Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Die Beurteilung, dass der erneuten meritorischen Prüfung der Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenshilfe mangels Änderung der maßgeblichen Verhältnisse ein bereits rechtskräftiger abweisender Beschluss entgegensteht, gibt keinen Anlass anzunehmen, dass sich die vom Kläger abgelehnten Senatsmitglieder bei ihrer Entscheidungsfindung von anderen als von sachlichen Gesichtspunkten hätten leiten lassen. ... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Die Beurteilung, dass der erneuten meritorischen Prüfung der Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenshilfe mangels Änderung der maßgeblichen Verhältnisse ein bereits rechtskräftiger abweisender Beschluss entgegensteht, gibt keinen Anlass anzunehmen, dass sich die vom Kläger abgelehnten Senatsmitglieder bei ihrer Entscheidungsfindung von anderen als von sachlichen Gesichtspunkten hätten leiten lassen. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §586ZPO §595 idF vor SchiedsRÄG 2006JN §19
Rechtssatz: Auch wenn-hier auf Grund der subsidiären Verweisung in einen Pachtvertrag- für das Schiedsverfahren die Vorschriften der ZPO gelten sollten-damit (jedenfalls implizit) wohl auch auf die Bestimmungen der §§19ff JN Bezug genommen ist, was sich im Übrigen auch aus dem ausdrücklich auf diese Bestimmungen verweisenden §586 ZPO ergibt, so fehlt es doch schon auf der Tatsachenebene an ei... mehr lesen...
Norm: ZPO §595 idF vor SchiedsRÄG 2006ZPO §611 idF SchiedsRÄG 2006JN §19
Rechtssatz: Nach herrschender Meinung hat das Schiedsgericht über die Ablehnung eines Schiedsrichters selbst zu entscheiden, und zwar in Ermangelung einer abweichenden Regelung im Schiedsvertrag in Anwesenheit und mit der Stimme des Abgelehnten (mwN). Dies gilt jedoch nicht, wenn der betroffene Schiedsrichter seine Befangenheit selbst angezeigt und um beschlussmäßige Fests... mehr lesen...