Begründung: I. Verfahren römisch eins. Verfahren Die Antragstellerin ist Anbieterin von Transportleistungen. Die Antragsgegnerin ist die Österreichische Bundesforste AG. Die Antragsgegnerin führt ein offenes Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip zur Vergabe von Dienstleistungen in insgesamt acht Losen (Transportleistungen für den Forstbetrieb Flachgau-Tennengau, je ein Los für ein namentlich näher bezeichnetes Forstrevier) durch. Die Frist zur A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren römisch eins. Verfahren Die Antragstellerin ist Anbieterin von Transportleistungen. Die Antragsgegnerin ist die Österreichische Bundesforste AG. Die Antragsgegnerin führt ein offenes Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip zur Vergabe von Dienstleistungen in insgesamt acht Losen (Transportleistungen für den Forstbetrieb Flachgau-Tennengau, je ein Los für ein namentlich näher bezeichnetes Forstrevier) durch. Die Frist zur A... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) di... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 09.03.2016 nach Amtsstundenende einen Nachprüfungsantrag gegen eine Zuschlagssentscheidung und verband damit einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (eV). 2. Am 14.04.2016 wurde das vom BVwG ursprünglich mit eV erlassene Zuschlagsverbot aufgehoben und teilte danach der ORF unstrittig die Zuschlagserteilung mit. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 19.05.2016 das im
Spruch: ersichtliche Begehren, verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz. Im Schriftsatz vom 19.05.2016 wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass das gegenständliche Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren nach vorheriger EU-weiter Bekanntmachung durchgeführt werde. Es handle sich um die Vergabe eines Auftrages im Oberschwellenbereich, welcher vom A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 18. Februar 2016 beantragte die A , vertreten durch, Dr. Rainer KURBOS, Rechtsanwalt, Neue-Welt-Höhe 36a, 8042 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung wie im
Spruch: unter A) wiedergegeben, den Ersatz der Pauschalgebühr wie im
Spruch: unter B) wiedergegeben und die Akteneinsicht sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: wiedergegeben. Die Anträge
Betreff: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (= ASt) brachte am 23.05.2016 einen gemäß § 320 Abs 2 BVergG verbundenen Nachprüfungsantrag gegen eine jeweils für sie nachteilige Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung - jeweils vom 13.05.2016 - ein. 1. Die Antragstellerin (= ASt) brachte am 23.05.2016 einen gemäß Paragraph 320, Absatz 2, BVergG verbundenen Nachprüfungsantrag gegen eine jeweils für sie nachteilige Ausscheidens- und Zuschlagse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 11.04.2016, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidens - und Zuschlagsentscheidung vom 04.04.2016, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) di... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 12.05.2016 brachte die Bietergemeinschaft bestehend aus XXXX (im Weiteren Antragstellerin) vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Heinz Rechtsanwälte GmbH, Gauermanngasse 2, 1010 Wien, einen Nachprüfungsantrag ein. Am 12.05.2016 brachte die Bietergemeinschaft bestehend aus römisch 40 (im Weiteren Antragstellerin) vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Heinz Rechtsanwälte GmbH, Gauermanngasse 2, 1010 Wien, einen Nachprüfungs... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Dienstleistungen im Bereich der Altlastensanierung. Die Antragsgegnerin ist die Bundesaltlastensanierungsges.m.b.H, deren Aufgabe es u.a. ist, Projekte der Altlastensanierung durchzuführen und die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Dienstleistungen der Bauaufsicht und Baustellenkoordination. Die Antragsgegnerin ist die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. Die Antragsgegnerin führt ein Verhandlungsverfahren im Oberschwellenb... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit Schriftsatz vom 06.05.2016, beim Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX , die Nichtigerklärung der ihr mit Schreiben vom 29.04.2016 mitgeteilten Zuschlagsentscheidung, im Vergabeverfahren "Erneuerung der Strahlenwarnanlage des Atominstituts der TU Wien (Standort: Stadionallee ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit Schriftsatz vom 06.05.2016, beim Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX , die Nichtigerklärung der ihr mit Schreiben vom 29.04.2016 mitgeteilten Zuschlagsentscheidung, im Vergabeverfahren "Erneuerung der Strahlenwarnanlage des Atominstituts der TU Wien (Standort: Stadionallee ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 1. April 2016 beantragte die A, vertreten durch Heid Schiefer Rechtsanwälte OG, Landstraßer Hauptstraße 88/2-4, 1030 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, den Ersatz der Pauschalgebühr und die Akteneinsicht sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: wiedergegeben. Die Anträge b... