RS OGH 1997/9/9 10ObS276/97d, 10ObS275/97g, 1Ob196/14a

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Veröffentlicht am 09.09.1997
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Norm

JN §19 Z2

Rechtssatz

Die Tatsache, daß ein Richter über Vorgänge in einem von ihm geführten Verfahren, somit über dienstliche Wahrnehmungen zu befragen ist, kann die Befangenheit eines Richters, der mit dem als Zeugen zu vernehmenden Richter näher bekannt oder befreundet ist, für sich allein nicht rechtfertigen (hier: Wiederaufnahme des Verfahrens).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108430

Im RIS seit

09.10.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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