Norm: ZPO §477 Abs1 Z4ABGB §1333 Abs3JN §54 Abs2
Rechtssatz: 1. Keine Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 4 ZPO, wenn durch die nachfolgende Beteiligung einer Partei am Verfahren eine möglicherweise ungesetzliche vorherige Zustellung saniert wird. 2. Zur Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit von Inkassomaßnahmen (hier: Beiziehung eines Inkassobüros bei einer geringfügigen Forderung). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ABGB §1333 Abs3RATG §23
Rechtssatz: Durch eine Vorwegvereinbarung in AGB, die pauschal vorsehen, dass der Schuldner der Gläubigerin auch die Kosten anwaltlicher Mahnschreiben ersetzen muss, wird die Akzessorietät der Kostenforderung zum Hauptanspruch nicht aufgehoben. Eine Anwaltsmahnung ist grundsätzlich vom Einheitssatz gedeckt. Aktivzitate: 2 Ob 9/97f 4 R 140/06z des OLG Graz RIS-Justiz RS0120431 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1333 Abs3JN §54 Abs2RATG §4RATG §12 Abs4
Rechtssatz: § 1333 Abs. 3 ABGB bechreibt Anspruchsvoraussetzungen für den Kostenersatz betreffend außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen. Es ist daher Sache des Gläubigers, Sachverhalte zu behaupten und zu beweisen, die für die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit solcher Maßnahmen sprechen. Nebenforderungen im Sinn des § 54 Abs. 2 JN können nicht dem gerichtlichen Streitwert... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ZPO §41ffABGB §1333 Abs3
Rechtssatz: Privatrechtliche Vereinbarung hinsichtlich der zur Einhaltung der Leistungspflicht entstehenden Kosten und Überwälzung auf den im Leistungsverzug befindlichen Vertragspartner; Aufhebung der Akzessorietät dieser Kosten zum Hauptanspruch Entscheidungstexte 4 R 140/06z Entscheidungstext OLG Graz 24.10.2006 4 R 140/06z ... mehr lesen...
Norm: RATG §11ZPO §50JN §54 Abs2
Rechtssatz: Für die nur im Kostenpunkt erfolgreiche Berufung gebühren keine Kosten eines fiktiv allein erhobenen Kostenrekurses. Für die erfolgreiche Berufungsbeantwortung gebühren keine Kosten einer auch erstatteten Beantwortung der Kostenrüge. Entscheidungstexte 40 R 52/06b Entscheidungstext LG für ZRS Wien 22.08.2006 40 R 52/06b ... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 Abs1 D2ZPO §43 Abs1ZPO §50ZPO §55JN §54 Abs2RATG §4
Rechtssatz: Für eine erfolgreiche Berufung im Kostenpunkt gebühren infolge der Zweiseitigkeit des Kostenrekursverfahrens keine Kosten: Die Kostenfrage hat im Sinne des § 54 Abs 2 JN in Verbindung mit § 4 RATG auf die Bemessungsgrundlage für die Berufung und die Berufungsbeantwortung keinen Einfluss. Anders als früher können die Kosten eines „hypothetischen" Kostenrekurses deshalb... mehr lesen...