Index: 21/03 GesmbH-Recht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;GmbHG §18;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat darauf Bedacht zu nehmen, ob die unbegründete Ablehnung einer Ersatzkraftstellung durch eine für den Arbeitgeber (hier: eine GmbH) vertretungsbefugte Person abgegeben wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090240.... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998090011.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/21 93/09/0379 1 Stammrechtssatz Der Antragsteller hat unwiderlegt vorgebracht, er habe schon vor, aber auch nach der Antragstellung zahlreiche Stellenbewerber empfangen, doch habe sich unter ihnen keine seinen Anforderungen entsprechende Arbeitskraft befunden. Wenn er dazu abschließend... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 litb;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0161 E 1. März 1989 RS 2 Stammrechtssatz Unter Au-Pair-Kräften versteht man junge Ausländer, die für einen gewissen Zeitraum gegen Kost und Quartier und allenfalls ein regelmäßiges Taschengeld im Haushalt beschäftigt werd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §39 Abs2;AVG §60; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/07 93/09/0472 1 Stammrechtssatz Durch die in bezug auf § 4 Abs 1 AuslBG allein in der
Begründung: des angefochtenen Bescheides enthaltene Aussage, für die Beschäftigung als Gürtler habe der erforderliche Qualifikationsnachweis nicht beigebr... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte mit Schriftsatz vom 21. Juni 1996 die Ausstellung eines Befreiungsscheines bzw. die bescheidmäßige Feststellung, daß sie berechtigt sei, auch ohne zusätzliche Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz jede von ihr gewählte Beschäftigung in Österreich aufzunehmen, in eventu eine Beschäftigungsbewilligung für das Unternehmen S. zu erteilen. Alle Anträge stellte die Beschwerdeführerin gemeinsam mit der Firma S, welche bereit sei, die Beschwerdef... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art6;ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;EURallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/01 97/09/0131 4 Stammrechtssatz Türkische Staatsangehörige, die die Voraussetzungen des Art 7 AssozAbk Assozrat Beschluß 1/80 19/09/1... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;EURallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/01 97/09/0131 5 Stammrechtssatz Die Rechte aus Art 7 AssozAbk Assozrat Beschluß 1/80 19/09/1980 Türkei stehen den Familienangehörigen eines türki... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Jänner 1997 wurde der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "poln. StA. WIRTH Adam, geb.: 1.11.1973" gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Z. 7 AuslBG und § 4 Abs. 7 AuslBG (dieser Versagungsgrund in Zusammenhalt mit § 12a Abs. 1 und 2 sowie den Kundmachungen des Bundesminister... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997090043.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. November 1996 der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für "AJVAZOVIC Pemba, geb.: 4.2.1956, StA: YU" gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Z. 7 AuslBG und § 4 Abs. 7 AuslBG (dieser Versagungsgrund... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/05/22 97/09/0078 1 Stammrechtssatz Sind zum Zeitpunkt der Erlassung des bekämpften Bescheides die Voraussetzungen des § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG nicht erfüllt, so ist die beantragte Erteilung der Beschäftigungsbewilligung schon aus diesem Grund zu versagen (Hinweis E 12.12.199... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Juni 1996 der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für "Radmila MILOSEVIC, geb.: 17.5.1950, StA: YU" gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Z. 7 AuslBG und § 4 Abs. 7 AuslBG (dieser Versagungsgrund i... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 4. Oktober 1994 beim Arbeitsamt Feldkirch die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den Ausländer Zeynel Oytun als "Barman". Über die Staatsangehörigkeit dieses Ausländers enthielt der Antrag (der Beschwerdeführerin) keine Angaben. Mit Bescheid vom 7. November 1994 lehnte das Arbeitsamt Feldkirch die Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung für den türkischen Staatsangehörigen Zeyne... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/05/22 97/09/0078 1 Stammrechtssatz Sind zum Zeitpunkt der Erlassung des bekämpften Bescheides die Voraussetzungen des § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG nicht erfüllt, so ist die beantragte Erteilung der Beschäftigungsbewilligung schon aus diesem Grund zu versagen (Hinweis E 12.12.199... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/05/22 97/09/0078 1 Stammrechtssatz Sind zum Zeitpunkt der Erlassung des bekämpften Bescheides die Voraussetzungen des § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG nicht erfüllt, so ist die beantragte Erteilung der Beschäftigungsbewilligung schon aus diesem Grund zu versagen (Hinweis E 12.12.199... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin, ein Backwaren-Erzeugungsbetrieb (mit einem Beschäftigtenstand von 46 inländischen und 13 ausländischen Arbeitern sowie 3 Angestellten), stellte am 27. Jänner 1997 beim Arbeitsmarktservice Bregenz den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen Mehmet Keser (Zweitbeschwerdeführer) als Bäckerlehrling. Die monatliche Entlohnung sollte S 4.260,-- betragen. Mit Besc... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;EURallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/09/0357 E 15. April 1998
