Norm: AußStrG §1 B1AußStrG §1 B3cEGZPO ArtIJN §1 DVb1aaJN §1 DVb1k
Rechtssatz: Für das auf Adoptionsvertrag und Adoptionsbewilligungsbeschluß (Erlöschen der familienrechtlichen Beziehungen zwischen Wahlkind und leiblichen Eltern) gestützte Begehren der Wahlmutter, der leibliche Vater habe jegliche Kontaktnahme mit dem Wahlkind zu unterlassen, ist der Prozeßweg zulässig. Entscheidungstexte 1 O... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §17 ffAußStrG §1 B3cJN §1 CIb1JN §1 DVkLAG §29TirLAO §35
Rechtssatz: Die Anfechtung einer Kündigung nach § 29 LAG und den entsprechenden Bestimmungen der Landarbeitsordnungen (hier: § 35 TirLAO hat durch Klage beim zuständigen Arbeitsgericht zu erfolgen. Die Entscheidung darf nicht im außerstreitigen Verfahren ergehen. Entscheidungstexte 4 Ob 108/71 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 AAußStrG §1 B2EGEO ArtXXVIIEO §382 Z8 IIIC
Rechtssatz: Ein Antrag auf Bewilligung des abgesonderten Wohnortes ohne Erhebung oder Ankündigung einer Scheidungsklage und ohne daß nach dem Antrag eine Frist iSd § 391 Abs 2 EO bestimmt werden soll, müßte - falls er überhaupt zulässig wäre - genauso wie ein Antrag auf der Rechtsgrundlage des § 92 oder des § 93 ABGB (6 Ob 132/71) als Antrag "auf Regelung familienrechtlicher Verhältnisse... mehr lesen...
Norm: ABGB §178 DAußStrG §1 A
Rechtssatz: Grundsätzlich kann das Gericht nicht nur in den Fällen des § 178 ABGB einschreiten, sondern immer dann, wenn es das Wohl des Kindes erfordert (so schon 1 Ob 129/56 EvBl 1956/185 = RZ 1956,123 und die dort zit Judikatur, auch Wentzel-Plessl in Klang 2. Auflage I/2 S 243). Entscheidungstexte 1 Ob 310/71 Entscheidungstext OGH 09.12.1971 1 Ob... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B2AußStrG §1 B3bAußStrG §11 AAußStrG §12AußStrG §16 A1EGEO Art27EO §378 A
Rechtssatz: Vorläufige Maßnahmen, die inhaltlich etwa einer einstweiligen Verfügung in Sinne der §§ 378 ff EO entsprechen und sich aus der Bestimmung des § 142 ABGB sowie der Fürsorgepflicht des Gerichtes ableiten, kann das Pflegschaftsgericht, das hiebei nicht an die Vorschriften der EO gebunden ist, auch ohne Anhörung der Parteien und vor Abschluß der E... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IGABGB §142 IAußStrG §1 B14.DVEheG §8 Abs4JN §1 DVb1bb
Rechtssatz: Eine Übertragung pflegschaftsbehördlicher Aufgaben an das Scheidungsgericht ist auch dann nicht möglich, wenn das für das Scheidungsbegehren maßgebliche ausländische Recht eine solche kennt. Entscheidungstexte 4 Ob 605/70 Entscheidungstext OGH 19.01.1971 4 Ob 605/70 EvBl 1971/252 S 464 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 AAußStrG §1 B2EGEO ArtXXVIIEO §382 Z8 IIIF
Rechtssatz: Auf den beim Außerstreitrichter als Antrag auf Regelung familienrechtlicher Verhältnisse gestellten Antrag auf Bewilligung des abgesonderten Wohnortes kommen in verfahrensrechtlicher Beziehung gem Art XXVII EGEO die Bestimmungen der §§ 378 - 402 EO zur Anwendung (5 Ob 331/68, EFSlg 10668, 10760, 10779). Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1AußStrG §2 Abs2 Z7 H1JN §1 DVa1
Rechtssatz: Wer vom Außerstreitgericht mit seinen Ansprüchen auf den Rechtsweg verwiesen wird, ist durch diesen Beschluß dann nicht beschwert, wenn auch im Außerstreitverfahren eine Verweisung auf den Rechtsweg nach § 2 Abs 2 Z 7 AußStrG unvermeidlich wäre. Entscheidungstexte 1 Ob 42/70 Entscheidungstext OGH 12.03.1970 1 Ob 42/... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 BAußStrG §1 B1JN §1 DVa1
Rechtssatz: Zur Frage, ob aus dem Leitungsrecht des Ehemannes abgeleitete Ansprüche auf dem streitigen oder außerstreitigen Weg geltend zu machen sind (mit Literatur und Judikaturzitaten). Entscheidungstexte 1 Ob 42/70 Entscheidungstext OGH 12.03.1970 1 Ob 42/70 MietSlg 22006 = NZ 1971,25 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1042 C1AußStrG §1 B1JN §1 Vb1bb
