TE OGH 2005/12/22 6Ob131/05s

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 22.12.2005
beobachten
merken
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten