RS OGH 1993/4/14 9ObA601/93

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Veröffentlicht am 14.04.1993
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Norm

ArbVG §2
KollV für die Angestellten der Landeshypothekenbanken §8 Abs2
KollV für die Angestellten der Landeshypothekenbanken §8 Abs6

Rechtssatz

Die Teilnichtigkeit der dynamischen Verweisungen in § 8 Abs 2 und § 8 Abs 6 Satz 2 KollV führt nicht zur Ungültigkeit der in § 8 Abs 6 Satz 1 KollV enthaltenen Ermächtigung, weil mit dieser Norm offensichtlich eine zwingende generelle Besoldungsregelung ohne Rücksicht auf den übrigen Restbestand des § 8 Abs 2 und 6 KollV gewährleistet werden sollte.Die Teilnichtigkeit der dynamischen Verweisungen in Paragraph 8, Absatz 2 und Paragraph 8, Absatz 6, Satz 2 KollV führt nicht zur Ungültigkeit der in Paragraph 8, Absatz 6, Satz 1 KollV enthaltenen Ermächtigung, weil mit dieser Norm offensichtlich eine zwingende generelle Besoldungsregelung ohne Rücksicht auf den übrigen Restbestand des Paragraph 8, Absatz 2 und 6 KollV gewährleistet werden sollte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0050836

Dokumentnummer

JJR_19930414_OGH0002_009OBA00601_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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