Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 13.02.2017, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Mit Erkenntnis des BVwG vom 16.03.2017, W134 2147309-2/31E, wurde der oben genannte Nachprüfung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Holzfenstern und Holzglasfassaden. Die Antragsgegnerin ist eine gesetzliche Sozialversicherungsanstalt. Die Antragsgegnerin führt ein offenes Vergabeverfahren nach dem Bestbieterprinzip zur Besc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 9. März 2017, beim Bundesverwaltungsgericht am 10. März 2017 eingelangt, beantragte die AAAA , in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Festlegung vom 28.2.2017 (Seite 3 des Schreibens) "Das Ersuchen in der Verhandlung vom 16.2.2017 sowie mit Schreiben vom 24.2.2017 um Ermöglichung einer Teststellung wird als verspätet zurückgewiesen.", der Festlegung vom 28.2.2017 (Seite 2 des Schreib... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.02.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung, im verfahrensgegenständlichen Vergabeverfahren "Restmüllsammlung 2017 bis 2022, SG und ASG" die Teilangebote der Antragstellerin hinsichtlich der Lose 3... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz, sowie Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtsho... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz, sowie Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtsho... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 13. Jänner 2017 beantragte die AAAA, vertreten durch die SCHRAMM ÖHLER Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse 2, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 5. Jänner 2017, die Nichtigerklärung der Festlegung "Beim Zuschlagskriterium Präsentation werden 8 Personen bewertet (bis zu drei Bewertungspunkte pro Teammitglied, insgesamt maximal 24 Bewertungspunkte)." der... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1 Am 13. Jänner 2017 beantragte die XXXX, vertreten durch die SCHRAMM ÖHLER Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse 2, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 5. Jänner 2017, die Nichtigerklärung der Festlegung "Beim Zuschlagskriterium Präsentation werden 8 Personen bewertet (bis zu drei Bewertungspunkte pro Teammitglied, insgesamt maximal 24 Bewertungspunkte)." der Einladun... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 13.02.2017, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen f... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin brachte am 10.02.2017 einen Nachprüfungsantrag gegen die Entscheidung der AG, mit ihrer Konkurrentin, einer Bietergemeinschaft bestehend aus der XXXX und der XXXX, die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung beim Los 1 der streitigen Vergabe abschließen zu wollen, ein. Zur Absicherung des Nachprüfungsantrags wurde die hier erlassene einstweilige Verfügung (eV) beantragt. 1. Die Antragstellerin bracht... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen könne, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 28, Absatz ein... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen könne, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 28, Absatz ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Burgtheater GmbH, die Volksoper Wien GmbH sowie die Wiener Staatsoper GmbH, vertreten durch die ART for ART Theaterservice GmbH (in der Folge: Auftraggeberinnen), schrieben die gegenständliche Leistung "ART for ART - Publikumsdienste in den österreichischen Bundestheatern" in Form eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip mit dem Ziel des... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 05.12.2016, beim BVwG eingelangt am 06.12.2016, begehrte die Antragstellerin die Feststellung, dass die Erklärung des Widerrufs rechtswidrig war sowie die Unwirksamerklärung des Widerrufs, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Mit Erkenntnis des BVwG vom 24.01.2017, W134 2141459-1/15, wurde der oben gena... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/ Vorbringen der Parteien: römisch eins. Verfahrensgang/ Vorbringen der Parteien: I.1. Mit Schriftsatz vom 09.12.2016, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, auf Akteneinsicht in den Vergabeakt, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühr... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 05.12.2016, beim BVwG eingelangt am 06.12.2016, begehrte die Antragstellerin die Feststellung, dass die Erklärung des Widerrufs rechtswidrig war sowie die Unwirksamerklärung des Widerrufs, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin soweit entscheidungsrelevan... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 13. Jänner 2017 beantragte die AAAA, vertreten durch die SCHRAMM ÖHLER Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse 2, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 5.1.2017, die Nichtigerklärung der Festlegung "Beim Zuschlagskriterium Präsentation werden 8 Personen bewertet (bis zu drei Bewertungspunkte pro Teammitglied, insgesamt maximal 24 Bewertungspunkte)." der Einladung zur ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage ergibt sich zum derzeitigen Stand Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Instandhaltungs-Dienstleistungen für Schienenfahrzeuge. Die Antragsgegnerin ist Sektorenauftraggeberin für derartige Dienstleistungen. Die Antragsgegnerin führt ein Verhandlungsverfahren im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip zur Vergabe von Instandhaltungsdienstleistungen für fünf Schienenp... mehr lesen...
