RS OGH 1997/9/22 1Nc17/97y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.09.1997
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Norm

FBG
AußStrG §11
JN §19
JN §20
JN §21
JN §22
JN §23
JN §24
JN §25

Rechtssatz

Gegen den Beschluß, mit dem der Ablehnungsantrag abgewiesen wurde, ist eine Vorstellung nicht zulässig. Auch der verspätete Rekurs ist zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00007:1997:RWH0000030

Dokumentnummer

JJR_19970922_LG00007_0010NC00017_97Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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