RS OGH 2023/3/21 3N502/92; 2Nc20/23y

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Veröffentlicht am 26.02.1992
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Rechtssatz

Verwandtschaftsverhältnis zu einer Partei im fünften Grad der Seitenlinie (Sohn des Cousins) Befangenheitsgrund bei gutem verwandtschaftlichen Einvernehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0046100

Im RIS seit

26.02.1992

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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