Begründung: Auf der versteigerten Liegenschaft ist auf Grund der Vorrangeinräumungen im ersten Rang für die betreibende Partei R*** Bausparkasse GmbH das Pfandrecht für die Darlehensforderung von S 945.000,-- samt 7,5 % Zinsen, 8,5 % Verzugszinsen und 8,5 % Zinseszinsen sowie als Nebengebührensicherstellung das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 236.000,-- (C-LNR 2a) und im zweiten Rang für das Land S*** das Pfandrecht für die Forderung von S 585.000,-- samt Zinsen und Neben... mehr lesen...
Begründung: Für die betreibende Partei ist auf der versteigerten Liegenschaft ua das Pfandrecht für einen Höchstbetrag von 360.000 S eingetragen. Das Erstgericht wies der betreibenden Partei aus dem Meistbot entsprechend ihrer Anmeldung den Höchstbetrag von 360.000 S und außerdem Prozeß- und Exekutionskosten in der Höhe von 614.081,65 S zu. Das Rekursgericht änderte diesen Beschluß des Erstgerichtes infolge Rekurses des der betreibenden Partei im Rang nachfolgenden Pfandgläubige... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vereinbarung vom 17.Februar 1986 und Nachtrag vom 2.Mai 1986 trat die Nebenintervenientin ihre Hauptmietrechte an Geschäftsräumlichkeiten des Hauses Wien 1., Neuer Markt 8, an die Firma Franz M*** gegen Zahlung einer Mietrechtsablöse ab, welche im Teilbetrag von 4,5 Mio S zuzüglich 20 % Umsatzsteuer durch eine nach Übergabe der Schlüssel der von der Nebenintervenientin geräumten Geschäftsräumlichkeiten an die Firma Franz M*** abrufbare Bankgarantie der b... mehr lesen...
Begründung: Am 27. Juni 1988 wurde die Liegenschaft EZ 114 KG Seewalchen um das Meistbot von 5 Mio S zugeschlagen. Das Erstgericht wies den Erlös des Hälfteanteils des Erstverpflichteten von 2,5 Mio S wie folgt zu: 1. Dem Werner K*** zu CLNR 1 (dessen Pfandrecht auf beiden Hälfteanteilen haftet) die Hälfte von 2,2 Mill S Kapital samt Zinsen vom 28. Juni 1985 bis 27. Juni 1988, einverleibter Kosten des Exekutionsverfahrens und Kosten der Teilnahme an der Verteilungstagsatzung, zu... mehr lesen...
Begründung: Mehrere betreibende Parteien, darunter die R*** G***-St.P*** reg. Genossenschaft mbH, die im folgenden als "betreibende Partei" bezeichnet wird, führen Exekution durch Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils des Verpflichteten. Der betreibenden Partei wurde die Exekution zur Hereinbringung der Forderung von S 290.678,47 sA bewilligt und zugleich die Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens im laufenden Rang angeordnet und vollzogen. Sie trat durch... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 7.4.1989, ON 43, hat das Erstgericht das Meistbot für die dem Ersteher am 30.9.1988 zugeschlagenen 69/7568-Anteile an der Liegenschaft EZ 2400, Grundbuch Webling ("Anteil 71"), mit denen Wohnungseigentum verbunden ist, verteilt. Bei der Liegenschaft handelt es sich um ein Hochhaus mit zahlreichen Eigentumswohnungen, von denen nur jene des Verpflichteten versteigert wurde. Auf den Mindestanteilen (iS des Wohnungseigentumsgesetzes), auch jenen des Ver... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 502 Abs 2 Z 2 ZPO ist gegen die Entscheidung des Berufungsgerichtes ein weiterer Rechtszug unzulässig, soweit der Beschwerdegegenstand an Geld oder Geldeswert 15.000 S nicht übersteigt. Nach Paragraph 502, Absatz 2, Ziffer 2, ZPO ist gegen die Entscheidung des Berufungsgerichtes ein weiterer Rechtszug unzulässig, soweit der Beschwerdegegenstand an Geld oder Geldeswert 15.000 S nicht übersteigt. Dies ist hier de... mehr lesen...
Norm: EO §239 Abs3 JN §54 Abs2 ZPO §528 D4a ZPO §528 F5 EO § 239 heute EO § 239 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 239 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 239 gültig... mehr lesen...
