Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 10. 4. 1990 bei der beklagten Partei beschäftigt. Der Familienwohnsitz des Klägers befindet sich in 7232 Kobersdorf. Sein Sohn mietete in 1140 Wien, ***** eine Wohnung. Er und der Kläger wohnten in dieser Wohnung und trugen die Kosten gemeinsam, wobei der Kläger auch an dieser Adresse gemeldet war, sein Hauptwohnsitz jedoch Kobersdorf blieb. Mit Juni 1998 kündigte der Sohn des Klägers diese Wohnung in Wien, wobei auch der Kläger ab dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war zunächst vom 1. 4. 1992 bis 30. 6. 1992 im Rahmen eines befristeten Angestelltenvertrages als Innendienstangestellter der beklagten Partei tätig. Vom 1. 7. 1992 bis 6. 7. 1992 wurde er zum ordentlichen Präsenzdienst einberufen, sodann aber wegen Untauglichkeit entlassen. Am 13. 7. 1992 setzte er sein Dienstverhältnis bei der beklagten Partei fort und zwar zunächst im Rahmen eines bis 30. 9. 1992 befristeten Dienstverhältnisses. Im Anschluß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Der geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und/oder Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Betriebsvereinbarungen sind wie Kollektivverträge auszulegen (Arb 11.550). Es ist vom objektiven Inhalt der
Norm: auszugehen. Nur der in der
Norm: objektiv erkennbare Wille des Normengebers ist maßgebend (SZ 66/36; Arb 11.550). Demzufolge sind Motive der Betriebsvereinbarungspar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 3. 10. 1993 bis 2. 9. 1996 bei der beklagten Partei als Büglerin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Kündigung seitens des Dienstgebers. Die Klägerin verdiente zuletzt einen Bruttostundenlohn von S 59,95. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag für Chemischreiniger, Wäscher und Färber anzuwenden. Mit ihrer Klage vom 2. 5. 1997 begehrte die Klägerin den Zuspruch von S 30.259 brutto sA, darin enthalten S 14.388 b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die Vorinstanzen haben den Anspruch des Klägers auf kollektivvertragliche Höhereinstufung zu Recht verneint, sodaß es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Anspruch des Klägers auf kollektivvertragliche Höhereinstufung zu Recht verneint, sodaß es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 10. 6. 1941 geborene Kläger war bis zur einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses per 30.6.1995 als Führungskraft (Verwendungsgruppe VI des Verwendungsgruppenschemas des Rahmenkollektivvertrages für Angestellte der Industrie) bei der beklagten Partei beschäftigt. Seine Vordienstzeiten bei der S***** AG vom Eintritt am 1. 4. 1970 bis 1. 5. 1983 hat die Beklagte durch Übernahme des Klägers mit allen Rechten und Pflichten übernommen. Mit Besc... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 ArbVG § 2 heute ArbVG § 2 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz:
Der Kollektivvertrag ist ein Instrument kollektiver Rechtssetzung und steht sohin nicht für Einzelfallregelungen zur Verfügung. Kollektive Rechtssetzung bedeutet aber nur, daß es sich um Regelungen handelt, die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt nach Einschränkung einen Betrag von S 6.065,73 brutto als Entgeltnachzahlungsdifferenz für den Zeitraum 2.11.1995 bis 31.1.1996 mit der
Begründung: , daß sie aufgrund der Bestimmungen des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten nach der Gehaltstafel f und nicht nach der Gehaltstafel a zu entlohnen gewesen wäre. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Die gesonderte Gehaltstafel f für Warenhäuser sei auße... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die
Begründung: des angefochtenen Urteiles ist zutreffend, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen. Die
