Begründung: Der Kläger war vom 15.10.1977 bis 6.12.1989 bei der Beklagten beschäftigt. Er studierte 1977 technische Chemie, bekam Kontakt zu Brigitte S*****, die kurz zuvor eine Druckerei gekauft hatte und Geschäftsführerin der Beklagten war. Sie fragte ihn, ob er sich mit zwei alten, funktionsfähigen Kameras im Betrieb auskenne. Der Kläger verbrachte daraufhin einen Monat im Betrieb und versuchte mit der vorhandenen Fotoausstattung brauchbare Aufnahmen für die Reproduktionst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger gewährte dem Beklagten, seinem Bruder, zum Erwerb der ehemals im Eigentum des Vaters der Streitteile gestandenen Landwirtschaft im Zuge eines Zwangsversteigerungsverfahrens und zu deren weiterem Betrieb ab dem Jahre 1985 mehrfach Darlehen. Der Beklagte arbeitete in der Zeit vom 1.10.1981 bis 23.9.1985, vom 1.1.1986 bis 30.9.1989 und vom 1.2.1990 bis 31.12.1990 im Transportunternehmen des Klägers als Kraftfahrer. Das Dienstverhältnis unterlag dem Ko... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1.12.1990 bis 31.12.1991 bei der beklagten Partei als Fachbetreuerin beschäftigt. Nach ihrem Dienstvertrag erhielt sie ein "im Sinne des Kollektivvertrags im vorhinein zahlbares Monatsgehalt" von S 9.000,-- und eine Superprovision vom polizzierten Produktionswert, den die ihr zugeordneten Mitarbeiter erbrachten. Für die Zeit vom 1.12.1990 bis 30.11.1991 wurde ihr eine Superprovision von insgesamt S 120.000,-- (= S 10.000,-- im Monatsdu... mehr lesen...
Begründung: Der Kollektivvertrag vom 1.12.1959 (im folgenden: Pensionsvereinbarung) enthielt in der Fassung der Kollektivverträge vom 2.12.1963, 10.8.1966, 8.9.1969, 18.3.1970 und 29.10.1973 folgende wesentliche Bestimmungen: "§ 6 ........... (6) Die nach § 6 zu leistende Zuschußpension erhöht sich nach stattgefundenen Gehaltserhöhungen, und zwar in der Weise, daß der letzte um das Ausmaß der Gehaltserhöhung vermehrte Aktivbezug die Grundlage zur Errechnung des neuen Pensi... mehr lesen...
Begründung: Der Kollektivvertrag vom 1.12.1959 (im folgenden: Pensionsvereinbarung = PV) bestimmt ua folgendes: "§ 1 Die DDSG sichern ihren in die Gehaltsschemata des österreichischen Kollektivvertrages für die Dienstnehmer der Donauschiffahrt eingereihten, in den ständigen Dienst übernommenen Bediensteten nach dem Ausscheiden aus dem gesellschaftlichen Dienst und deren Hinterbliebenen Leistungen nach den folgenden Bestimmungen zu: Diese Leistungen bestehen in einer Pens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im H*****-Krankenhaus der Beklagten sind derzeit mindestens sechs Ärzte angestellt, die bereits das ius practicandi als praktische Ärzte haben (§ 2 Abs 1 ÄrzteG), sich jedoch noch in Ausbildung zum Facharzt befinden. Diese Ärzte werden von der Beklagten so wie die nur in Facharztausbildung stehenden Ärzte (ohne ius practicandi) in die Gehaltsgruppe B IV der Dienstordnung B für die Ärzte und Dentisten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.B) e... mehr lesen...
Begründung: Der Kollektivvertrag vom 1.12.1959 (im folgenden: Pensionsvereinbarung) bestimmte unter anderem folgendes: "§ 1 Die DDSG sichert ihren in die Gehaltsschemata des österreichischen Kollektivvertrages für die Dienstnehmer der Donauschiffahrt eingereihten, in den ständigen Dienst übernommenen Bediensteten nach dem Ausscheiden aus dem gesellschaftlichen Dienst und deren Hinterbliebenen Leistungen nach den folgenden Bestimmungen zu: Diese Leistungen bestehen in ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 31.12.1987 bei der beklagten Partei beschäftigt. Er war dort Vorsitzender des Angestelltenbetriebsrates des "Werks J*****". Sein Dienstverhältnis endete wie das der anderen dort tätigen Dienstnehmer durch einvernehmliche Auflösung. Die beklagte Partei zahlte damals Urlaubsentschädigungen und -abfindungen sowie Abfertigungen aus. Seit 1.1.1988 ist der Kläger ebenso wie die Mehrzahl der anderen ehemaligen Dienstnehmer der beklagten Partei ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1.11.1969 als Angestellte Leiterin des Rechnungswesens bei der Firma A***** AG (Rechtsvorgängerin der Beklagten). Am 17.Mai 1990 wurde aufgrund beabsichtigter gesellschaftsrechtlicher Veränderungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretern ein Sozialplan samt Zusatzprotokoll vereinbart, in dem für Arbeitnehmer, die bis 31.12.1991 aus dem Unternehmen ausscheiden, freiwillige Leistungen der Beklagten festgelegt wurden. Im Punkt 3.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen § 48 ASGG). Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Ebenso wie Kollektivverträge sind Betriebsvereinbarungen in ihrem normativen Teil nach den Reg... mehr lesen...