Rechtssatz: Die rechtskräftige Unterhaltsfestsetzung steht der Geltendmachung des Ersatzes einer über den festgesetzten Unterhalt hinausgehenden Aufwendung für den Unterhaltsberechtigten gegen den Unterhaltsverpflichteten im Rechtsweg nicht entgegen. Entscheidungstexte 8 Ob 231/69 Entscheidungstext OGH 11.11.1969 8 Ob 231/69 SZ 42/... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B3aAußStrG §27
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Auslegung einer Testamentsbestimmung darüber, welche Vermächtnisse gebühren, steht dem Verlassenschaftsrichter nicht zu. Entscheidungstexte 6 Ob 97/69 Entscheidungstext OGH 30.04.1969 6 Ob 97/69 SZ 42/69 6 Ob 525/78 Entscheidungstext OGH 16.02.1978 6 Ob 525/78 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1AußStrG §2 BAußStrG §16 BII2b1AußStrG 2005 §1 A1ABGB §838aJN §1 DVJN §40aMRG §37 Abs1WEG 2002 §52 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Sache in das Außerstreitverfahren oder auf den ordentlichen Rechtsweg gehört, ist von den Behauptungen der Antragsteller, nicht von den Einwendungen des Antragsgegners oder den Feststellungen auszugehen, die das Gericht auf Grund der durchgeführten Beweise trifft. Machen die... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1JN §40aJN §41JN §1 BIa
Rechtssatz: Für die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges sind ausschließlich die Klagsbehauptungen maßgeblich (SZ 19/199; SZ 23/81; SZ 36/79). Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §509ABGB §833 D1AußStrG §1 B1JN §1 DVe1
Rechtssatz: Die Regelung des Benützungsrechtes zwischen dem Eigentümer eines nichtbelasteten Anteiles einer Liegenschaft und dem Fruchtnießer an einem anderen Liegenschaftsanteil hat im Außerstreitverfahren zu erfolgen. Entscheidungstexte 8 Ob 8/67 Entscheidungstext OGH 31.01.1967 8 Ob 8/67 EvBl 1967/450 S 657 = JBl 1968,35 = ImmZ 19... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B3cGenRevG §1GenRevV §11GOG §73 Abs2
Rechtssatz: Über die Aufnahme in die Revisorenlisten und die Streichung hieraus entscheidet ein Justizverwaltungssenat im außerstreitigen Verfahren. Entscheidungstexte 6 Ob 257/66 Entscheidungstext OGH 25.10.1966 6 Ob 257/66 EvBl 1967/135 S 155 = SZ 39/178 6 Ob 404/66 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IGAußStrG §1 B1JN §29
Rechtssatz: Über den vom ehelichen Vater vor erreichter Großjährigkeit seines Sohnes beim Pflegschaftsgericht gestellten Antrag, wegen Selbsterhaltungsfähigkeit des Sohnes das Erlöschen der Unterhaltspflicht auszusprechen, hat das Pflegschaftsgericht auch dann noch im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden, wenn in der Zwischenzeit der unterhaltsberechtigte Sohn großjährig geworden ist. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833AußStrG §1 B1AußStrG §2 Abs2 Z1 BJN §41JN §42 Ab
Rechtssatz: Leitet ein Miteigentümer aus einer getroffenen Benützungsregelung einen Bereicherungsanspruch ab, ist dieser im Rechtsweg zu erheben. Die Unzuständigkeit des angerufenen Außerstreitrichters ist in jeder Lage des Verfahrens, also auch im Rechtsmittelverfahren von Amts wegen wahrzunehmen. Entscheidungstexte 8 Ob 352/6... mehr lesen...
Norm: ABGB §762 ffAußStrG §1 B1JN §1 DVd2
Rechtssatz: Pflichtteilsansprüche können nur im Prozesswege erhoben werden. Entscheidungstexte 2 Ob 370/65 Entscheidungstext OGH 02.12.1965 2 Ob 370/65 Veröff: JBl 1966,258 5 Ob 43/72 Entscheidungstext OGH 28.03.1972 5 Ob 43/72 Veröff: EvBl 1972/316 S 604 = NZ 1973,186 = SZ 45/36 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B3cPStG §482. EVPStG §5 Abs1
Rechtssatz: Auf das gerichtliche Verfahren über Matrikelberichtigungsanträge finden die Vorschriften des Verfahrens außer Streitsachen Anwendung. Entscheidungstexte 5 Ob 167/65 Entscheidungstext OGH 02.12.1965 5 Ob 167/65 RZ 1966,127 Schlagworte 2. Einführungsverordnung zum Personenstands... mehr lesen...
