Norm
ZPO §477 Abs1 Z4Rechtssatz
1. Keine Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 4 ZPO, wenn durch die nachfolgende Beteiligung einer Partei am Verfahren eine möglicherweise ungesetzliche vorherige Zustellung saniert wird.1. Keine Nichtigkeit nach Paragraph 477, Absatz eins, Ziffer 4, ZPO, wenn durch die nachfolgende Beteiligung einer Partei am Verfahren eine möglicherweise ungesetzliche vorherige Zustellung saniert wird.
2. Zur Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit von Inkassomaßnahmen (hier: Beiziehung eines Inkassobüros bei einer geringfügigen Forderung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00569:2007:RSA0000046Dokumentnummer
JJR_20070307_LG00569_02200R00063_07D0000_001