Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Linz zur weiteren Verhandlung und Entscheidung der vorliegenden, zwischen der klagenden Partei und der erstbeklagten Partei anhängigen Rechtssache gemäß § 9 Abs.4 AHG das Landesgericht Linz bestimmt. Der wider die Erstbeklagte geltend gemachte Amtshaftungsanspruch beruhe auf einer angeblichen Gesetzesverletzung des Konkursrichters des Landesgerichtes Salzburg im dg. Verfahren AZ S 24/85. § 9 Abs.4 AHG sei da... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehr in Deutschland aufhältige Kläger machte beim Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht am 9. Juli 1990 gegen die Rechtsvorgängerin der Gemeinschuldnerin Ansprüche aus einem Dienstverhältnis geltend. Die damalige Beklagte wandte die "sachliche und funktionelle Unzuständigkeit" des angerufenen Gerichtshofes ein, da zwischen den Parteien kein Dienstverhältnis, sondern nur ein freies Konsulentenverhältnis bestanden habe. Die Klage sei auch unber... mehr lesen...
Begründung: Das dem Klagebegehren stattgebende Urteil des Erstgerichtes wurde dem im erstinstanzlichen Verfahren anwaltlich nicht vertretenen Beklagten am 4. Juli 1989 zugestellt. Aufgrund eines rechtzeitig gestellten Verfahrenshilfeantrages wurde für den Beklagten am 21. 9. 1989 für die gegenständliche Rechtssache Dr. Christian R***, Rechtsanwalt in Vöcklabruck, zum Vertreter bestellt. Das Verfahren über die vom Vertreter des Beklagten rechtzeitig erhobene Berufung ist beim Kre... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei brachte gegen die beklagte Partei sowie gegen Dr. Herbert G***, Rechtsanwalt in Wien 6., und Mag. Walter S***, Immobilienverwalter in Wien 1., eine auf Zuspruch des Betrages von 400.000 S samt Anhang zur ungeteilten Hand gerichtete Klage ein. Die klagende Partei nimmt die Republik Österreich aus dem Titel der Amtshaftung in Anspruch. Zu 1 E 115/83 des Bezirksgerichtes Fünfhaus sei gegen Maria K*** ein Zwangsversteigerungsverfahren in Ansehung ihr... mehr lesen...
Begründung: Dipl.Ing.Wilhelm P***, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet ist, brachte beim Bezirksgericht Wels gegen Mag.Werner H***, Richter des Kreisgerichtes Wels, als Privatperson eine von ihm als Feststellungsklage bezeichnete Klage mit dem Begehren ein, es sei öffentlich erlaubt, Mag.H*** als Lügner und Betrüger sowie aktenkundigen gerichtsnotorischen Lügner zu bezeichnen. Sämtliche klagenden Parteien brachten weiters gesonderte Klagen gegen die im
Spruch: genannten Ri... mehr lesen...
Begründung: Dipl.Ing.Wilhelm P***, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet ist, brachte beim Bezirksgericht Wels gegen Dr.Ernst F***, Präsident des Kreisgerichtes Wels, als "Privatperson" eine von ihm als "Feststellungsklage" benannte Klage auf Gewährung der uneingeschränkten Einsicht in alle seine Person oder seine Verfahren betreffenden Befangenheitsakten, auf Mitteilung aller darauf bezughabenden Aktenzeichen sowie auf Gestattung der Anfertigung von Kopien dieser Akten ein... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kropfitsch und Dr. Huber als weitere Richter in der Konkurssache über das Vermögen der Gemeinschuldnerin D*** Eigentumswohnungen Gesellschaft m.b.H., vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.Ing. Wilhelm P***, AZ S 57/85, über den Antrag der Gemeinschuldnerin, anstelle des Kreisgerichtes Wels zur Durchführu... mehr lesen...
Begründung: Dipl.Ing. Wilhelm P*** beantragte zu 1 Nc 23/88 des Landesgerichtes Linz die Bewilligung der Verfahrenshilfe in vollem Umfang. Er beabsichtige, gegen sämtliche Richter des Oberlandesgerichtes Linz eine Klage auf Feststellung seines Rechtes bzw. des Rechtes des Dkfm. Peter W***, über das Vermögen der A***-Rechtsstaat-Austria und der A***-Reko-Austria frei verfügen zu dürfen, einzubringen. Gleichzeitig lehnte er alle Richter und Gerichte des Sprengels des Oberlandesger... mehr lesen...
Begründung: Das Oberlandesgericht Linz hat über die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 18.Februar 1988, 8 Cg 368/86-24, zu entscheiden; nach der Geschäftsverteilung fällt die Sache dem Senat 2 zu, dem der Senatspräsident des Oberlandesgerichtes Dr. Wolfgang K*** als Vorsitzender und die Richter des Oberlandesgerichtes Dr. Josef K*** und Dr. Reinhold S*** als Mitglieder angehören. Ein weiteres Mitglied des Senates ist der Richter des Oberland... mehr lesen...
