Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der ORF hat das oben bezeichnete Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich eingeleitet und bereits in der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass er kein öffentlicher Auftraggeber wäre. Das Beschaffungsvolumen bewegt (- e) sich offenbar im mittleren bzw gehobenen zweistelligen Millionenbereich. 2. Im Jänner 2016 wurde - nach einer identen Klausel in d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit Schriftsatz vom 30.03.2016, beim Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX, die Nichtigerklärung der ihr mit Schreiben vom 21.03.2016 mitgeteilten Entscheidung im Vergabeverfahren "Einrichtungs-Planung und Möblierung für Neubau der Hauptstelle der BGKK sowie der Mietflächen der S... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin brachte am 04.04.2016 einen gemäß § 320 Abs 2 BVergG verbundenen Nachprüfungsantrag gegen eine für sie nachteilige Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung, erkennbar betreffend das hier strittige Los aus dem oben bezeichneten Vergabeverfahren, ein. 1. Die Antragstellerin brachte am 04.04.2016 einen gemäß Paragraph 320, Absatz 2, BVergG verbundenen Nachprüfungsantrag gegen eine für sie nachteilig... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Österreichischer Rundfunk (= ORF) führt derzeit ein Vergabeverfahren mit dem und dem Los 1 "Customer Care Services" und dem Los 2 "Providerdienstleistungen Data Center & Backend -IT-Services" als Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung durch, wobei der ORF bereits in der unionsweiten Bekanntmachung darauf Hinweis, dass er kein öffentlicher Auftraggeber wäre. 2. Nach Bekanntgabe der Zuschlagsent... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schriftsatz vom 01.04.2016, beim Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX die Nichtigerklärung der ihr mit Schreiben vom 22.03.2016 mitgeteilten Entscheidung. im Vergabeverfahren "Offenes Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung betreffend die Lieferung, Installation, Wartung und den Suppo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 1. April 2016 beantragte die XXXX, vertreten durch Heid Schiefer Rechtsanwälte OG, Landstraßer Hauptstraße 88/2-4, 1030 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, den Ersatz der Pauschalgebühr und die Akteneinsicht sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: wiedergegeben. Die Anträge betref... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Hygienepapier. Die Antragsgegnerin ist die Republik Österreich und zahlreiche weitere öffentliche Auftraggeber, gemäß einer den Ausschreibungsbedingungen beigefügten Drittkundenliste, alle vertret... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 14.01.2016 begehrte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX, beim Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) infolge der Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren "Schneeschleudern Z-2015-074" durch die Flughafen Wien AG (im Weiteren: Auftraggeberin) an XXXX (im Weiteren: XXXX) den Antrag, das zu W114 2118489-2 geführte Nachprüfungsverfahren gemäß § 331 Abs. 4 BVerg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 26.02.2016, eingelangt im Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) am selben Tag beantragte XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 15.02.2016 bzw. der "Zuschlagsentscheidung" vom 15.02.2016 im Vergabeverfahren "Liefern und Versetzen von Fahrzeugrückhaltesystemen aus Stahl nach Losen österreichweit" der Autobahnen- und Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schriftsatz vom 30.03.2016, beim Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten XXXX, die Nichtigerklärung der ihr mit Schreiben vom 21.03.2016 mitgeteilten Entscheidung. im Vergabeverfahren "Einrichtungs-Planung und Möblierung für Neubau der Hauptstelle der BGKK sowie der Mietflächen der SVB in Eisenstadt" der Au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.03.2016, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, beantragten die XXXX (im Weiteren Antragstellerin) die Nichtigerklärung der gesondert anfechtbaren Entscheidung der "Nicht-Zulassung zur Teilnahme" gemäß § 2 Z 16 lit. a sublit. dd BVergG der Pensionsversicherungsanstalt (im Weiteren Auftraggeberin) sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und führte im Wesentlichen aus, d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 17.03.2016, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die XXXX (im Weiteren Antragstellerin) das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit dem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin vom 07.03.2016 zu Gunsten der XXXX (im Weiteren: präsumtive Zuschlagsempfängerin). Mit Schriftsatz vom 17.03.2016, beim Bundesverwaltungsgericht am selben ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Auftraggeber Österreichischer Rundfunk (= ORF oder AG) ist eine gemäß BGBl 1984/379 idF BGBl I 2015/112 existierende juristische Person und führt derzeit das im