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 6. Mai 2016 beantragte die AAAA, vertreten durch Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Marc-Aurel-Straße 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter I. wiedergegeben. Die Anträge betreffen das Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: römisch eins. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 28.12.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit Anträgen auf Akteneinsicht und Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst aus, dass sich die Antragstellerin am gegenständlichen Vergabeverfahren "Lieferung von Einsatz- Und Trainingsmunition" beteiligt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Transportleistungen. Die Antragsgegnerin ist die Österreichische Bundesforste AG. Die Antragsgegnerin führt ein offenes Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip zur Ve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 02.05.2016 brachte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) vertreten durch Mayer Strehn Rechtsanwälte GmbH, Wipplingerstraße 32, Mezzanin, 1010 Wien, einen Nachprüfungsantrag ein. Neben dem Antrag auf Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibungsunterlagen in eventu einzelner Punkte der Ausschreibungsunterlagen der Auftraggeber 1) Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA), Wiedner Hauptstraße 84-8... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 01.04.2016, beim Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX, die Nichtigerklärung der ihr mit Schreiben vom 22.03.2016 mitgeteilten Entscheidung im Vergabeverfahren "Offenes Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung betreffend die Lieferung, Installation, Wartung und den Support von 64bit Intel Ra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 17.03.2016, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die XXXX (im Weiteren Antragstellerin) einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin vom 07.03.2016 zu Gunsten der XXXX (im Weiteren: präsumtive Zuschlagsempfängerin), verbunden mit einem Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Mit Schriftsatz vom 17.03.2016, beim Bunde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 29. Februar 2016 beantragte die AAAA, alle vertreten durch, Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Schubertring 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, wie im
Spruch: unter A) und B) wiedergegeben sowie due Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. 1.1 Nach Darstellung des Sachverhalts erklärte die Antragstellerin, dass sich der Antrag gegen die näher bezeich... mehr lesen...
Die wesentlichen Entscheidungsgründe: lauten: 1. Vorerst zur Revisionszulassung, die einerseits deshalb erfolgt ist, weil bislang keine Rsp des VwGH zur Frage der Eigenschaft des ORF als öffentlicher Auftraggeber iSd § 3 BVergG vorliegt. Das BVwG geht derzeit wie bekannt von der diesbezüglichen Vergabekontrollunterworfenheit gemäß § 291 BVergG aus, wobei diese Vergabekontrollunterworfenheit Sachentscheidungsvoraussetzung auch im Entscheidungsbereich des § 329 BVergG ist. 1. Vorerst zur Re... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Hygienepapier. Die Antragsgegnerin ist die Republik Österreich und zahlreiche weitere öffentliche Auftraggeber, gemäß einer den Ausschreibungsbedingungen beigefügten Drittkundenliste, alle vertret... mehr lesen...
* Gebührensätze * § 1. Für Anträge gemäß den §§ 320 Abs. 1 und 331 Abs. 1 und 2 BVergG 2006 und für Anträge gemäß § 135 BVergGVS 2012 in Verbindung mit den §§ 320 Abs. 1 und 331 Abs. 1 und 2 BVergG 2006 hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeweils eine Pauschalgebühr zu entrichten: * Paragraph eins, Für Anträge gemäß den Paragraphen 320, Absatz eins und 331 Absatz eins und 2 BVergG 2006 und für Anträge gemäß Paragraph 135, BVergGVS 2012 in Verbindung mit den Para... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. IZm dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren langte am 09.03.2016 nach Amtsstundenende ein Nachprüfungsantrag betreffend die Zuschlagsentscheidung im Los 2 dieser Vergabe ein. Einem damit verbunden eingebrachten eV - Antrag auf Untersagung der Zuschlagserteilung wurde seitens des BVwG vorerst bis zum Ablauf des 15.04.2016 stattgegeben. 2. Der ORF schied die Antragstellerin mit ihrem Angebot am 05.04... mehr lesen...
* Gebührensätze * § 1. Für Anträge gemäß den §§ 320 Abs. 1 und 331 Abs. 1 und 2 BVergG 2006 und für Anträge gemäß § 135 BVergGVS 2012 in Verbindung mit den §§ 320 Abs. 1 und 331 Abs. 1 und 2 BVergG 2006 hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeweils eine Pauschalgebühr zu entrichten: * Paragraph eins, Für Anträge gemäß den Paragraphen 320, Absatz eins und 331 Absatz eins und 2 BVergG 2006 und für Anträge gemäß Paragraph 135, BVergGVS 2012 in Verbindung mit den Para... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 11.04.2016, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidens - und Zuschlagsentscheidung vom 04.04.2016, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstelleri... mehr lesen...