Begründung: des angefochtenen Urteiles ist zutreffend, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen. Ergänzend ist anzumerken: Nach den von den Vorinstanzen getroffenen, vom Berufungsgericht auf den S 5 bis 7 seiner Urt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten seit 1.6.1989 als Schlosser beschäftigt. Im Betrieb der Beklagten wurde sowohl im vollkontinuierlichen Schichtbetrieb (Montag 6.00 Uhr bis Montag 6.00 Uhr) als auch im kontinuierlichen Schichtbetrieb (Montag 6.00 Uhr bis Samstag 6.00 Uhr) gearbeitet, wobei täglich drei Schichten a 8 Stunden gefahren wurden. Der Kläger hat nie im vollkontinuierlichen, wohl aber im kontinuierlichen Schichtbetrieb gearbeitet. Er wurde unter Ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ing.Albin M*****, der Ehegatte der Erstklägerin und Vater der Zweitklägerin, war vom September 1963 bis zu seinem Tod am 7.6.1996 als Angestellter im Betrieb der erstbeklagten Partei, deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweitbeklagte Partei ist, beschäftigt. Die Ehe zwischen ihm und der Erstklägerin hatte im Zeitpunkt des Todes bereits mehr als zwei Jahre gedauert. Ing.M***** war gesetzlich zum Unterhalt an die Erstklägerin verpflichtet. Die a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob dem Kläger die begehrten Pensionszuschußzahlungen zustehen, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob dem Kläger die begehrten Pensionszuschußzahlungen zustehen, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Leiter des Instituts für physikalische Medizin am allgemeinen öffentlichen Landeskrankenaus S*****, dessen Rechtsträger die beklagte Partei ist. Er steht zur beklagten Partei in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Bis 31.12.1990 bestand bezüglich der Verrechnung ambulanter Leistungen im Bereich der Landeskrankenhäuser ein vertragsloser Zustand. Erst am 10.8.1992 wurde zwischen dem Land Oberösterreich als Rechtsträger der Landeskr... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Arbeitsvertrages vom 21.2.1994 war der Kläger bei der beklagten Partei ab 1.4.1994 als angestellter Handelsreisender mit einem monatlichen Fixum und Provision beschäftigt; er kündigte sein dem Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs (im folgenden nur KV) unterliegendes Arbeitsverhältnis zum 30.6.1996, wobei er auf seine unterkollektivvertragliche Entlohnung hinwies und die Differenz (wenn auch ohne Nennung eines Betrages) binnen 14 Tag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Feststellung, daß ihm ein Anspruch auf Altersunterstützung gemäß der Betriebsvereinbarung über die Richtlinien für diese Altersunterstützung vom 3.4.1978 zustehe. Obwohl die Beklagte anderen ehemaligen Arbeitnehmern der Beklagten Leistungen aus dem Titel Betriebspension erbringe, so daß eine Einstellung der Leistung aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgt sei, verweigere die Beklagte dem Kläger diese Leistung, obwohl er nach Erlan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Auszugehen ist davon, daß sich der Kläger, ein Berufsfußballer, in seinem Spielervertrag vom 1.7.1993 in P 3 ua ausdrücklich den Satzungen des Österreichischen Fußba... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, mit dem in unzulässiger Weise lediglich die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft wird, liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, mit dem in unzulässiger Weise lediglich die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft wird, liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Im übrige... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte betreibt Schuhfachgeschäfte in Kollerschlag, Rohrbach und Aigen. Die Klägerin war bei ihm vom 13.3.1989 bis 27.3.1995 beschäftigt. Das Dienstverhältnis, auf das der Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs anzuwenden ist, endete durch einvernehmliche Auflösung. Den Lohnabrechnungen für die Klägerin wurde die Einstufung in Beschäftigungsgruppe 2 zugrundegelegt. Im Fall der Einstufung in die Beschäftigungsgruppe 3 hätten der Kläg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war in der Zeit vom 1.9.1954 bis 31.12.1993 als Angestellter mit einem Bruttomonatslohn von zuletzt S 34.972,--, zahlbar 14mal jährlich, bei der Beklagten beschäftigt. Er absolvierte bei der Beklagten eine Lehre als Handelskaufmann, welche er im Jahre 1957 erfolgreich abschloß. Nach einer Tätigkeit als Verkäufer begann er im Jahre 1961 als Vertreter im Lebensmittelgroßhandel zu arbeiten, wobei er noch im selben Jahr den Einkauf und die Organisat... mehr lesen...