Rechtssatz: Die Rechte aus Art 7 AssozAbk Assozrat Beschluß 1/80 19/09/1980 Türkei stehen den Familienange... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/09/0357 E 15. April 1998 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/21 93/09/0230 1 Stammrechtssatz Bei der Bestimmung des § 4 Abs 2 AuslBG handelt es sich um eine lex specialis für Lehrlinge, die für diese an die Stelle der ersten Tatbestandsvorausset... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;EURallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/09/0357 E 15. April 1998
Rechtssatz: Türkische Staatsangehörige, die die Voraussetzungen des Art 7 AssozAbk Assozrat Beschluß 1/80 1... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;EURallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/09/0357 E 15. April 1998
Rechtssatz: Das Recht der Kinder türkischer Arbeitnehmer, sich auf jedes Stellenangebot zu bewerben, die im... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. August 1996 wurde der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für "BARTA Goran, geb: 3.3.1966, StA: YU" gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Z. 7 AuslBG und § 4 Abs. 7 AuslBG (dieser Versagungsgrund in Zusammenhalt mit § 12a Abs. 1 und 2 sowie der Kundmachung des Bundesministers für Ar... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/05/22 97/09/0078 1 Stammrechtssatz Sind zum Zeitpunkt der Erlassung des bekämpften Bescheides die Voraussetzungen des § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG nicht erfüllt, so ist die beantragte Erteilung der Beschäftigungsbewilligung schon aus diesem Grund zu versagen (Hinweis E 12.12.199... mehr lesen...
Unter der in der entsprechenden Antragsrubrik aufgenommenen Bezeichnung "C-Projekt TAHIC, ARGE L, R ua." stellten laut Beiblatt zu diesem Antrag "sieben Personen" den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die bosnische Staatsangehörige T. für die berufliche Tätigkeit als Haushaltshilfe und Kinderbetreuung. Laut dem Beiblatt zu diesem Antrag sei T. als "defacto-Flüchtling" aus Bosnien anzusehen und werde von der Caritas... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §9;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Einer Erledigung, die an eine rechtlich unbeachtliche Arbeitsgemeinschaft ergeht, kommt mangels eines tauglichen Bescheidadressaten keine Bescheidqualität zu (Hinweis E 30.10.1984, 93/07/0379, VwSlg 11567 A/1984).... mehr lesen...
Die vorliegenden Beschwerden und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Jänner 1997 der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für "CN, geb: 1965, StA: Pl" gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Z. 7 AuslBGB und § 4 Abs. 7 AuslBG (dieser Versagungsgrund im Zusamme... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;
Rechtssatz: Sind zum Zeitpunkt der Erlassung des bekämpften Bescheides die Voraussetzungen des § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG nicht erfüllt, so ist die beantragte Erteilung der Beschäftigungsbewilligung schon aus diesem Grund zu versagen (Hinweis E 12.12.1995, 95/09/0267 ua, und E 4.6.1996, 95/09/0291; Hinweis EB E 24.5.1995... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 26. August 1994 den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den mazedonischen Staatsangehörigen S. für die vorgesehene berufliche Tätigkeit als "Elektroinstallateur-Helfer". Mit Bescheid vom 20. September 1994 lehnte die Arbeitsmarktbehörde erster Instanz die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung für den beantragten Ausländer "für die berufliche Tätigkeit als Elektroinstalla... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer beantragten die Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die polnische Staatsangehörige B. für die vorgesehene berufliche Tätigkeit als Au-Pair-Mädchen (Kinderbetreuung, Haushalt). Nach den Angaben im Antragsformular sollte die Beschäftigung voraussichtlich vom September 1994 bis August 1995 dauern und als Entlohnung war ein Betrag von S 700,-- pro Woche vorgesehen. Diesen Antrag lehnte das zuständige Arbeit... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer stellten am 28. Jänner 1994 den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "jugoslawischen" Staatsangehörigen: M.I. für die berufliche Tätigkeit als Hauswart. Als Entlohnung war ein Betrag von S 2.883,27 pro Monat vorgesehen. In einem Begleitschreiben zum Antrag wurde ausgeführt, daß derzeit Frau W.I., geboren 1950, als Hauswart für das im Besitz der Beschwerdeführer befindliche Miethaus tätig s... mehr lesen...