Begründung: Für den Pfandgläubiger Josef P*** ist auf der Liegenschaft EZ 6 KG Pichla, die am 13. November 1986 im Zuge eines Zwangsversteigerungsverfahrens um 1,999.734,- S zugeschlagen wurde, in C-LNR 5a auf Grund des Schuldscheines vom 23. Jänner 1974 das Pfandrecht für die Forderung von 345.000 S und in C-LNR 8a auf Grund des Urteils vom 1. März 1976 das Pfandrecht für die vollstreckbare Forderung auf Bezahlung von 12 % Zinsen aus 345.000 S seit 16. Dezember 1975 sowie der K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge: Klägerin) forderte nach Einschränkung ihres Begehrens einen Betrag von S 610.000,-- samt 12 % Zinsen seit 7. Mai 1982 als restlichen Kaufpreis für ein Grundstück in Seekirchen Markt samt einem darauf errichteten Reihenhaus. Der Beklagte und Widerkläger (in der Folge: Beklagter) wendete ein, er habe den restlichen Kaufpreis vor Übergabe des Hauses bar bezahlt, die Klägerin habe im Hausübergabeprotokoll bestätigt, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Fa. Dipl.Ing. Rudolf M*** (im folgenden: Gemeinschuldner) errichtete auf Grund des mit der Beklagten als Bauträger geschlossenen Vertrages vom 2. Februar 1978 im Rahmen des Bauvorhabens in Klagenfurt-Annabichl, Ehrenhausenerstraße, 42 Wohneinheiten und die dazugehörigen Garagengebäude. Der Kläger begehrt - in den zur gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbundenen Rechtssachen 21 Cg 394/85 und 21 Cg 414/85 - den restlichen Werklohn von letztlich (O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Alleineigentümerin des Grundstücks 1600/4 der EZ 646 KG Hötting, auf dem die aus mehreren Häusern bestehende Wohnanlage Kranebitter-Allee 13 a, 13 b, 13 c und Ing.Siegl-Straße 51 errichtet wurde. Mit dem an die beklagte S*** I*** gerichteten Schreiben vom 27.8.1980 beantragte sie die Herstellung der Wasseranschlußleitung und die Wasserlieferung für die Wohnanlage aus dem Versorgungsnetz der beklagten Partei im Sinnne der jeweils gelte... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 411.290,-- s.A. im wesentlichen mit der
Begründung: , sie habe in dem gegen ihn zu 7 C 1427/60 des Bezirksgerichtes Salzburg anhängig gewesenen Verfahren wegen Feststellung der Vaterschaft zu ihrer unehelichen Tochter Monika als Zeugin wahrheitswidrig ausgesagt, daß sie in der kritischen Zeit nur mit ihm intime Beziehungen gehabt habe. In diesem Verfahren sei daher mit Urteil vom 14. März 1961 die Vater... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte vom Beklagten S 300.000,-- an Kapital, S 3.270,40 an Protestkosten und ein drittel Prozent Provision von S 1.000,--, insgesamt somit S 304.270,40 s.A. Der Beklagte habe sich als Annehmer eines von Hans Peter W*** am 27.10.1983 ausgestellten Wechsels verpflichtet, am 27.1.1984 bei der Raiffeisenkasse Traunkirchen reg.Gen.m.b.H. S 300.000,-- zu bezahlen. Sie habe für den Annehmer die Wechselbürgschaft übernommen. Der Aussteller habe den ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Meistbot von 845.000 S (ohne Fruktifikatzinsen) wie folgt zu: A) Als Vorzugspost an die Stadtge- meinde Purkersdorf 2.553,50 S b) In der bücherlichen Rangordnung: 1. Der Pfandgläubigerin H WÜI 67.715,62 S 2. Der Pfandgläubigerin J K L 25.455,-- S 3. dem Pfandgläubiger M der C für NÖ und das F (zugleich betreibende Partei im führenden Versteigerungsverfahren) a) im Rahmen der Höchstbetrags- pfandrechte CO-Zl 3 a... mehr lesen...
Begründung: Anläßlich der nach § 172 Abs1 EO am 12.3.1985 vorgenommenen Zustellung des Versteigerungsediktes an die Marktgemeinde E*** wurde diese nach Abs2 der zitierten Gesetzesstelle unter anderem aufgefordert, spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung die bis dahin rückständigen, von der Liegenschaft EZ 2442 Grundbuch Eichgraben zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die n... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt "300.500,-- S samt 14 % Verzugszinsen aus 300.000,-- S" mit der
Begründung: , der Beklagte habe für einen Betrag von 300.000,-- S die Haftung als Bürge übernommen und müsse daher für diesen Betrag, sowie für vereinbarte Verzugszinsen und "Spesen" von 500,-- S aufkommen. Gemäß § 54 Abs. 2 JN bleiben für die Berechnung des Wertes des Streitgegenstandes Schäden und Kosten, die als Nebenforderung geltend gemacht werden, unberücksichtigt, welche B... mehr lesen...