Spruch: genannte Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich durch. Der AG rechnet dabei die zur Vergabe gelangenden Dienstleitungen gemäß gemeinschaftsweiter Bekanntmachung der Dienstleistungskategori... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 11.03.2016, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der "gesamten Ausschreibungsunterlagen des gegenständlichen Vergabeverfahrens samt Berichtigung vom 08.03.2016" in eventu einzelner Punkte der Ausschreibungsunterlagen, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen, die Durchführung einer mündlichen Verhandlu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Zu W187 2120708-2 1.1 Am 5. Februar 2016 beantragte die AAAA , vertreten durch Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH, Schottenring 12, 1010 Wien, in der Folge Erstantragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: wiedergegeben. Die Anträge betreffe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Zu W187 2120708-2 1.1 Am 5. Februar 2016 beantragte die AAAA , vertreten durch Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH, Schottenring 12, 1010 Wien, in der Folge Erstantragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: wiedergegeben. Die Anträge betreffe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH (BBG), (im Folgenden: Antragsgegnerin) beabsichtigt, eine mehrjährige Rahmenvereinbarung für Reinigungsdienstleistungen in ihren Gebäuden abzuschließen. 1. Vergabeverfahren Zu diesem Zweck eröffnete die Antragsgegnerin das offene Verfahren mit vorheriger österreich- und EU-weiter Bekanntmachung im Oberschwellenbe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 29.02.2016 stellten die Antragsteller das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung. Die Zuschlagsentscheidung vom 18.02.2016 habe gelautet auf die XXXX Baugesellschaft mbH". In der
Begründung: für die Zuschlagsentscheidung sei jedoch die "BIGE XXXX als vermeintliche Bestbieterin angeführt worden. Die Auftraggeberin stütze somi... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schriftsatz vom 26.02.2016, beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX, die Nichtigerklärung der ihr am 16.02.2016 mitgeteilten Ausscheidensentscheidung vom 15.02.2016 sowie die Nichtigerklärung der ihr ebenfalls am 16.02.2016 mitgeteilten "Zuschlagsentscheidung" vom 15.02.2016 hinsichtlich der Lose 1 - 6, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 01.02.2016, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) innerhalb der Amtsstunden am selben Tag, beantragte XXXX(im Weiteren: Antragstellerin oder ASt), vertreten durch XXXX, die Nichtigerklärung der ihr mit Telefax am 22.01.2016 mitgeteilten Ausscheidensentscheidung ihres Angebotes im Vergabeverfahren "Digitale Luftbilder und digitale Orthophotos 2016, 2017, 2018- GZ 4955/2015", di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 08.02.2016, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung vom 28.01.2016, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes aus... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 18. Februar 2016 beantragte die XXXX, vertreten durch, Dr. Rainer KURBOS, Rechtsanwalt, Neue-Welt-Höhe 36a, 8042 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, den Ersatz der Pauschalgebühr und die Akteneinsicht sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: wiedergegeben. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "Zuglaufcheckpoint Sensoriken für die Radkraft-... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 28.01.2016, eingelangt im Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) am selben Tag beantragte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch 1. Mit Schriftsatz vom 28.01.2016, eingelangt im Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) am selben Tag beantragte die römisch 40 (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX , die Nichtigerklärung der Ausschreibung "Öffentliche Aus... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 28.01.2016, eingelangt im Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) am selben Tag beantragte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch 1. Mit Schriftsatz vom 28.01.2016, eingelangt im Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) am selben Tag beantragte die römisch 40 (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX , die Nichtigerklärung der Ausschreibung "Öffentliche Aus... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Antragstellerin (ASt) brachte am 03.02.2016 eine Eingabe beim BVwG ein, mit welcher eindeutig gegen eine Ausscheidensentscheidung und gegen eine Zuschlagsentscheidung in dem im Entscheidungskopf konkretisierten Vergabeverfahren vorgegangen werden sollte. Am 09.02.2016 zog die ASt ihren "Antrag" zurück. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen 1. Festst... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 08.02.2016, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung vom 28.01.2016, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 21.12.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Erstantragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 10.12.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 21.12.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Erstantragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 10.12.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 5. Februar 2016 beantragte die AAAA, vertreten durch Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH, Schottenring 12, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: wiedergegeben. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "WKNÖ ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 5. Februar 2016 beantragte die A, vertreten durch Dr. Nora Kluger, Rechtsanwältin, Stiftgasse 21/20, 1070 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, den Ersatz der Pauschalgebühr und die Akteneinsicht sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: wiedergegeben. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "WKNÖ St... mehr lesen...