RS OGH 1991/11/28 7Ob629/91

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Veröffentlicht am 28.11.1991
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Norm

JN §54 Abs2

Rechtssatz

Nach den ersichtlichen Wertungen des Gesetzgebers kann es nicht zweifelhaft sein, daß bei Angabe eines Streitwertes einer Klage auf Räumung einer Wohnung wegen titelloser Benützung von unter fünfzehntausend Schilling jedenfalls eine offensichtliche Unterbewertung vorliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0046498

Dokumentnummer

JJR_19911128_OGH0002_0070OB00629_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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