Begründung: Der genannte RahmenKV vom 15.1.1987 enthält unter anderem folgende Regelungen: "II. Normalarbeitszeit b) Arbeitszeit bei zwei- oder mehrschichtiger Arbeitsweise: (14) Bei mehrschichtiger oder kontinuierlicher Arbeitsweise ist aufgrund einer Betriebsvereinbarung ein Schichtplan zu erstellen. Die Arbeitszeit ist so einzuteilen, daß die gesetzlich gewährleistete Mindestruhezeit eingehalten und im Durchschnitt die wöchentliche Normalarbeitszeit innerhalb eines Sc... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 KollV für die Angestellten der Landeshypothekenbanken §8 Abs2KollV für die Angestellten der Landeshypothekenbanken §8 Abs6 ArbVG § 2 heute ArbVG § 2 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz:
Die Teilnichtigkeit der dynamischen Verweisungen in § 8 Abs 2 und § 8 Abs 6 Satz 2 KollV... mehr lesen...
Begründung: Der Kollektivvertrag für die Angestellten der österreichischen Landes-Hypothekenbanken vom 18.November 1983 (im folgenden auch: Kollektivvertrag oder KV) bestimmt ua folgendes: "§ 8 Gehaltsregelung (1)....................... (2) Die Besoldung erfolgt, soweit nicht durch Kollektivvertrag abweichende oder ergänzende Regelungen getroffen werden, analog dem Gehaltsschema der öffentlich Bediensteten des jeweiligen Bundeslandes entsprechend den Bestimmungen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt; seit 1.12.1990 bezieht er die Berufsunfähigkeitspension. Am 1.10.1987 erreichte er die 18. (höchste) Bezugsstufe in seiner Dienstklasse E III des Gehaltsschemas der DO.A; er war zumindest seit dem Jahr 1986 bis zu seinem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis mit "gut" beschrieben. Gemäß § 45 DO.A hätte er bei weiterer Dienstleistung am 1.10.1991 die Dienstalterszulage in der Höhe der Gehaltsdif... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 ArbVG §29 Branchenanhang zum Rahmenkollektivvertrag für die Nahrungsmittelindustrie und Genussmittelindustrie Österreichs allg ArbVG § 2 heute ArbVG § 2 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 29 heute ArbVG § 29 gültig... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Rahmenkollektivvertrag für die Nahrungs- und Genußmittelindustrie Österreichs (im folgenden auch kurz: KV) enthält ua folgende Bestimmung: "§ 24 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Regelung der aus dem Arbeitsverhältnisse aller Arbeitnehmer entstammenden Angelegenheiten erfolgt zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat im Rahmen der Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes, BGBl. Nr.22/74 idgF. Der sogenannt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob den Arbeitnehmern der beklagten Partei für Arbeitszeiten während der Ruferreichbarkeit bzw. allgemeinen Erreichbarkeit (Überstunden) ein 100 %iger Überstundenzuschlag gebührt, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob den Arbeitnehme... mehr lesen...
Norm: ABGB §6 ABGB §7 ArbVG §2 ArbVG §11 ABGB Art. 4 § 6 heute ABGB Art. 4 § 6 gültig ab 01.01.2005 ABGB Art. 4 § 7 heute ABGB Art. 4 § 7 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kollektivvertrag vom 1.Dezember 1959 (im folgenden: Pensionsvereinbarung) bestimmte unter anderem folgendes: "....... § 3 Paragraph 3 (1) a) Die Zuschußpension ist die Ergänzung der Rente aus der gesetzlichen Pensionsversicherung auf einen Gesamtbezug gemäß Abs(2).... b) Die bedingte Pension wird bis zum Anfall einer Rente aus der gesetzlichen Pensionsversicherung im Ausmaße des Gesamtbezuges - unbeschadet der Bestimmungen nach den §§ 16 ff - bemesse... mehr lesen...
Begründung: Im Kollektivvertrag für Arbeiter und Arbeiterinnen im österreichischen Hotel- und Gastgewerbe vom 13.Juli 1988 (im folgenden: KV) ist unter anderem folgendes bestimmt: "...... 2. Arbeitszeit a) Die Normalarbeitszeit ausschließlich der Ruhepausen (Essenspausen) darf wöchentlich 40 Stunden nicht übersteigen und ist auf 5 oder 6 Arbeitstage aufzuteilen. ... 3. Wöchentliche Ruhezeit a) Jedem Arbeitnehmer ist in regelmäßiger Folge wöchentlich Wochenruhe bzw Wo... mehr lesen...
Norm: ArbVG §1 ArbVG §2 ArbVG § 1 heute ArbVG § 1 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2025 ArbVG § 1 gültig von 01.10.1996 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 601/1996 ArbVG § 1 gültig von 01.07.1975 bis 30.09.1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt als einheitliches Unternehmen mit einem einheitlichen Vorstand zwei organisatorisch und betriebswirtschaftlich getrennte Betriebe und zwar einerseits eine Bahn und andererseits ein Elektrizitätswerk, wobei jeder Betrieb über eine eigene Arbeitnehmervertretung verfügt. Die wirtschaftliche Bedeutung des E-Werksbetriebes (Aufwand und Ertrag) übersteigt jene des Bahnbetriebes bedeutend. Österreichweit sind erheblich mehr Dienstnehm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur mehr die Frage, ob der Klägerin als Druckereifacharbeiterin gemäß § 14 Z 1 des Kollektivvertrages für das graphische Gewerbe, Sonderbestimmung Druckvorbereich, ein 15-%iger Zuschlag zum Facharbeiterlohn (und damit die strittige Differenz von S 132.963,19 brutto abzüglich S 33.887,49 netto sowie der bei Zurechtbestehen dieses Zuschlages mit S 7.520,26 brutto zu errechende Abfertigungsmehrbetrag) gebührt. Gegenstand de... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 ZPO §502 Abs4 HI2 ZPO §508a ArbVG § 2 heute ArbVG § 2 gültig ab 01.07.1974 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 11.6. bis 13. oder 14.9.1988 bei der beklagten Partei als Wacheorgan beschäftigt. Sein Arbeitslohn betrug S 45 brutto, der Überstundenzuschlag 50 %. Als Arbeitszeit waren Samstag 14 und Sonntag 12 Stunden vereinbart, insgesamt also 24 Stunden und zwei Überstunden. Zeitweise half der Kläger auch wochentags aus. Am 2.9.1988 meldete sich der Kläger für das Wochenende 3./4.9.1988 krank. Am 5.9.1988 kündigte die beklagte Partei den Kläger schri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung des Anspruches des Klägers auf Entlohnung für sogenannte Stillagerstunden zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung des Anspruches des Klägers auf Entlohnung für sogenannte Stillagerstunden zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der a... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende Partei ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft öffentlichen Rechts gemäß § 7 ArbVG. Der Antragsgegner ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinn des § 4 Abs 2 ArbVG. Beide Parteien sind daher im Sinn des § 54 Abs 2 1. Satz ASGG als Parteien des gegenständlichen besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Die antragstellende Partei ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft öffentlichen Rechts gemäß Paragra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 15.4.1964 bis 31.7.1983 bei der Beklagten als Leiter der Stabsstelle-Werksausbau angestellt. Die Beklagte hat die dem Kläger zugesagte und nach seinem Übertritt in den Ruhestand gewährte Pension mit 30.11.1988 widerrufen und dem Kläger eine einmalige Entschädigungsleistung von S 208.565 überwiesen. Der Kläger hat dem unverzüglich widersprochen, auf seinen Rechtsanspruch hingewiesen und die geleistete Zahlung nur mit Vorbehalt angenommen. ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 ArbVG §11 ZPO §503 Z4 ArbVG § 2 heute ArbVG § 2 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 11 heute ArbVG § 11 gültig ab 01.07.1974 ZPO... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 3.4.1936 geborene Kläger leidet neben vielfachen, aber nicht einschneidenden altersbedingten Abbau- und Abnützungserscheinungen im wesentlichen an einer coronaren Herzkrankheit bei mittelgradigem Bluthochdruck und einer leichten Erhöhung der Blutfettwerte. Der Kläger kann leichte Arbeiten im Stehen, Gehen und Sitzen ohne zusätzliche Arbeitspausen verrichten. Zu vermeiden sind Arbeiten überwiegend oder dauernd im Bücken bis zum Boden, das Heben und Tra... mehr lesen...