Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die vom Antragsteller in zahlreichen Schriftsätzen vorgebrachte Ablehnung des Richters des Landesgerichtes Wels Mag.H***** wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten in den den Gemeinschuldner Dipl.Ing.Dr.Wilhelm P***** und seine Unternehmen betreffenden, ursprünglich vor dem Landesgericht Wels geführten Konkursverfahren. Diese Konkursverfahren wurden mit Beschlüssen des Obersten Gerichtshofes vom 19.11.1993 an das Handelsgericht Wien delegi... mehr lesen...
Begründung: Die Klage wurde der Beklagten vom Landesgericht Feldkirch vom 25.3.1994 zugestellt. In der ersten Tagsatzung vom 13.4.1994 wurde der unvertretenen Beklagten eine Frist zur Erstattung der Klagebeantwortung bis zum 4.5.1994 erteilt. Am 3.5.1994 gab die Beklagte den Antrag zur Post, ihr die Verfahrenshilfe in vollem Umfang zu bewilligen; gleichzeitig legte sie ein Vermögensbekenntnis vor. Am 9.5.1994 zeigte der zuständige Richter des Landesgerichtes Feldkirch seine ... mehr lesen...
Norm: JN §19 JN 19 JN § 19 heute JN § 19 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Im Interesse des Ansehens der Justiz ist bei der Beurteilung, ob Befangenheit vorliegt, ein strenger Maßstab anzuwenden. Entscheidungstexte 1 N 519/94 Ents... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger lehnte mit Schriftsatz vom 19.8.1994 den Richter Dr.***** und alle anderen Richter des ASG Wien wegen Befangenheit ab. Durch immer neue, aber völlig sinn- und zwecklose Ladungen versuche der Erstrichter das Verfahrenshilfebewilligungsverfahren zu verschleppen und die Bewilligung der Verfahrenshilfe mit dem Zweck zu vereiteln, daß sein vor Gesetzwidrigkeiten (Unterschlagung und Vertuschung von entscheidungswesentlichen Tatsachen und Beweisen) strotzendes ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat der Ablehnungssenat des Oberlandesgerichtes Linz den in der im Zuge des Verfahrens 5 Cg 144/91 des Landesgerichtes Wels durchgeführten Berufungsverhandlung vom 12.7.1994 von der Beklagten und den ihr beigetretenen Nebenintervenienten erhobenen Antrag auf Ablehnung des gesamten Berufungssenates mit der
Begründung: abgewiesen, daß der zum Gegenstand des Ablehnungsantrages gemachte Subsidiarantrag des Nebenintervenienten im Verfahren... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg wurde das von der klagenden Partei gegen den Beklagten erhobene Begehren auf Zahlung eines Betrages von 3,623.064,20 S abgewiesen. Gegen dieses Urteil erhob die klagende Partei Berufung. Unter Hinweis auf zwei unter einem vorgelegte eidesstättige Erklärungen führte der Beklagte in der Berufungsbeanwortung aus, die klagende Partei sei sich der Unrechtmäßigkeit ihrer Vorgangsweise durchaus bewußt. Der Klagevertreter habe bere... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 25.8.1993 lehnt Anton S***** sämtliche Richter des Bezirksgerichtes und des Landesgerichtes Innsbruck einschließlich Gerichtsvorsteher und Präsidium als befangen ab. Er könne sein gerichtlich geregeltes Recht, seinen Sohn Thomas zu besuchen, wegen dieser "gesetzwidrigen Gerichte" nicht mehr ausüben. Eine "neuerliche strafrechtliche Meisterleistung dieser republikanischen österreichischen Justizler" sei aus dem in Kopie beigelegten Schreiben zu ers... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 23.4.1991, GZ 26 Cg 72/86-76, das mittlerweile in Rechtskraft erwachsen ist, wurde der jetzige Wiederaufnahmskläger schuldig erkannt, in die Rückübereignung jener zwei Drittelanteile an der Liegenschaft EZ ***** KG M***** an die jetzige Wiederaufnahmsbeklagte einzuwilligen, die er auf Grund eines notariellen Kauf- und Übergabsvertrages vom 17.3.1982 erhalten hatte. Der damals errichtete Notariatsakt wurde für nichtig ... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2 JN § 19 heute JN § 19 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Keine Ablehnung eines Vorsitzenden eines Berufungssenates, wenn der Senat in einem Vorverfahren bereits eine Stellungsnahme zur Beweiswürdigung abgegeben hat, die auch für den vorliegenden Prozeß von Bedeutung sein ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch 81201 G*****, die er am 11.1.1990 durch Zuschlagserteilung im Zwangsversteigerungsverfahren gegen den Voreigentümer Friedrich V***** erwarb. Das auf dieser Liegenschaft zugunsten der beiden Beklagten einverleibte Bestandrecht, das nach den Versteigerungsbedingungen vom Ersteher in Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen war, wurde gelöscht. Der Erstbeklagte betreibt auf dem zur Liegenschaft gehörenden ... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, daß er zu Unrecht entlassen worden sei, begehrt der Kläger S 172.532,77 netto sA vom Beklagten. Der Beklagte beantragte, das Klagebegehren abzuweisen. Mit dem Kläger sei eine Probezeit von 14 Tagen vereinbart worden, innerhalb derer das Arbeitsverhältnis wegen mangelnden Arbeitserfolges gelöst worden sei. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren mit S 9.582,66 netto sA statt und wies das entlassungsabhängige Mehrbegehren von S 162.950,11 sA ab.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorschrift des § 520 Abs.1 ZPO, daß schriftliche Rekurse mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehen sein müssen, gilt auch im Ablehnungsverfahren (vgl. MGA JN14 § 24/9). Die Verbesserungsaufträge der Vorinstanzen sowie ihre Rechtsansicht, daß die Ablehnungswerberin sich ganz bewußt der Verpflichtung entzieht, ihre Rechtsmittel anwaltlich fertigen zu lassen, sind zutreffend. Nach den Intentionen des Gese... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2 JN § 19 heute JN § 19 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Keine Ablehnung eines Vorsitzenden eines Berufungssenates, wenn der Senat in einem Vorverfahren bereits eine Stellungsnahme zur Beweiswürdigung abgegeben hat, die auch für den vorliegenden Prozeß von Bedeutung sein ... mehr lesen...
Begründung: Der Ablehnungswerber lehnt - neben anderen Richtern des Obersten Gerichtshofes (die Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel, Dr. Warta, Dr. Huber und Dr. Klinger, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schobel, Dr. Angst, Dr. Redl, Dr. Graf, Dr. Kellner, Dr. Schalich, Dr. Schinko und Dr. I. Huber sowie die nicht mehr zum Personalstand gehörenden ehemaligen Mitglieder Vizepräsident des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Petrasch, Senatspräsident ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 24.9.1993 trug das Erstgericht dem Rekurswerber auf, sein Rechtsmittel (Rekurs, Berufung) gegen das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 5.4.1993, GZ 25 Cga 779/91-25, durch Beisetzung der Unterschrift eines zur Vertretung gemäß § 40 ASGG qualifizierten Person zu verbessern zugleich verhängte das Erstgericht über ihn wegen beleidigender Äußerungen im Rechtsmittelschriftsatz eine Ordnungsstrafe. Mit Beschluß vom 24.9.1993 trug das Erstg... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 24.9.1993 trug das Erstgericht dem Rekurswerber auf, sein Rechtsmittel (Rekurs, Berufung) gegen das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 5.4.1993, GZ 25 Cga 779/91-25, durch Beisetzung der Unterschrift eines zur Vertretung gemäß § 40 ASGG qualifizierten Person zu verbessern zugleich verhängte das Erstgericht über ihn wegen beleidigender Äußerungen im Rechtsmittelschriftsatz eine Ordnungsstrafe. Mit Beschluß vom 24.9.1993 trug das Erstg... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei begehrte mit ihrer am 3.5.1993 eingebrachten Wiederaufnahmsklage die Aufhebung der im Rechtsstreit 41 Cg 221/88 des Landesgerichtes Innsbruck ergangenen Entscheidungen aller drei Instanzen sowie die Stattgebung ihres Klagebegehrens im wiederaufgenommenen Verfahren. Sie brachte vor, der Beklagte, auf dessen Aussage die Vorinstanzen ihre Feststellungen im Vorprozeß gegründet hätten, habe am 8.3.1993 bei der Agrarbezirksbehörde im Widerspruch zu se... mehr lesen...
