Begründung: Über das Vermögen des Antragstellers sowie mehrerer von ihm vertretener Unternehmen sind beim Landesgericht Wels zu S 45, 46, 51, 57, 63, 74/85 und 66/86 Konkursverfahren anhängig. Zu 21 Nc 1/93 des Landesgerichtes Wels beantragte Dipl.Ing.Dr.Wilhelm P***** am 27.1.1993, das Vorliegen von Ausschließungsgründen hinsichtlich des zuständigen Konkursrichters Mag.Werner Holzapfel festzustellen. Im Zuge dieses Verfahrens erklärte der Einschreiter in seinem Schriftsatz v... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit seiner Klage die Wiederaufnahme des Verfahrens 1 C 137/87 des Bezirksgerichtes Frankenmarkt und lehnte sämtliche, namentlich angeführte Richter des (im Instanzenzug übergeordneten) Landesgerichtes Wels wegen angeblicher Befangenheit und Vorliegens von Ausschließungsgründen ohne konkrete Sachverhaltsbehauptungen ab. Weiters beantragte er die Delegierung gemäß § 30 JN an das Landesgericht Ried im Innkreis. Der Kläger begehrte mit seiner Klage... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit seiner Klage die Wiederaufnahme des Verfahrens 1 C 38/88 des Bezirksgerichtes Frankenmarkt und lehnte sämtliche, namentlich angeführte Richter des (im Instanzenzug übergeordneten) Landesgerichtes Wels wegen angeblicher Befangenheit und Vorliegens von Ausschließungsgründen ohne konkrete Sachverhaltsbehauptungen ab. Weiters beantragte er die Delegierung gemäß § 30 JN an ein anderes Landesgericht. Der Kläger begehrte mit seiner Klage die Wiede... mehr lesen...
Norm: GOG §91 JN §19 GOG § 91 heute GOG § 91 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2014 GOG § 91 gültig von 20.07.2013 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 132/2013 GOG § 91 gültig von 01.01.1989 bis 19.07.2013 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beantragte gemäß § 532 Abs 1 ZPO beim Landesgericht Wels die Wiederaufnahme der oben genannten Verfahren des Bezirksgerichtes Frankenmarkt; zugleich stellte sie ua den Antrag auf Ablehnung sämtlicher Richter des Landesgerichtes Wels wegen Befangenheit. Die Klägerin beantragte gemäß Paragraph 532, Absatz eins, ZPO beim Landesgericht Wels die Wiederaufnahme der oben genannten Verfahren des Bezirksgerichtes Frankenmarkt; zugleich stellte sie ua den Antra... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger beantragte gemäß § 532 Abs 1 ZPO beim Landesgericht Wels die Wiederaufnahme verschiedener, oben genannter Verfahren des Bezirksgerichtes Frankenmarkt gegen die dort genannten Beklagten; zugleich stellte er ua Anträge auf Ablehnung sämtlicher Richter des Bezirksgerichtes Frankenmarkt und des Landesgerichtes Wels wegen Befangenheit. Der Kläger beantragte gemäß Paragraph 532, Absatz eins, ZPO beim Landesgericht Wels die Wiederaufnahme verschiedener, oben g... mehr lesen...
Begründung: M***** H***** brachte am 19.3.1993 beim LG Wels zu dg. R 418/91 eine Wiederaufnahmsklage ein und lehnte in dieser 25 namentlich angeführte Richter des dortigen Gerichtes wegen angeblicher Befangenheit und Vorliegens von Ausschließungsgründen ab. Als die Ablehnung gemäß der §§ 19, 20 JN rechtfertigende
Gründe: führte sie unter Zitierung auch des § 537 ZPO aber ohne konkrete Sachverhaltsbehauptungen angeblich beweisbare Emotionen und Voreingenommenheiten der genann... mehr lesen...
Begründung: Anläßlich der Erhebung eines Rekurses in der dem Bezirksgericht Bad Aussee zugewiesenen Verlassenschaftssache nach dem am 14.4.1988 verstorbenen Vater des Einschreiters lehnte dieser sämtliche Richter des Kreisgerichtes Leoben ab. Das Oberlandesgericht Graz wies die Ablehnungserklärung mit der
Begründung: zurück, der Ablehnungswerber hätte alle ihm bekannten Ablehnungsgründe vorbringen müssen, als welche aber ausschließlich in der Person der abgelehnten Richter ge... mehr lesen...
