RS OGH 2014/6/26 3Ob85/56, 3Ob50/70, 3Ob13/81, 5Ob542/81, 7Ob11/05a, 3Ob297/05f, 7Ob225/10d, 8Ob56/1

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Veröffentlicht am 29.02.1956
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Rechtssatz

Unanfechtbarkeit eines Beschlusses, womit eine Rechtssache wegen Befangenheit eines Richters, der sich selbst als befangen erklärte, einem anderen Gericht übertragen wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0046013

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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