Norm
JN §54 Abs2Rechtssatz
Nach den ersichtlichen Wertungen des Gesetzgebers kann es nicht zweifelhaft sein, daß bei Angabe eines Streitwertes einer Klage auf Räumung einer Wohnung wegen titelloser Benützung von unter fünfzehntausend Schilling jedenfalls eine offensichtliche Unterbewertung vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0046498Dokumentnummer
JJR_19911128_OGH0002_0070OB00629_9100000_001