RS OGH 2026/2/26 1N519/94; 5Ob541/95; 4N526/95; 4N524/95 (4N525/95); 3N520/97; 7Ob121/98i; 3N514/98;

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Veröffentlicht am 13.12.1994
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Rechtssatz

Im Interesse des Ansehens der Justiz ist bei der Beurteilung, ob Befangenheit vorliegt, ein strenger Maßstab anzuwenden.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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