Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2;
Rechtssatz: In einem Verfahren über einen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung sind familiäre Bindungen zwischen Organen des Antragstellers und dem beantragten Ausländer nicht relevant im Sinne des § 4 Abs. 6 Z. 2 AuslBG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle Wien des Arbeitsmarktservice vom 28. Mai 2003 wurde der Antrag der Beschwerdeführer auf Zulassung des Zweitbeschwerdeführers als Schlüsselkraft im Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin gemäß § 2 Abs. 5 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975 i.d.F. BGBl. I Nr. 126/2002, abgewiesen und zur Begründung: ausgeführt, dass die Voraussetzungen dieser Gesetzesstelle nicht vorlägen. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsste... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12 Abs1 Z1 idF 2002/I/126;AuslBG §4 Abs1 idF 2002/I/126;AuslBG §4b idF 2002/I/126;VwRallg;
Rechtssatz: Das AuslBG eröffnet dem Arbeitgeber grundsätzlich keinen Anspruch auf Erteilung der Bewilligung für den individuell von ihm gewünschten Ausländer, solange die Möglichkeit einer Ersatzkraftstellung aus gegenüb... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 13. April 2001 beim Arbeitsmarktservice Neusiedl am See die Erteilung einer Saisonbewilligung (auf Grund des § 9 Abs. 1 Fremdengesetz) für den ungarischen Staatsangehörigen LS für die berufliche Tätigkeit "Hilfskraft in allen Bereichen" (Beschäftigungsort Feriendorf V in A) mit monatlicher Bruttoentlohnung in Höhe von "S 13.205,-- (lt. KV)". Als spezielle Kenntnisse dieser Saisonbeschäftigung führte die Beschwerdeführerin in ihrem Antrag "schwer... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;AuslBG §4b;AVG §37;VwRallg;
Rechtssatz: Die Aussage einer nicht konkret und individualisiert umschriebenen "Bediensteten" ist der Beschwerdeführerin (einer Gesellschaft m. b.H.) nicht als endgültige und ungerechtfertigte Ablehnung der Ersatzkraftstellung zuzurech... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;GewO 1994 §2 Abs13;
Rechtssatz: Es ist das Recht jedes Arbeitgebers, sofern er damit nicht gegen zwingendes Recht verstößt, die Anforderungen festzusetzen, die er an eine von ihm zu beschäftigende Person stellt. Finden diese Anforderungen in objektiven Notwendigkeiten eine Grundlage, dann gehören sie zu den gesetz... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG SommerfremdenverkehrsV 2001 §1;AufG SommerfremdenverkehrsV 2001 §2;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4;FrG 1997 §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin hat eine Beschäftigungsbewilligung (Saisonbewilligung) für eine Saisonarbeitskraft im Sommerfremdenverkehr beantragt. Sie führt einen Beherbergungsbetrieb im Burgen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug und gemäß § 73 Abs. 2 AVG ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. April 2000 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, ihm eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz für die beantragte ausländische Arbeitskraft - die jugoslawische Staatsangehörige M S, geboren 22. März 1963, für die Beschäftigung als Küchengehilfin - zu erteilen, gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte am 7. Dezember 2000 beim Arbeitsmarktservice Klagenfurt die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für eine namentlich bezeichnete bosnische Staatsangehörige für die Tätigkeit einer Bedienerin im Ausmaß von 15 Wochenstunden. Mit Bescheid vom 18. Januar 2001 lehnte das Arbeitsmarktservice Klagenfurt die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung für die beantragte bosnische Staatsangehöri... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte am 31. August 2000 beim Arbeitsmarktservice Bau-Holz Wien die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für einen namentlich bezeichneten jugoslawischen Staatsangehörigen für die Tätigkeit eines Baumonteurs mit Kenntnissen im Trockenbau. Mit Bescheid vom 10. Oktober 2000 lehnte das Arbeitsmarktservice Bau-Holz Wien die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung für den beantragten jugoslawischen Staa... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1 idF 1997/I/078;AuslBG §4b Abs1 idF 1999/I/120;
