RS OGH 2025/10/1 1Ob575/91; 1N512/93; 1Ob90/97k; 1Ob92/98f; 1Ob42/99d; 7Ob237/02g; 6Ob213/05z; 8Ob83

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Rechtssatz

Ablehnungsregeln sollen den Parteien keineswegs die Möglichkeit bieten, sich eines ihnen nicht genehm erscheinenden Richters zu entledigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0046087

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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