Norm: ABGB §1020AußStrG §1 B1AußStrG §9EntmO §3
Rechtssatz: Die Ermächtigung des Pflegschaftsgerichtes an den Kurator zum Widerruf einer Vollmacht greift in die Rechte des Bevollmächtigten nicht ein. Erst durch den Ausspruch des Widerrufs durch den Kurator werden die Rechte des Bevollmächtigten berührt. Ob und wie er sich dagegen zur Wehr setzen kann, ist keine Frage, die im Pflegschaftsverfahren gelöst werden könnte. Entsch... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1JN §1
Rechtssatz: Entscheidung darüber, ob der eheliche Vater die seinem mj Kind gehörige wertvolle Briefmarkensammlung weiterhin verwahren und verwalten soll, ist Sache des Pflegschaftsgerichtes. Entscheidungstexte 6 Ob 108/65 Entscheidungstext OGH 21.04.1965 6 Ob 108/65 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: ABGB §835AußStrG §1 B1AußStrG §2 Abs2 Z1 BJN §1 DVe2
Rechtssatz: Besteht kein Streit zwischen den Miteigentümern einer Sache darüber, ob eine bestimmte Verwaltungshandlung vorzunehmen ist, sondern nur, ob einzelne Teilhaber von der Bezahlung der dadurch entstandenen Kosten befreit sind, so ist diese Frage im Prozeßweg zu entscheiden. Entscheidungstexte 7 Ob 83/65 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §865AußStrG §1 B1JN §1
Rechtssatz: Die Feststellung der Handlungsfähigkeit einer Entmündigten bei vor der Entmündigung erfolgten Vertragsabschlüssen hat im streitigen Verfahren und nicht im Pflegschaftsverfahren zu erfolgen. Entscheidungstexte 7 Ob 161/64 Entscheidungstext OGH 03.06.1964 7 Ob 161/64 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: ABGB §143ABGB §220AußStrG §1 B1
Rechtssatz: Über den Antrag der ehelichen Mutter auf Ersatz der Auslagen, die durch ihre Unterhaltsleistungen als subsidiär Unterhaltspflichtige nicht gedeckt werden konnten, aus dem Stammvermögen des Kindes ist im Außerstreitverfahren zu entscheiden. Entscheidungstexte 5 Ob 367/63 Entscheidungstext OGH 19.12.1963 5 Ob 367/63 SZ 36/163 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C3bAußStrG §1 B1JN §1 DVa2bb
Rechtssatz: Auch in Ehesachen gilt der Grundsatz, daß sie auf den Prozeßweg gehören, sofern das Gesetz nicht ausnahmsweise etwas anderes bestimmt (§ 50 Abs 2 Z 3 JN). Da eine Rechtsnorm, die den Außerstreitrichter ermächtigen würde, auf Verlangen des einen Eheteiles dem anderen Verfügungen über den Hausrat zu berbieten, nicht existiert, gehören darauf gerichtete Klagen auf den Rechtsweg und nicht in d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1EO §10a AJN §1 DVb1bbJN §42 Abs1 C
Rechtssatz: Die ziffernmäßige Festsetzung von einem Minderjährigen zustehenden Unterhaltsrückständen auf Grund eines Bruchteiltitels bei einem selbständig Erwerbstätigen kann nur im Rechtsweg, nicht aber im Verfahren außer Streitsachen erfolgen. Entscheidungstexte 6 Ob 33/63 Entscheidungstext OGH 06.02.1963 6 Ob 33/63 EvBl 19... mehr lesen...
Norm: ABGB §807AußStrG §1 B3aAußStrG §174 Abs2 Z2
Rechtssatz: In der Einantwortungsurkunde ist ua festzustellen, ob sich der Erbe mit oder ohne Vorbehalt des Inventars erbserklärt hat. Hingegen hat sie nichts darüber zu enthalten, ob die Rechtswohltat der Errichtung des Inventars, insbesondere wenn sie auf Antrag eines anderen Beteiligten erfolgt ist, dem Erben zugute kommt. Hierüber ist gegenenfalls im Rechtsweg zu entscheiden. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IGAußStrG §1 B1
Rechtssatz: Das Pflegschaftsgericht kann im Außerstreitverfahren den Vater zur Unterhaltsleistung für das eheliche Kind auch für die Zeit nach Erreichung der Volljährigkeit verpflichten (SZ 3/125). Entscheidungstexte 5 Ob 304/61 Entscheidungstext OGH 04.10.1961 5 Ob 304/61 5 Ob 379/66 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 AAußStrG §18 AAußStrG 2005 §41ZPO §419ZPO §423ZPO §430
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 419, 423, 430 ZPO sind auch im Außerstreitverfahren heranzuziehen. Vgl JBl 1937,457 Entscheidungstexte 5 Ob 117/61 Entscheidungstext OGH 26.04.1961 5 Ob 117/61 Veröff: JBl 1961,633 6 Ob 225/61 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B3aAußStrG §9 E1
Rechtssatz: Dem Verlassenschaftsschuldner stehen Parteistellung und Rechtsmittel im Verlassenschaftsverfahren auch dann nicht zu, wenn das Verlassenschaftsgericht - anstatt einen Erben zur Einhebung der Schuld zu ermächtigen - den Schuldner anweist, an den Erben zu leisten. Entscheidungstexte 6 Ob 211/61 Entscheidungstext OGH 24.05.1961 6 Ob 211/... mehr lesen...