Rechtssatz
Gegen die Bewilligung einer Delegierung nach § 30 JN ist ein Rekurs zulässig.Gegen die Bewilligung einer Delegierung nach Paragraph 30, JN ist ein Rekurs zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0046428Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.07.2014