Norm: JN §30 JN § 30 heute JN § 30 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Allein aus der Erklärung der Antragstellerin, gegen fünf Richter Strafanzeigen und Klagen eingebracht zu haben, lassen sich keine Voraussetzungen für eine amtswegige Delegation ableiten. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: JN §30 JN idF ZVN 1983 §111 Abs2 JN § 30 heute JN § 30 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Die funktionelle Eigenschaft des GH bei der Genehmigung der Übertragung der Zuständigkeit nach § 111 Abs 2 JN ist nicht anders zu beurteilen als jene zur amtswegigen Delegierung nach § 30 JN. E... mehr lesen...
Norm: JN §29 JN §30 JN § 29 heute JN § 29 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 29 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.1997 JN § 30 heute ... mehr lesen...
Norm: JN §24 Abs2 JN §30 JN § 24 heute JN § 24 gültig ab 10.08.1933 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 346/1933 JN § 30 heute JN § 30 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: JN §30 RDG §77 Abs2 JN § 30 heute JN § 30 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Solange nach der Vertretungsregelung gemäß § 77 Abs 2 RDG noch ein zur Vertretung berufener Richter zur Verfügung steht, ist für die Anwendung der Delegierungsvorschrift des § 30 JN kein Raum. Solange nach ... mehr lesen...
Norm: JN §30 ZPO §50 ZPO §52 Abs1 Satz1 JN § 30 heute JN § 30 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 50 heute ZPO § 50 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ... mehr lesen...
Norm: JN §30 JN § 30 heute JN § 30 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Zur Entscheidung über den Rekurs gegen den Delegierungsausspruch eines Landesgerichts oder Kreisgerichts ist der Oberste Gerichtshof zuständig. Entscheidungstexte 5 Ob... mehr lesen...
Norm: B-VG Art83 Abs2 JN §30 B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG Art. 83 gültig von 01.01.2014 bis 31.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 83 gültig von 29.02... mehr lesen...
Norm: AHG §1 cd1a B-VG Art83 B-VG Art87 GOG §32 GOG §34 JN §30 RDG §36 AHG § 1 heute AHG § 1 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AHG § 1 gültig von 01.08.1989 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Norm: GOG §22 Abs2 JN §19 JN §23 JN §30 GOG § 22 heute GOG § 22 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2007 GOG § 22 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 GOG § 22 gültig von 22.05.19... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs4 JN §30 AHG § 9 heute AHG § 9 gültig ab 01.03.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 91/1993 AHG § 9 gültig von 01.08.1989 bis 28.02.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 AHG § 9 gültig von 01.01.1989 bis 31.07.1989 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 C AHG §9 Abs4 JN §20 JN §30 ABGB § 233 heute ABGB § 233 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 233 gültig von 01.02.2013 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 233 gültig v... mehr lesen...
Der Kläger stützt die Zuständigkeit des angerufenen Bezirksgerichtes Neumarkt bei Salzburg auf den Gerichtsstand der Vereinbarung, der im Bestellschein vom 20. März 1957 begrundet wurde. Der Beklagte erhob nicht die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit, beantragte jedoch die Delegierung des Bezirksgerichtes Feldkirch, in dessen Sprengel er wohnt, und führte aus, er habe nicht die Mittel, zum Prozeßgericht zu reisen. Überdies werde der Beweis durch Augenschein und sachverständige Be... mehr lesen...
Norm: JN §19 JN §30 JN §31 I JN § 19 heute JN § 19 gültig ab 01.01.1898 JN § 30 heute JN § 30 gültig ab 01.01.1898 JN § 31 heute ... mehr lesen...
Norm: JN §23 JN §24 JN §30 JN § 23 heute JN § 23 gültig ab 01.03.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 91/1993 JN § 24 heute JN § 24 gültig ab 10.08.1933 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 346/1933 ... mehr lesen...
In der beim Arbeitsgericht Spittal a. d. Drau anhängigen Rechtssache stellte der Kläger bei der Streitverhandlung den Antrag, aus Gründen der Zweckmäßigkeit das Arbeitsgericht Hermagor zu delegieren. Das Oberlandesgericht Graz, an das die Akten zur Entscheidung nach § 31 JN. vorgelegt wurden, wies den Delegierungsantrag als unzulässig zurück. Der Wirkungskreis, die Organisation und das Verfahren der Arbeitsgerichte seien in einem besonderen Gesetz geregelt, das zwar die Anwendbarke... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §17 JN §30 JN §31 VI JN § 30 heute JN § 30 gültig ab 01.01.1898 JN § 31 heute JN § 31 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 ... mehr lesen...
Norm: JN §30 JN § 30 heute JN § 30 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Gegen die Bewilligung einer Delegierung nach § 30 JN ist ein Rekurs zulässig. Gegen die Bewilligung einer Delegierung nach Paragraph 30, JN ist ein Rekurs zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...