Begründung: Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 292 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 291, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz gemäß § 319 Abs 3 oder di... mehr lesen...
Begründung: Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 292 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 291, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz gemäß § 319 Abs 3 oder di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (ASt) stellte am 17.10.2016 einen Nachprüfungsantrag gegen eine zu ihren Lasten ergangene Ausscheidensentscheidung und gegen eine Zuschlagsentscheidung, verbunden mit weiteren Anträgen, dies alles iZm der im Entscheidungskopf konkretisierten Dienstleistungsvergabe. 2. Die am 17.10.2016 angefochtene Zuschlagsentscheidung ist zwischenzeitig auftraggeberseitig zurückgenommen worden. 3.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Antragstellerin (ASt) zog - nach Einbringung eines Nachprüfungsantrags am 05.12.2016 - mit einem per ERV am 21.12.2016 nach Amtsstundenende eingereichten Schriftsatz (jedenfalls auch) sämtliche noch beim BVwG offenen Anträge iZm der Anfechtung der zu ihren Lasten ergangenen Ausscheidensentscheidung zurück und begehrte - von der Justizverwaltung zu erledigend, siehe idZ § 3 BVwGG iZm der hier anstehenden Justizverwalt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1 Am 12. September 2016 beantragte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. XXXX , 2. XXXX , 3. XXXX und 4. XXXX , vertreten durch Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Schubertring 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Gewährung von Akteneinsicht im größtmöglichen Umfang, die Ausnahme näher bezeichneter Teile des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 12. September 2016 beantragte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. AAAA , 2. BBBB , 3. CCCC und 4. DDDD , vertreten durch Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Schubertring 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Gewährung von Akteneinsicht im größtmöglichen Umfang, die Ausnahme näher bezeichneter ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 19. Oktober 2016 beantragte die AAAA, vertreten durch Denkmair Hutterer Hüttner Waldl Rechtsanwälte GmbH, Blumauerstraße 3-5, 4020 Linz, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der unzulässigen Wahl der Direktvergabe, in eventu der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb, in eventu der Zuschlagsentscheidung, in eventu die Feststellung, dass im Rahmen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 19. Oktober 2016 beantragte die XXXX , vertreten durch Denkmair Hutterer Hüttner Waldl Rechtsanwälte GmbH, Blumauerstraße 3-5, 4020 Linz, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der unzulässigen Wahl der Direktvergabe, in eventu der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb, in eventu der Zuschlagsentscheidung, in eventu die Feststellung, dass... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1 Am 19. Oktober 2016 beantragte die XXXX, vertreten durch Denkmair Hutterer Hüttner Waldl Rechtsanwälte GmbH, Blumauerstraße 3-5, 4020 Linz, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der unzulässigen Wahl der Direktvergabe, in eventu der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb, in eventu der Zuschlagsentscheidung, in eventu die Feststellung, dass im Rahmen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 19. Oktober 2016 beantragte die Bewerbergemeinschaft bestehend aus 1. A, und 2. B, vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, Gauermanngasse 2, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der unzulässigen Wahl der Direktvergabe, in eventu der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb, in eventu der Zuschlagsentscheidung, in event... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1 Am 19. Oktober 2016 beantragte die Bewerbergemeinschaft bestehend aus 1. XXXX, und 2. XXXX, vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, Gauermanngasse 2, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der unzulässigen Wahl der Direktvergabe, in eventu der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb, in eventu der Zuschlagsentscheidung, in... mehr lesen...