Norm: JN §19 ffJN §21 Abs1KO §157 Abs2
Rechtssatz: Ein durch einen Sachwalter überwachter Zwangsausgleichsschuldner ist auch nach der Aufhebung des Konkurses legitimiert, einen Ablehnungsantrag gegen den Konkursrichter zu stellen: Der Sachwalter, dem sich der Zwangsausgleichsschuldner gemäß §157 Abs2 KO bis zur Erfüllung des Ausgleiches oder bis zum Eintritt der im Ausgleich festgesetzten Bedingung unterworfen hat, wird nämlich seinerseits gemä... mehr lesen...
Norm: JN §19 ffJN §25
Rechtssatz: Der durch die Stattgebung der Ablehnung bewirkte Ausschluss eines Richters von der weiteren Mitwirkung in dieser Sache gilt auch für ein erst später durch Verbindung einbezogenes Verfahren, solange die Verbindung aufrecht ist. Entscheidungstexte 6 Ob 113/01p Entscheidungstext OGH 05.07.2001 6 Ob 113/01p ... mehr lesen...