Norm: JN §§19 ffKartG 2005 §26KartG 2005 §38MRK Art6 II3
Rechtssatz: Die Auffassung, dass das kartellgerichtliche Abstellungsverfahren strafrechtlichen Charakter habe, wird weder in der Literatur noch in der Rechtsprechung vertreten. Der Judikatur des EGMR, die sich auf das Vorliegen zweier Strafverfahren und daraus folgenden Konsequenzen für die Befangenheit von Richtern bzw die Unparteilichkeit des Gerichts bezieht, ist daher für das kartellg... mehr lesen...
Norm: JN §§19 ffKartG 2005 §39
Rechtssatz: § 39 KartG 2005 schafft jedenfalls keinen Ausschließungs- oder Ablehnungsgrund sui generis für in kartellgerichtlichen Verfahren tätig werdende Richter. Entscheidungstexte 5 Ob 154/07v Entscheidungstext OGH 06.11.2007 5 Ob 154/07v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2... mehr lesen...
Norm: JN §§19 ffKartG 2005 §38
Rechtssatz: Weder das KartG 2005 (mit Ausnahme seines § 72) noch das AußStrG enthalten Bestimmungen über die Ablehnung von Richtern. Im kartellgerichtlichen Verfahren sind daher sowohl in
Betreff: der Berufs- als auch der Laienrichter die allgemeinen Regelungen der §§ 19 ff JN anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 154/07v Entscheidungstext OGH 06.11.2007 5... mehr lesen...
Norm: JN §19
Rechtssatz: Aus einer außergewöhnlich raschen Entscheidungsfindung kann nicht schon der Schluss abgeleitet werden, dass eine „Voreingenommenheit" zu Gunsten einer Partei bestanden hätte. Fragt sich doch, ob tatsächlich eine allenfalls unsachliche psychologische Motive zu Gunsten oder zu Lasten bestimmter Parteien indizierende „Sonderbehandlung" vorlag, oder ob das außergewöhnlich rasche Vorgehen des Gerichts durch sachliche und ges... mehr lesen...