RS OGH 2010/11/24 8Nd3/88, 7N510/88, 8NdA2/98, 8NA2/98, 2Ob48/10p, 7Nc25/10a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.1988
beobachten
merken

Rechtssatz

Allein aus der Erklärung der Antragstellerin, gegen fünf Richter Strafanzeigen und Klagen eingebracht zu haben, lassen sich keine Voraussetzungen für eine amtswegige Delegation ableiten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0046103

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten