.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz. Im Schriftsatz vom 23.12.2015 wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass im gegenständlichen Vergabeverfahren der Antragstellerin mit Telefax der Auftraggeberin vom 14.12.2015, übermittelt am 15.12.2015, mitgeteilt worden sei, dass das Angebot der Antragstellerin ausgeschieden werd... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 21.12.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 10.12.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 21.12.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, verbessert mit Schreiben vom 22.12.2015, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung und des Ausscheidens ihres Angebotes vom 10.12.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.12.2015, beim Bundesverwaltungsgericht am 18.12.2015 eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung zu Gunsten der XXXX (präsumtive Zuschlagsempfängerin). 1. Mit Schriftsatz vom 17.12.2015, beim Bundesverwaltungsgericht am 18.12.2015 eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz der XXXX, XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Heid Schiefer Rechtsanwälte OG, Landstraßer Hauptstraße 88/2-4, 1030 Wien vom 13.11.2015 wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Auftraggeber im Hinblick auf das gegenständliche Vergabeverfahren am 27.05.2015 die beabsichtigte Vergabe des Auftrages EU-weit bekannt gemacht habe. Der Auftragswert liege im Hinblick auf das Ergebnis ... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 02.11.2015 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 23.10.2015 und auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen Folgendes aus: De... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1 Am 16. Oktober 2014 beantragte die XXXX, vertreten durch Dr. Christian FINK, Rechtsanwalt, Stiftgasse 21/16, 1070 Wien, die Nichtigerklärung der Ausschreibung bezogen auf Los 2, in eventu der im Nachprüfungsantrag genannten Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. 1.1 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 27. Oktober 2015 beantragte die XXXXXXXX, vertreten durch Ferner Hornung & Partner Rechtsanwälte GmbH, Hellbrunnerstraße 11,5020 Salzburg, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin, dass beabsichtigt ist, mit dem Bieter XXXX, die Rahmenvereinbarung in Los 5 Vergabeverfahren "Coachingleistungen für Lehrlinge und Lehrbetriebe" abzuschließen (Mitteilung über den beabsichtigten Abschluss der Rahmenve... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit datiertem Schriftsatz vom 11.12.2015, beim Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) erstmals per Telefax am 14.12.2015, um 15.35 Uhr eingelangt, begehrte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX, die Nichtigerklärung der ihr mit Telefax vom 03.12.2015 übermittelten Entscheidung der XXXX, dem Angebot der XXXX(im Weiteren: XXXX), betreffend das von ihr geführte Vergabeverfa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im Antrag auf Nichtigerklärung vom 13.11.2015 brachte die Antragstellerin im Wesentlichen vor, dass Auftraggeber der Österreichische Rundfunk sei. Der Auftraggeber führe ein nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung durch. Ausschreibungsgegenstand sei die Lieferung von Büromöbeln mit der Auftragsbezeichnung "Möblierung Projekt Medienstandort Küniglberg". Am 27.07.2015 sei die Antragstellerin zur An... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Antragstellerin stellte mit am 09.12.2015 beim BVwG einlangenden Schriftsatz das im
Spruch: ersichtliche Begehren und beantragte darüber hinaus die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 02.12.2015. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen Folgendes aus: Die Auftraggeberin habe die gegenständliche Leistung in einem offenen Verfahren nach dem Unterschwellenbereich ausgesch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 25. November 2015 beantragte die XXXX vertreten durch SCHNITZER Rechtsanwalt GmbH, Stubenring 14, 1010 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, der Durchführung einer mündlichen Verhandlung, dem Ersatz der Pauschalgebühr und der Akteneinsicht sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. 1. Am 25. November 2015 beantragte die römisch 40 vertreten durch SCHNITZER Rechtsanwalt GmbH, Stubenring 14, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 25. November 2015 beantragte die XXXX vertreten durch SCHNITZER Rechtsanwalt GmbH, Stubenring 14, 1010 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, der Durchführung einer mündlichen Verhandlung, dem Ersatz der Pauschalgebühr und der Akteneinsicht sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. 1. Am 25. November 2015 beantragte die römisch 40 vertreten durch SCHNITZER Rechtsanwalt GmbH, Stubenring 14, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 30.11.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit dem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 18.11.2015, das Angebot der Antragstellerin auszuscheiden. Zur
Begründung: brachte sie im Wesentlichen folgendes vor: Mit Fax vom 18.11.2015 sei der Antragstellerin die gesondert angefochtene Ausscheidungsentscheidung übermittelt und mitgeteilt worde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Auftraggeber 1. Burgenländische Gebietskrankenkasse, Esterhazyplatz 3, 7000 Eisenstadt und 2. Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Ghegastraße 1, 1030 Wien (im Weiteren: Auftraggeber), vertreten durch die vergebende Stelle: XXXX , führen unter der Bezeichnung "Einrichtungs-Planung und Möblierung für Neubau der Hauptstelle der BGKK sowie der Mietflächen der SVB in Eisenstadt" ein Vergabeverfahren zur ... mehr lesen...