Begründung: Beim Landesgericht Linz ist ein Verfahren über den Antrag des Einschreiters auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Haftentschädigung gegen den Bund anhängig. Aus dem Strafakt ergibt sich, dass der Antragsteller vom 8. 11. 2003 bis 10. 2. 2004 in Untersuchungshaft war. Das Oberlandesgericht Linz gab mit Beschluss vom 21. 11. 2003 (8 Bs 269/03-22) der Beschwerde des Antragstellers gegen die Verhängung der Untersuchungshaft nicht Folge. Da... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger machen wegen der von 14. 6. 2003 bis 1. 3. 2004 dauernden Verwahrungs- und Untersuchungshaft Schadenersatzansprüche nach dem AHG, dem StEG 2005 und der EMRK geltend. Im Anlassverfahren hatte unter anderem das Oberlandesgericht Linz über Haftbeschwerden der Kläger entschieden und die Fortsetzung der verhängten Untersuchungshaft angeordnet. Das Landesgericht Wels legte den Akt dem Obersten Gerichtshof zu einer allfälligen Delegierung nach § 9 Abs 4 AHG vor. ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerinnen brachten beim Bezirksgericht Purkersdorf eine selbst verfasste Klage ein, mit der sie die Bezahlung von 3.000 EUR an Schadenersatz wegen eines von der Erstbeklagten verschuldeten Verkehrsunfalls verlangten. Da die Klägerinnen den Vorladungen des Erstgerichts zur Durchführung eines Verbesserungsverfahrens keine Folge leisteten, wies das Erstgericht die Klage zurück; sie entspreche nicht den Richtlinien der §§ 1 Abs 1 und 2 ADV-Formverordnung. Ablehnungsant... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Zugrunde liegt ein Verfahren auf Übertragung der Obsorge bzw Einräumung eines Besuchsrechts. Mit Beschluss des Landesgerichts St. Pölten vom 8. 7. 2009 (S-483), wurde die Befangenheit der zuständigen Richterin (Vorsteherin des Bezirksgerichts Purkersdorf) festgestellt. Da das Bezirksgericht Purkersdorf an der Ausübung der Gerichtsbarkeit in dieser Sache gehindert sei, werde gemäß § 30 JN das Bezirksgericht Neulengbach zur weiteren Führung der Pflegschaftssache ... mehr lesen...
Begründung: Unter Berufung auf das StEG 2005, das AHG und die EMRK begehrt der Kläger eine Entschädigung wegen ungerechtfertigter Inhaftierung. Mit Beschluss des Landesgerichts Korneuburg sei über ihn am 10. 10. 2003 die Untersuchungshaft verhängt worden, aus der er am 16. 3. 2004 entlassen worden sei. Er sei in der Folge rechtskräftig freigesprochen worden. Das Strafgericht habe rechtskräftig festgestellt, dass für seine Anhaltung die Anspruchsvoraussetzungen für eine Entschädigung... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs4JN §30StEG 2005 §12 Abs1
Rechtssatz: Wird ein Ersatzanspruch aus einem behaupteten rechtswidrigen und schuldhaften Handeln bzw aus einer Entscheidung von Richtern eines Oberlandesgerichts abgeleitet, so ist - ohne dass die Berechtigung des zu erhebenden Anspruchs zu prüfen ist - gemäß § 9 Abs 4 AHG ein außerhalb dieses Oberlandesgerichtssprengels gelegener Gerichtshof erster Instanz zur Verhandlung und Entscheidung der Rechtssa... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs4JN §30ZPO §65
Rechtssatz: § 9 Abs 4 AHG ist auch dann anzuwenden, wenn über einen Verfahrenshilfeantrag abzusprechen ist, der der Vorbereitung eines Amtshaftungsverfahrens dient. Entscheidungstexte 1 Nc 41/07f Entscheidungstext OGH 13.07.2007 1 Nc 41/07f 1 Nc 108/07h Entscheidungstext OGH 10.01.2008 1 Nc 108/07h ... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs4JN §30JN §93
Rechtssatz: Die Entscheidung nach § 9 Abs 4 AHG wirkt auch für die vom Antragsteller in seiner beabsichtigten Klage als formelle Streitgenossen der Republik behandelten Personen. Entscheidungstexte 1 Nc 41/07f Entscheidungstext OGH 13.07.2007 1 Nc 41/07f 1 Nc 28/13b Entscheidungstext OGH 10.04.2013 1 Nc ... mehr lesen...