Begründung: Die 1964 geborene Klägerin studierte von 1981 bis 1985 an der Universität in Plovdiv, Bulgarien, das Fach Chemie und schloß das Studium mit einer Diplomarbeit ab. Sie erwarb dadurch im Oktober 1985 den (nicht nostrifizierten) Grad "Diplomierter Chemiker, Lehrer für Chemie, im zweiten Fachgebiet für Physik". Vom 1.9.1985 bis zum 12.2.1988 unterrichtete sie als Lehrerin an einem staatlichen Gymnasium in Sofia Chemie und im Nebenfach Physik. Das Gymnasium bot Maturaab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Betriebsvereinbarung vom 30.April 1982, die für sämtliche Arbeitnehmer der beklagten Partei, welche nicht dem Hausbesorgergesetz unterliegen, abgeschlossen wurde, wurde vereinbart, daß für Arbeiter der Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe in der jeweils geltenden Fassung mit der Maßgabe Geltung habe, daß für die Bestimmungen bezüglich des Urlaubszuschusses und der Weihnachtsremuneration der Kollektivvertrag für die Angestellten zur Anwendun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerber noch folgendes zu erwidern: Bis 30.April 1992 galt für die Arbeitnehmer der beklagten Partei auf Grund einer Betriebsverein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 3.11.1993 bis zu seiner Entlassung am 2.3.1994 bei der beklagten Partei, einem Autoabschleppdienst, als Kraftfahrer beschäftigt. Auf dieses Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe (Arbeiter) anzuwenden. Der Kläger begehrte in seiner Klage zunächst einen Betrag von S 176.486,13 brutto sA mit dem Vorbringen, er sei unberechtigt entlassen worden und ihm gebührten Überstundenzuschläge (und demzufolge eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt die Feststellung, daß jene Außendienstmitarbeiter der beklagten Partei, die unter den Geltungsbereich des Kollektivvertrages für Angestellte der Versicherungsunternehmen Außendienst, abgeschlossen am 10.8.1951, in der am 31.3.1991 geltenden Fassung fielen, gemäß Punkt 2 des Zusatzprotokolls Nr 2 vom 7.5.1991 Anspruch auf eine Urlaubszulage, die bei Urlaubsantritt, frühestens jedoch am 1.Mai in Höhe der Hälfte des im Dienstvertra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 27.September bis 14.November 1993 (sieben Wochen) bei der beklagten Partei im Rahmen einer Spielfilmproduktion als Innenrequisiteur beschäftigt. Auf dieses Vertragsverhältnis war der Kollektivvertrag samt Zusatzkollektivvertrag für Filmschaffende anzuwenden. In seinem § 7 enthält der Kollektivvertrag folgende Regelungen über Pauschalvereinbarungen: In seinem Paragraph 7, enthält der Kollektivvertrag folgende Regelungen über Pauschalve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Zusammenhang mit der Übernahme der beklagten Partei durch die T*****-Gruppe im Jahr 1983 war beabsichtigt, den bis dahin nach verschiedenen Abteilungen variierenden Prämienlohn zu vereinheitlichen. Am 28.3.1984 wurde zwischen der klagenden Partei und der beklagten Partei eine Vereinbarung (Richtlinien für die Lohnverrechnung - im folgenden kurz Richtlinien) geschlossen, in der für die Lohnverrechnung 3 Ausgangswerte festgelegt wurden. Satz 1 war der jew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren bei der Nebenintervenientin als Arbeiter beschäftigt. Über deren Vermögen wurde mit Beschluß vom 25.5.1993 der Konkurs eröffnet. Am 21.6.1993 kündigte der Masseverwalter alle Dienstverhältnisse - ausgenommen jene der Betriebsratsmitglieder - gemäß § 25 KO. Am 24.6.1993 erklärten die fünf Kläger ihren vorzeitigen Austritt. Der Konkurs wurde am 12.10.1993 aufgehoben. Die Kläger waren bei der Nebenintervenientin als Arbeiter beschäftigt. Übe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Aktenwidrigkeit und der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Ob das Berufungsgericht die Meinung zum Ausdruck brachte, daß die die Beweisrüge nicht gesetzmäßig ausführende Berufung sich ausschließlich mit Rechtsfragen und die damit im Zusammenhang stehenden sekundären Verfahrensmängel beschäftige, begründet, weil damit ein Widerspruch zwischen... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Angestellter der beklagten Partei. Auf sein Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag für die Angestellten in den zum Betrieb eines öffentlichen Flughafens berechtigten Unternehmungen anzuwenden. Dessen Art IV enthält Regelungen über die Arbeitszeit. Nach Z 1 beträgt die Normalarbeitszeit grundsätzlich höchstens 40 Stunden pro Woche. Mit Ausnahme des Schichtdienstes fällt sie in die Zeit zwischen 6 Uhr und 20 Uhr, darf nicht mehr als 12 Stunden täg... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 20.12.1984 einen Kollektivvertrag für die Angestellten der Banken und Bankiers und am 27.11.1986 einen weiteren für die Teilzeitbeschäftigten der Banken und Bankiers ab. § 8 III des erstgenannten Kollektivvertrages (entspricht im Wortlaut Paragraph 8, römisch drei des erstgenannten Kollektivvertrages (entspricht im Wortlaut § 10 III des zweitgenannten Kollektivvertrages, sodaß im folgenden Paragraph 10, römisch drei des zweitgenannten... mehr lesen...