Begründung: In der Verteilungstagsatzung vom 9.11.1984 meldete die prot.Firma Hans C 'an Hauptsache' 166.996,60 S sowie 11 % Verzugszinsen vom 30.7.1982 bis 9.11.1984 im Betrag von 61.589.11 S, restliche Kosten des Verfahrens 6 Cg 3696/82 des Landesgerichtes Feldkirch von 4.402,14 S und Kosten und Vollzugskosten des Verfahrens E 1972/83 des Bezirksgerichtes Bludenz von 2.751,25 S bzw. 2.169,78 S an. Das Erstgericht wies nur den Kapitalbetrag, nicht aber die Zinsen und Kosten zu. D... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies der Pfandgläubigerin D E registrierte Genossenschaft m.b.H. im Range ihres auf 2,500.000 S s.A. lautenden Pfandrechtes, F 138, in Punkt B 1 seines Verteilungsbeschlusses an Kapital den Betrag von 2,500.000 S, an 7,5 % Zinsen hieraus vom 29. April 1980 bis 28. April 1983 den Betrag von 562.500 S und an 7,5 % Zinseszinsen aus den am 29. April 1980 fällig gewesenen Zinsen von 187.500 S sowie aus den vom 29. April 1980 bis 28. April 1983 halbjährlich ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies bei der Verteilung des Meistbots von S 716.000,-- für die am 13. Dezember 1983 versteigerte Liegenschaft der Verpflichteten EZ 189 in der Katastralgemeinde Pubersdorf der betreibenden G H registrierte Genossenschaft m.b.H. nicht nur die zu LNr. 2a, 3a, 4a, 5a, 6a und 7a pfandrechtlich sichergestellten Kapitalforderungen von zusammen S 439.173,-- und an Kosten S 11.810,39 zu, sondern auch die in der Anmeldung verzeichneten Zinsen von zusammen S 102.... mehr lesen...
Norm: EO §394 Abs1 JN §54 Abs2 EO § 394 heute EO § 394 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 394 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 394 gültig von 01.08.1989 bis 30.0... mehr lesen...
Das Erstgericht verteilte das Meistbot von 9.2 Mio. S für die am 23. 6. 1982 der Sparkasse B zugeschlagene Liegenschaft EZ 263 KG S wie folgt: A) Vorzugsposten: 1.) Marktgemeinde S 46 386.10 S; 2.) Wassergenossenschaft S 4 068.41 S; 3.) Spezialmassekosten des Masseverwalters 373 777.88 S; B) in der bücherlichen Rangordnung: 1.) Der H-Bank Vöcklabruck a) im Pfandrange COZ 7 2 743 831.59 S; b) im Pfandrange COZ 10 541 673 S; c) im Pfandrange COZ 13 740 330 S; d) im Pfandrange COZ 18 1... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2 ZPO §528 D4a ZPO §528 F5 JN § 54 heute JN § 54 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ... mehr lesen...
Norm: EO §239 Abs3 JN §54 Abs2 ZPO §528 D4a ZPO §528 F5 EO § 239 heute EO § 239 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 239 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 239 gültig... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2 ZPO §528 D4a ZPO §528 F5 JN § 54 heute JN § 54 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2 JN § 54 heute JN § 54 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Einen Hinweis dafür, daß die Grundsätze des § 54 Abs 2 JN auch im Exekutionsverfahren gelten, bietet die Bestimmung des § 54 Abs 1 Z 2 EO, wonach der Anspruch, wegen dessen die Exekution stattfinden soll, bei Gel... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2 JN § 54 heute JN § 54 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Kreditzinsen, die vereinbarungsgemäß periodisch dem aushaftenden Kreditbetrag in der Weise zuzuschlagen sind, dass nach der solcherart vorgenommenen Kapitalisierung nur noch der Saldo geschuldet wird, sind nach der... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2 ZPO §502 Abs3 Da2 JN § 54 heute JN § 54 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2 ZPO §43 JN § 54 heute JN § 54 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kostenvoranschlag vom 4. 11. 1976 bot der Kläger dem Beklagten (im einzelnen nach Ausmaß und Preis angeführte, nach den Naturmaßen zu verrechnende) Dachdeckerarbeiten an dessen Neubau in S***** an, wobei als Preis für die als „Variante" angebotenen Arbeiten (einschließlich Umsatzsteuer) 55.182,70 S genannt war (Beilage ./3). Der Beklagte nahm diesen Voranschlag an und leistete bereits vor Arbeitsbeginn eine Akontozahlung von 20.000 S. Der Beklagte erklärt... mehr lesen...