Begründung: In dem von der klagenden Partei gegen die beklagten Parteien geführten Rechtsstreit ist entscheidend, ob zwischen der klagenden Partei als Käuferin und den Beklagten als Verkäufer ein Kaufvertrag über eine Liegenschaft zustande kam. Nachdem das Erstgericht diese Frage verneint und das Klagebegehren daher abgewiesen hatte, kam es vor dem Oberlandesgericht Linz infolge der Berufung der klagenden Partei zu einer mündlichen Berufungsverhandlung, in der unter anderem ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Landesgerichtes W***** vom 27.5.1993, GZ 3 Cg 230/93w-2, wurden die nicht anwaltlich gefertigte Klage und der Antrag auf Verfahrenshilfe zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluß erhob die klagende Partei Rekurs und lehnte gleichzeitig unter anderem sämtliche Richter des Oberlandesgerichtes Linz mit der
Begründung: ab, es sei gegenüber dem Erstbeklagten ein kollegiales Naheverhältnis gegeben. Mehr als die Hälfte der Zivilrichter des Oberlandesgerichte... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2 JN §31 I JN § 19 heute JN § 19 gültig ab 01.01.1898 JN § 31 heute JN § 31 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 JN § ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beantragt unter Hinweis auf die von ihm erhobenen, bereits bekannten gravierenden Vorwürfe gegen den Konkursrichter sowie die Ablehnungsanträge gegen dessen Kollegen beim Landesgericht Wels und die Richter des Oberlandesgerichtes Linz die Konkurssachen dem Landesgericht Wels abzunehmen und an ein außerhalb des OLG-Sprengels Linz gelegenes Konkursgericht, vorzüglich an das Landesgericht Innsbruck zu delegieren. Seit den letzten Delegierungsanträg... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2 JN §31 I JN § 19 heute JN § 19 gültig ab 01.01.1898 JN § 31 heute JN § 31 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 JN § ... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2 JN § 19 heute JN § 19 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Es ist im Allgemeinen ein Befangenheitsgrund anzunehmen, wenn ein Richter selbst seine Befangenheit anzeigt. Entscheidungstexte 1 N 556/93 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2JN 19 JN § 19 heute JN § 19 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Der Anschein, der Richter lasse sich bei der Entscheidung von anderen als rein sachlichen Gesichtspunkten leiten, soll jedenfalls vermieden werden. Anmerkung Der
Rechtssatz: wird wegen der Hä... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2 JN § 19 heute JN § 19 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Es ist im Allgemeinen ein Befangenheitsgrund anzunehmen, wenn ein Richter selbst seine Befangenheit anzeigt. Entscheidungstexte 1 N 556/93 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien mit einer Revision der klagenden Parteien vorgelegte Rechtssache AZ 48 C 268/91b ist nach der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofes im zweiten Senat angefallen, dessen erster Stimmführer Hofrat Dr.Karl-Heinz Z***** ist. Dr.Karl-Heinz Z***** teilte gemäß § 22 GOG mit, er sei mit dem Generaldirektor und Vorsitzenden des Vorstandes der Beklagten, Dipl.Ing.Josef M*****,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Landesgericht für ZRS Graz mit außerordentlicher Revision vorgelegte Rechtssache AZ 11 Cg 57/91 ist nach der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofes im 4.Senat angefallen, dessen Mitglied Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr.Irmgard Griss gemäß § 22 GOG mitteilte, daß der Beklagtenvertreter Dr.Gunter Griss ihr Ehegatte sei. Die vom Landesgericht für ZRS Graz mit außerordentlicher Revision vorgelegt... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2JN 19 JN § 19 heute JN § 19 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Der Anschein, der Richter lasse sich bei der Entscheidung von anderen als rein sachlichen Gesichtspunkten leiten, soll jedenfalls vermieden werden. Anmerkung Der
Rechtssatz: wird wegen der Hä... mehr lesen...
Begründung: Der erkennende Senat war bereits zu 6 Ob 600/92 mit dem vorliegenden Ablehnungsantrag des Klägers betreffend einen Senatspräsidenten und zwei Richter (Senat 2) des Oberlandesgerichtes Linz befaßt und hat den mit verspäteter Ausübung des Ablehnungsrechtes (§ 21 Abs 2 JN) durch den Kläger begründeten Zurückweisungsbeschluß des Oberlandesgerichtes Linz aufgehoben und weitere Erhebungen über die Frage der Verspätung aufgetragen. An den in dieser Entscheidung dargestel... mehr lesen...
Begründung: Josef H***** brachte am 8.März 1993 beim LG Wels zu 21 Nc 14/93 eine Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens 1 C 37/88 des BG Frankenmarkt ein und lehnte in dieser sämtliche namentlich angeführte Richter dieses Gerichtes wegen Befangenheit und Vorliegens von Ausschließungsgründen ab. Als
Gründe: führte er - ohne konkrete Sachverhaltsbehauptungen - "beweisbare Emotionen und Voreingenommenheit" der genannten Richter, die "gegenseitige richterliche Kollegialität" und ... mehr lesen...