Begründung: Anläßlich der Erhebung eines Rekurses an das Kreisgericht Leoben in der dem Bezirksgericht Bad Aussee zugewiesenen Verlassenschaftssache nach seinem am 14.4.1988 verstorbenen Vater lehnte der Rekurswerber „vorsichtshalber bereits jetzt“ sämtliche Richter dieses Gerichtshofs ab. Er gehe zwar davon aus, daß die Richter von sich aus „erneut“ Befangenheitsanzeigen erstatten würden, sollte dies jedoch nicht der Fall sein, werde er, sobald ihm bekannt sein werde, welche Rich... mehr lesen...
Norm: ZPO §86 DSt 1990 §1 Abs1 H JN §19 ff RAO §9 ZPO § 86 heute ZPO § 86 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 19 heute JN § 19 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: Geo §52 JN §19 Z2 JN § 19 heute JN § 19 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Der Richter darf lebhaft sein, auch laut und deutlich sprechen und seiner Pflicht mit Eifer und Leidenschaft nachgehen, aber Entgleisungen, grobe Unsachlichkeiten, rein gefühlsmäßig wertende, herabwürdigende o... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Maßgeblich für den Amtshaftungsanspruch der Kläger ist der Inhalt des - noch anhängigen - zivilgerichtlichen Verfahrens AZ 27 Cg 169/85 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien (im Folgenden Vorverfahren), in dem die Kläger als dortige Beklagte (im Folgenden als Kläger bezeichnet) ebenfalls durch ihren nunmehrigen Rechtsbeistand (im Folgenden Klagevertreter) vertreten waren: Im Vorverfahren belangte am 26. Juni 1985 Martin S*****, vertreten durch Rechtsanw... mehr lesen...
Norm: Geo §52 JN §19 Z2 JN § 19 heute JN § 19 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Der Richter darf lebhaft sein, auch laut und deutlich sprechen und seiner Pflicht mit Eifer und Leidenschaft nachgehen, aber Entgleisungen, grobe Unsachlichkeiten, rein gefühlsmäßig wertende, herabwürdigende o... mehr lesen...
Norm: JN §19 JN § 19 heute JN § 19 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Ein unrichtiger, mit den bisherigen Beweisergebnissen in Widerspruch stehender Vorbehalt lässt für sich allein eine Befangenheit noch nicht erkennen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die nach der Geschäftsverteilung des Landesgerichtes Innsbruck für die vorliegende Rechtssache zuständige Richterin Dr. Uta Mayerhofer zeigte unter Hinweis auf ein anderes Verfahren vor dem Landesgericht Innsbruck und ihre dort abgegebenen Erklärungen ihre Befangenheit im vorliegenden Verfahren an. Diese Befangenheitserklärung der Richterin Dr. Uta Mayerhofer in dieser Rechtssache wurde von dem zuständigen Senat des Landesgerichtes Innsbruck als nicht berechtigt erka... mehr lesen...
Begründung: In der mündlichen Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Innsbruck sagte der Kläger im Rahmen der Parteienvernehmung ua aus: "Ich bin 1979 Betriebsrat geworden. Einige Monate später, Anfang 1980 ist G***** gestorben. Mit dem Nachfolger des G***** hatte ich nicht das Verhältnis, um diese Sache mit ihm zu bereden. Mit G***** war ich zwar nicht befreundet, hatte aber mit ihm ein gutes kollegiales Verhältnis ...". Der fachkundige Laienrichter Dr.H***** L***** began... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2 JN § 19 heute JN § 19 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Verwandtschaftsverhältnis zu einer Partei im fünften Grad der Seitenlinie (Sohn des Cousins) Befangenheitsgrund bei gutem verwandtschaftlichen Einvernehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2 JN § 19 heute JN § 19 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Verwandtschaftsverhältnis zu einer Partei im fünften Grad der Seitenlinie (Sohn des Cousins) Befangenheitsgrund bei gutem verwandtschaftlichen Einvernehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, ein freigestellter Betriebsrat, begehrt die Zahlung eines Betrages von 95.377,86 S sA sowie die Feststellung, daß ihm jenes Entgelt gebühre, welches die beklagte Partei vergleichbaren Arbeitnehmern als Abgeltung für jene nicht gewährte Freizeit zahle, die gemäß § 16 Abs 2 des Kollektivvertrages für Arbeiter im graphischen Gewerbe für Sonntagsarbeit zustehe. Der Kläger, ein freigestellter Betriebsrat, begehrt die Zahlung eines Betrages von 95.377,86 S sA so... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Zahlung eines Betrages von S 106.821,80 brutto sA an Entgeltdifferenz und Überstundenentgelt sowie die Feststellung, daß ihm eine bestimmte überkollektivvertragliche Entlohnung zustehe. Die Beklagte beantragte, die Klagebegehren abzuweisen. Der Kläger sei vereinbarungsgemäß entlohnt worden; die ihm gewährte Leiterzulage beinhalte ein Überstundenpauschale. Das Erstgericht wies die Klagebegehren ab. Das Berufungsger... mehr lesen...
