Entscheidungen zu § 54 Abs. 2 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

172 Dokumente

Entscheidungen 91-120 von 172

TE OGH 1997/7/30 1R119/97w

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Entscheidung | OGH | 30.07.1997

TE OGH 1997/6/4 7Ob173/97k

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Entscheidung | OGH | 04.06.1997

TE OGH 1997/2/26 3Ob47/95

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Entscheidung | OGH | 26.02.1997

TE OGH 1997/1/30 2Ob31/95

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Entscheidung | OGH | 30.01.1997

TE OGH 1997/1/29 3Ob23/97x

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Entscheidung | OGH | 29.01.1997

TE OGH 1996/10/30 3Ob2222/96b

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Entscheidung | OGH | 30.10.1996

TE OGH 1995/8/30 3Ob73/95

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Entscheidung | OGH | 30.08.1995

RS OGH 1995/6/14 3Ob2/95 (3Ob3/95, 3Ob1006/95), 3Ob37/98g, 3Ob37/98g, 3Ob260/06s (3Ob261/06p)

Norm: EO §187JN §54 Abs2
Rechtssatz: Anders als beim Rekurs des Erstehers und des Verpflichteten, richtet sich beim Rekurs des Hypothekargläubigers (oder des betreibenden Gläubigers) der Wert des Entscheidungsgegenstandes in erster Linie nach der Höhe seiner Forderung. Dabei haben - anders als im Meistbotsverteilungsverfahren - Nebengebühren unberücksichtigt zu bleiben (§ 54 Abs 2 JN). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.06.1995

TE OGH 1995/6/14 3Ob22/95

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Entscheidung | OGH | 14.06.1995

TE OGH 1995/5/29 3Ob49/95

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Entscheidung | OGH | 29.05.1995

TE OGH 1995/5/29 3Ob48/95

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Entscheidung | OGH | 29.05.1995

RS OGH 1995/5/10 3Ob1013/95, 3Ob49/95, 3Ob2/95 (3Ob3/95, 3Ob1006/95), 3Ob2222/96b, 3Ob134/98x, 3Ob25

Norm: EO §239 Abs3JN §54 Abs2ZPO §528 Abs2 Z1 K
Rechtssatz: Im Meistbotsverteilungsverfahren nach Zwangsversteigerung einer Liegenschaft ist Entscheidungsgegenstand des Rekursgerichtes der mit einem bestimmten Geldbetrag behauptete Teilnahmeanspruch des auf das Meistbot Verwiesenen. Geht es um den Rang von Zinsen, ist § 54 Abs 2 JN nicht anzuwenden, Zinsenbeträge sind vielmehr Teil des Entscheidungsgegenstandes. Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.05.1995

TE OGH 1995/5/10 3Ob1013/95

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Entscheidung | OGH | 10.05.1995

TE OGH 1994/11/22 5Ob1592/94

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Entscheidung | OGH | 22.11.1994

TE OGH 1994/4/27 3Ob20/94

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Entscheidung | OGH | 27.04.1994

TE OGH 1993/11/17 1Ob618/93

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Entscheidung | OGH | 17.11.1993

TE OGH 1993/7/14 3Ob121/93

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Entscheidung | OGH | 14.07.1993

TE OGH 1992/6/10 3Ob43/92

Begründung: Das Erstgericht wies bei der Verteilung des Meistbots für die von ihm versteigerte Liegenschaft in der Höhe von 1,004.500 S der führenden betreibenden Partei, für die auf der versteigerten Liegenschaft im ersten Rang ein Pfandrecht für die Forderung von 500.000 S sA einverleibt ist, zur Berichtigung der Forderung von 1,017.660,36 S den nach Berichtigung einer bevorrechteten Forderung von 8.962,25 S verbleibenden Betrag von 995.537,80 S zu. In der berichtigten Forderungen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.06.1992

RS OGH 1992/3/24 5Ob36/92

Norm: JN §54 Abs2
Rechtssatz: Handelt es sich um die Sicherstellung einer Geldforderung, so bleiben bei der Berechnung des Forderungsbetrages gemäß § 54 Abs 2 JN Zuwachs, Früchte, Zinsen, Schäden und Kosten unberücksichtigt, also auch alle nach dem Inhalt des Schuldscheines von der Nebengebührensicherstellung erfaßten Beträge, die nur derartige Nebengebühren zum Gegenstand haben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.03.1992

TE OGH 1992/3/24 5Ob36/92

Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Antragstellerin, ihr auf Grund des Schuldscheines vom 9./15.10.1991 ob den im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaftsanteilen a) die Einverleibung des Pfandrechtes für die Darlehensforderung von S 50.000,-- samt 14 % Zinsen, 16 % Verzugs- bzw. Zinseszinsen und einer Nebengebührenkaution bis zum Höchstbetrag von S 15.000,--, b) die Anmerkung der Verpflichtung des Eigentümers, die in C-LNR 1 a und 2 a verbücherten Pfandrecht... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.03.1992

RS OGH 1991/12/17 4Ob568/91

Norm: JN §54 Abs2ZPO §500 IIA2ZPO §502 Da3
Rechtssatz: Hat der Kläger mit dem auf Feststellung, daß zahlenmäßig bestimmte Forderungen verschiedener Altgläubiger nur mit der jeweiligen Zessionsvaluta auf den Neugläubiger übergegangen seien - in welchem Fall der Streitwert nicht höher sein kann als der Wert der Forderungen selbst - ein Auskunftsbegehren verbunden, das mit dem jeweiligen Feststellungsbegehren in rechtlichem Zusammenhang steht, ist... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.1991

