Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Die Tatsache, daß ein Richter über Vorgänge in einem von ihm geführten Verfahren, somit über dienstliche Wahrnehmungen zu befragen ist, kann die Befangenheit eines Richters, der mit dem als Zeugen zu vernehmenden Richter näher bekannt oder befreundet ist, für sich allein nicht rechtfertigen (hier: Wiederaufnahme des Verfahrens). Entscheidungstexte 10 ObS 276/97d ... mehr lesen...
Norm: JN §19
Rechtssatz: Nur wenn ein Richter unter Hinweis auf konkrete Umstände, die ihrer Natur nach eine Befangenheit zu begründen geeignet sind, seine Befangenheit erklärt, ist ein von einer Partei geltend gemachter Ablehnungsgrund gegeben. Entscheidungstexte 7 R 61/97k Entscheidungstext LG ZRS GRAZ 27.05.1997 7 R 61/97k ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z1 D1ASGG §2 Abs1ASGG §34JN §19JN §20
Rechtssatz: Aus dem Wort "auch" in § 34 ASGG ergibt sich, daß daneben auch die allgemeinen Ablehnungsgründe nach den §§ 19 und 20 JN Geltung besitzen. Für den fachkundigen Laienrichter gelten daher zufolge der Verweisungsnorm des § 2 Abs 1 ASGG auch die Ausschließungsgründe des § 20 Z 1 bis 5 JN. (Hier: Nichtigkeit des Urteils des Berufungsgerichtes, an dem ein fachkundiger Laienrichter... mehr lesen...
Norm: JN §19
Rechtssatz: Im Interesse des Ansehens der Justiz ist bei der Beurteilung, ob Befangenheit vorliegt, ein strenger Maßstab anzuwenden. Entscheidungstexte 1 N 519/94 Entscheidungstext OGH 13.12.1994 1 N 519/94 5 Ob 541/95 Entscheidungstext OGH 28.11.1995 5 Ob 541/95 Beisatz: Es genügt, wenn der Ablehnungswerber ausreic... mehr lesen...