Norm: JN §19 JN §20 Z2 JN § 19 heute JN § 19 gültig ab 01.01.1898 JN § 20 heute JN § 20 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 JN § 20... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hofmann, Dr. Schlosser, Dr. Graf und Dr. Schiemer als Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Maria H*****, wider die beklagten Parteien 1.) Franz SCH*****, 2.) Aloisia SCH*****, 3.) Johann SCH*****, wegen Feststellung, Unterlassung und S 2,500.000,- (hier: Ablehnung) infolge Rekurses der klagenden P... mehr lesen...
Gründe: Der ***** 1948 geborene türkische Staatsangehörige Temel E***** wurde des Vergehens nach § 14 a SGG verurteilt. Ihm liegt zur Last, im November 1990 in Lauterach Suchtgift in einer großen Menge (§ 12 Abs. 1 SGG) mit dem Vorsatz erworben und besessen zu haben, daß es in Verkehr gesetzt werde, indem er 150 Gramm Heroin zum Weiterverkauf übernahm und es einige Tage in der Wohnung der Christine A***** verwahrte. Der ***** 1948 geborene türkische Staatsangehörige Temel E***** ... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2 JN § 19 heute JN § 19 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Ablehnungsregeln sollen den Parteien keineswegs die Möglichkeit bieten, sich eines ihnen nicht genehm erscheinenden Richters zu entledigen. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Der Rekurswerber hatte in dem zu 4 Cg 287/89 des KG Leoben anhängigen Rechtsstreit über eine Wiederaufnahmsklage den Verhandlungsrichter, der auch im wiederaufzunehmenden Verfahren eine für ihn ungünstige Entscheidung getroffen hatte, abgelehnt. Diesen Ablehnungsantrag wies das gemäß § 23 letzter Halbsatz JN zur Entscheidung berufene Oberlandesgericht Graz mit Beschluß vom 4. Dezember 1989, Nc 57/89, zurück. Mitglied dieses Senates war unter anderem der Senatspräsiden... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2 JN § 19 heute JN § 19 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Ablehnungsregeln sollen den Parteien keineswegs die Möglichkeit bieten, sich eines ihnen nicht genehm erscheinenden Richters zu entledigen. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 10. Juli 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kießwetter als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hörburger, Dr. Kuch, Dr. Massauer und Dr. Markel als weitere Richter in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Sauer als Schriftführerin in den Strafsachen des Landesgerichtes für Strafsachen Graz gegen Mag. Franz P***** wegen der §§ 89, 118 Abs. 3, 302 Abs. 1 und 312 StGB, AZ 17 Vr 1... mehr lesen...
Begründung: Mit der zu 12 R 37/91 beim Oberlandesgericht Wien eingebrachten Wiederaufnahmsklage strebt der Kläger die Beseitigung eines Beschlusses desselben Gerichtes vom 28. Jänner 1991 an, mit dem - in Stattgebung eines Rekurses der beklagten Parteien - sein am 16. Oktober 1968 bewilligtes "Armenrecht" im Verfahren 7 Cg 3/90 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien (vormals 37 b Cg 69/69) wegen offenbarer Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung für erloschen erklärt wurde... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Feststellung des aufrechten Fortbestandes des Dienstverhältnisses der Klägerin gerichtete Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Klägerin in nichtöffentlicher Sitzung Folge und änderte das Ersturteil im Sinn des Klagebegehrens ab. Dieses Urteil wurde von der beklagten Partei mit Revision bekämpft. Zugleich lehnte die beklagte Partei den als Mitglied des Berufungssenates beigezogenen fachkundigen Laienrichter Dr. W*... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem am 20. 7. 1990 beim Oberlandesgericht Graz eingelangten, an dessen Präsidenten gerichteten Schriftsatz erklärte Rosemarie B***, das gesamte Oberlandesgericht Graz einschließlich seines Präsidenten wegen der Besorgnis der Befangenheit gemäß § 19 Abs.2 JN abzulehnen, wobei sie noch darauf hinwies, daß die von ihr abgelehnten Richter des Oberlandesgerichtes in einer dem Schriftsatz beigelegten Liste taxativ aufgezählt seien. Mit ihrem am 20. 7. 1990 beim Ober... mehr lesen...