TE OGH 1991/12/17 4Ob568/91

Entscheidungsgründe: Mit Schreiben vom 21.6.1989 bestätigte RA Dr.Rudolf M***** als Vertreter der nachstehend angeführten Gläubiger dem Beklagten, daß der Beklagte nach Annahme seines Einlösungsangebotes vom 1.5.1989 durch den Kläger und Überweisung der Kaufsumme die Forderungen des (der) Prof.Heinrich C***** in der Höhe von      S     795,60 N***** GmbH & Co KG in der Höhe von       S  50.180,58 Dozent Dr.Fritz ***** in der Höhe von     S   3.182,30 Dozent Dr.... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.12.1991

RS OGH 1991/11/28 7Ob629/91

Norm: JN §54 Abs2
Rechtssatz: Nach den ersichtlichen Wertungen des Gesetzgebers kann es nicht zweifelhaft sein, daß bei Angabe eines Streitwertes einer Klage auf Räumung einer Wohnung wegen titelloser Benützung von unter fünfzehntausend Schilling jedenfalls eine offensichtliche Unterbewertung vorliegt. Entscheidungstexte 7 Ob 629/91 Entscheidungstext OGH 28.11.1991 7 Ob 629/91 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1991

TE OGH 1991/11/28 7Ob629/91

Begründung: Der Beklagte war bis 29.August 1990 mit Gerlinde R***** verheiratet, die Mieterin eines Reihenhauses in Trofaiach war, das als Ehewohnung diente. Gerlinde R***** kündigte das Bestandverhältnis zum 30.April 1989 auf. Am 18.Mai 1989 vermietete die Eigentümerin das Reihenhaus an den Kläger, der vom Beklagten die Räumung wegen titelloser Benützung begehrt. Den Wert des Streitgegenstandes gab der Kläger mit S 12.000 an. Das Reihenhaus liegt in einer beliebten Wohngegend und... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.11.1991

TE OGH 1991/10/22 5Ob84/91

Begründung: Die beiden Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** der KG H*****; mit ihren Anteilen ist Ehegattenwohnungseigentum am Objekt W 1 verbunden. Auf den beiden Eigentumsanteilen war zu C-LNR 2 a eine bis 23. 4. 1991 wirksame Rangordnung für ein Pfandrecht im Höchstbetrag von S 481.000,- eingetragen. Dieser Rang sollte antragsgemäß zur hypothekarischen Sicherstellung einer Darlehensforderung des Landes Niederösterreich von S 370.000,- samt 1 % Zinsen, 9 % ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.10.1991

RS OGH 1991/9/11 9ObA155/91

Norm: JN §54 Abs2JN §55 Abs1ZPO §477 Abs1 Z6 D6ZPO §528 Abs2 Z3 D1
Rechtssatz: Ist noch ein Teil von gemäß § 55 Abs 1 JN zusammenzurechnenden Ansprüchen offen, dann sind die einen vor Klagseinbringung befriedigten Teilanspruch betreffenden Kosten akzessorische Nebenforderung im Sinne des § 54 Abs 2 JN, für die die Rekursbeschränkung des § 528 Abs 2 Z3 ZPO auch dann gilt, wenn eine Entscheidung des Berufungsgerichtes bekämpft wird, mit der ein d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.09.1991

TE OGH 1991/9/11 9ObA155/91

Begründung: Der Kläger war bei der beklagten Partei bis 22.Dezember 1989 beschäftigt. Mit der vorliegenden Klage begehrte er insgesamt 2.932 S sA, hievon 1.138 S an restlichen Fahrtkosten und 1.794 S an Vertretungskosten zur Durchsetzung eines vor Klagseinbringung beglichenen Betrages von 5.088 S an Urlaubsabfindung. Das Erstgericht sprach dem Kläger aus dem Titel der Fahrtkosten einen Betrag von 858,40 S sA zu und wies das Mehrbegehren ab. Mit dem angefochtenen Beschluß hob das... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.09.1991

TE OGH 1990/12/19 3Ob1090/90 (3Ob1091/90)

Begründung: Rechtliche Beurteilung 1) Zur Revision der beklagten Partei: Entgegen der Darstellung der außerordentlichen Revision hat die klagende Partei in ihrem Widerspruch keinen bestimmten Zinssatz anerkannt oder den Zuspruch von Zinseszinsen zugestanden, sondern die angemeldeten Zinsen wurden schlechthin bestritten. Der genannte Betrag von S 2,250.000,-- beruhte nur auf einer bestimmten, aber nicht anerkannten, Berechnungsweise, nämlich der Berechnung von... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.12.1990

TE OGH 1990/12/12 3Ob1032/90

Begründung: Auf der versteigerten Liegenschaft ist auf Grund der Vorrangeinräumungen im ersten Rang für die betreibende Partei R*** Bausparkasse GmbH das Pfandrecht für die Darlehensforderung von S 945.000,-- samt 7,5 % Zinsen, 8,5 % Verzugszinsen und 8,5 % Zinseszinsen sowie als Nebengebührensicherstellung das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 236.000,-- (C-LNR 2a) und im zweiten Rang für das Land S*** das Pfandrecht für die Forderung von S 585.000,-- samt Zinsen und Nebengeb... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.12.1990

Entscheidungen 91-120 von 172

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