Rechtssatz: Werden Ersatzkräfte, die das im Antrag enthaltene Anforderungsprofil erfüllen und zum bevorzugten Personenkreis des § 4b Abs. 1 Z.1 bis 3 AuslBG gehören, ohne Angabe triftiger
Gründe: abgelehnt, kommt es nicht mehr darauf an, dass der beantragte Ausländer die Qualifikation des... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1 idF 1997/I/078;AuslBG §4b Abs1 idF 1999/I/0120;GmbHG §18;
Rechtssatz: Es kann am Ergebnis der Beurteilung nach § 4b Abs. 1 AuslBG nichts ändern, wenn der für die eine Beschäftigungsbewilligung beantragende GmbH nach außen vertretungsbefugte Geschäftsführer von den - vergeblichen - Versuchen der Ersatzkraftstellung k... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 28. Dezember 1998 beim Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste-Gastgewerbe Wien den Antrag auf Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die philippinische Staatsangehörige Q (geboren 9. Mai 1977) für die berufliche Tätigkeit als "Marketingassistentin-Asien". Als spezielles Bildungserfordernis wurde im Antrag "Marketingausbildung, Sprachen" angegeben. Die Vermittlung von Ersatzkräften vernei... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 2. August 1999 beim Arbeitsmarktservice Angestellte West Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den Staatsangehörigen der Russischen Föderation (GUS) Z (geboren 6. September 1950) für die berufliche Tätigkeit als "Handelskaufmann=Außendienstmitarbeiter". Als spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurden im Antrag "russische Sprache und Handelsbeziehungen nach Rußlan... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 27. Mai 1998 beim Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste-Gastgewerbe Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die jugoslawische Staatsangehörige M (geboren 17. April 1962) für die berufliche Tätigkeit als "Haushaltshilfe". Spezielle Kenntnisse oder Ausbildung bzw. ein Qualifikationsnachweis wurden im Antrag verneint. Die Vermittlung von Ersatzkräften verneinte der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Ersatzkräfteverfahren nach § 4b Abs. 1 AuslBG ist vom Arbeitsmarktservice nur dann durchzuführen, wenn die Stellung einer Ersatzkraft vom Antragsteller nicht ausdrücklich abgelehnt wird (Hinweis E 6. März 1997, 94/09/0387). Es sind in einem solchen Fall demnach keine Feststellungen darüber zu treffen, zu welchem Ergebnis ein Ersatzkraftstellungsverfahren - hätte der Antragsteller ein solches zugelassen - tatsächlich geführt hätte. Hat der antragstellende Arbeitgeber offensi... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 1997/I/078; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0039 E 28. Februar 2002 RS 2 Stammrechtssatz Ein Ersatzkräfteverfahren nach § 4b Abs. 1 AuslBG ist vom Arbeitsmarktservice nur dann durchzuführen, wenn die Stellung einer Ersatzkraft vom Antragsteller nicht ausdrücklich abgelehnt wird (Hinweis E 6. März 1997, 94/0... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 1997/I/078; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0223 E 20. November 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 4b Abs. 1 AuslBG bezweckt einen Vorrang von Inländern und ihnen gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmern bei der Arbeitsvermittlung. Diesem Zweck würde es widersprechen, wenn entgegen der allge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §19 Abs1;AuslBG §19 Abs9 idF 1997/I/078;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 1997/I/078;AVG §37;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn der Antragsteller im Antragsformular gemäß § 19 Abs. 1 AuslBG zur Erlangung einer Beschäftigungsbewilligung, dessen Verwendung gemäß § 19 Abs. 9 AuslBG zwingend vorge... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 1997/I/078; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0039 E 28. Februar 2002 RS 2 Stammrechtssatz Ein Ersatzkräfteverfahren nach § 4b Abs. 1 AuslBG ist vom Arbeitsmarktservice nur dann durchzuführen, wenn die Stellung einer Ersatzkraft vom Antragsteller nicht ausdrücklich abgelehnt wird (Hinweis E 6. März 1997, 94/0... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 1997/I/078; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0223 E 20. November 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 4b Abs. 1 AuslBG bezweckt einen Vorrang von Inländern und ihnen gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmern bei der Arbeitsvermittlung. Diesem Zweck würde es widersprechen, wenn entgegen der allge... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 1997/I/078; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0223 E 20. November 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 4b Abs. 1 AuslBG bezweckt einen Vorrang von Inländern und ihnen gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmern bei der Arbeitsvermittlung. Diesem Zweck würde es widersprechen, wenn entgegen der allge... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte als Arbeitgeberin am 7. Dezember 1999 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe in Wien die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die "jugoslawische" Staatsangehörige Z Z für die berufliche Tätigkeit als Raumpflegerin mit einer Bruttoentlohnung von S 78,-- pro Stunde. Diesen Antrag wies das genannte Arbeitsamt mit Bescheid vom 3. Januar 2000 gemäß § 4 Abs. 6 Z. 3 des Ausländerbe... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte beim Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste - Gastgewerbe Wien die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die "jugoslawische" Staatsangehörige B (geboren am 13. Oktober 1974) für die berufliche Tätigkeit als Kochgehilfe. In diesem Antrag wurde die Stellung einer Ersatzkraft nicht gewünscht, wegen "schlechter Erfahrungen". Diesen Antrag wies das Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste- Gast... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 13. Juli 1999 beim Arbeitsmarktservice Persönliche Dienst- Gastgewerbe Wien den formularmäßigen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die "jugoslawische" Staatsangehörige (Kosovo-Albanerin) Z für die stundenweise Tätigkeit als Reinigungskraft in Wien zu einem Stundenbruttolohn von S 78,00 bei einer voraussichtlichen Anzahl von 20 Wochenstunden. Spezielle Kenntnisse oder Aus... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 4b Abs. 1 AuslBG bezweckt einen Vorrang von Inländern und ihnen gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmern bei der Arbeitsvermittlung. Diesem Zweck würde es widersprechen, wenn entgegen der allgemeinen Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes eine Beschäftigungsbewilligung zu erteilen wäre, weil z.B. der einzelne (ausländische) Arbeitnehmer einen - aus welchen Gründen auch immer - zu seiner Einstellung bereiten Arbeitgeber gefunden hat. Mit Hilfe dieser Be... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 1997/I/078;
Rechtssatz: Einer begründungslosen Ablehnung der Ersatzkraftstellung ist gleichzuhalten eine Zulassung der Ersatzkraftstellung unter Bedingungen, die nicht dem objektiven Geschäftserfordernis entspricht. Grundsätzlich ist es das Recht jedes Arbeitgebers, sofern er damit nicht gegen zwingendes Recht ver... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 1997/I/078; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0223 E 20. November 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 4b Abs. 1 AuslBG bezweckt einen Vorrang von Inländern und ihnen gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmern bei der Arbeitsvermittlung. Diesem Zweck würde es widersprechen, wenn entgegen der allge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1997/I/078;AuslBG §4b idF 1999/I/120;VwRallg;
Rechtssatz: Das AuslBG räumt dem Arbeitgeber grundsätzlich keinen Anspruch auf Erteilung der Bewilligung für einen individuell von ihm gewünschten ausländischen Dienstnehmer ein, solange die Möglichkeit einer Ersatzkraftstellung aus gegenü... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 1997/I/078;
Rechtssatz: Ein Ersatzkräfteverfahren ist von der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice nur dann durchzuführen, wenn die Stellung einer Ersatzkraft vom Antragsteller nicht ausdrücklich abgelehnt wird (Hinweis E 6.3.1997, 94/09/0387). Im gegenständlichen Fall hat die Antragstellerin in ihrem Ant... mehr lesen...